701 Anwälte für Insolvenzverwalter | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Jager
sehr gut
JAGER Rechtsanwälte & Steuerberatung, Wallstr. 19/20, 17489 Greifswald 6883.9711543792 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Jager ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Insolvenzverwalter
aus 50 Bewertungen Ich kann nur Positives über diese Kanzlei vermelden. Herr Jager ist mit mir den Weg bis zum BGH gegangen und hat das … (20.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jochen Leibold
Rechtsanwalt Dr. Jochen Leibold
Dr. Leibold | Rechtsanwälte · Fachanwälte · Mediation, Ohmstraße (Gewerbegebiet Bachhalde) 10/1, 72622 Nürtingen 6948.0692627865 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht
Rechtsfragen im Bereich Insolvenzverwalter beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Jochen Leibold
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Klein
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Rechtsanwalt Oliver Klein
Kanzlei Oliver Klein, Gymnasiumstr. 29, 74072 Heilbronn 6913.5932660936 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Klein ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Insolvenzverwalter
aus 12 Bewertungen Herr Klein ist ein super Anwalt und ich bin sehr froh, dass er mir geholfen hat. (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian J. Koppisch
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Rechtsanwalt Adrian J. Koppisch
Kanzlei Koppisch und Grund, Mittermayerstr. 6, 85221 Dachau 7102.909136003 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Adrian J. Koppisch vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenzverwalter
aus 36 Bewertungen Herr Koppisch hat mich sehr gut beraten und in der arbeitsrechtlichen Sache vertreten. Alle meine Anfragen wurden … (01.03.2024)
Profil-Bild Anwalt Andrej Ketiš
Anwalt Andrej Ketiš
Anwaltskanzlei Ketiš, Janžekovič in partnerji d.o.o., Ulica Vita Kraigherja 8, Maribor 2000, Slowenien 7472.3257483916 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Anwalt Andrej Ketiš – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Insolvenzverwalter
aus 6 Bewertungen Hallo, bitte rufen Sie uns auf wathsap an (15.09.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Insolvenzverwalter

Fragen und Antworten

  • Insolvenzverwalter: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Insolvenzverwalter umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Insolvenzverwalter und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Insolvenzverwalter: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Insolvenzverwalter sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Der Insolvenzverwalter übt einen selbstständigen Beruf aus und wird bei der Eröffnung von einem Insolvenzverfahren - z. B. im Rahmen einer Nachlassinsolvenz, einer Verbraucherinsolvenz oder einer Unternehmensinsolvenz - durch Beschluss vom zuständigen Amtsgericht ernannt. Zu seinen Aufgaben gehört es vor allem, Gegenstände, die nicht dem Schuldner gehören, aus der Insolvenzmasse auszusondern, diese wiederum um Gegenstände zu erweitern, die zum Vermögen des Schuldners gehören - z. B. Eintreiben einer Forderung - und die Insolvenzmasse an die Gläubiger zu verteilen. Um zu wissen, was alles zur Insolvenzmasse gehört und wer ein beteiligter Gläubiger ist, muss der Insolvenzverwalter hierüber ein Verzeichnis erstellen und führen. Die Insolvenzverwaltertätigkeit endet in der Regel übrigens erst mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens.

Um das noch vorhandene Vermögen des Schuldners zu sichern, kann das Gericht noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch einen sog. vorläufigen Insolvenzverwalter ernennen, dessen Befugnisse vom Gericht festgelegt werden. Zumeist hat der vorläufige Insolvenzverwalter jedoch keine Verfügungsmacht über das Vermögen des Schuldners.

Eine besondere Ausbildung zum Insolvenzverwalter gibt es nicht. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Insolvenzverwalter werden kann. Nach den Berufsgrundsätzen der Insolvenzverwalter muss man jedoch unter anderem erfolgreich ein wirtschaftswissenschaftliches Studium absolviert und mindestens drei Jahre praktische Erfahrungen in einem Insolvenzverwalterbüro gesammelt haben. Ferner müssen diese Kenntnisse in bestimmten Fällen nachgewiesen werden, z. B. beim Fachanwalt für Insolvenzrecht. Wichtig ist auch, dass ein angehender Insolvenzverwalter zuverlässig ist und in geordneten Verhältnissen lebt. Ebenso wie bei den Juristen wird außerdem vorausgesetzt, dass der angehende Insolvenzverwalter eine Haftpflicht abschließt, sog. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die im Versicherungsfall Schadenersatz leistet, wenn also ihr Versicherter während Ausübung seiner Tätigkeit eine Pflichtverletzung begangen hat. Zumeist wird der Beruf übrigens von einem Rechtsanwalt, einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer ausgeübt.

Sind die Gläubiger mit dem Insolvenzverwalter, den das Gericht ernannt hat, unzufrieden, können sie in der ersten Gläubigerversammlung einen anderen Insolvenzverwalter wählen. Sofern dieser geeignet ist, muss er vom Gericht bestellt werden. Seine Vergütung wird nach § 63 I 2 InsO (Insolvenzordnung) nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, den sie zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens hatte. Wie hoch die Regelsätze sind, wird in § 2 der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung bestimmt und vom Insolvenzgericht festgesetzt.

(VOI)

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