4.684 Anwälte für Nachbar | Seite 196

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Koonen
Rechtsanwalt Stephan Koonen
Kanzlei Lentz – Koonen, Aachener Straße 70, 4700 Eupen, Belgien 6633.3348300568 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Stephan Koonen für Rechtsfragen rund um den Bereich Nachbar
(27.06.2018) Er hatte recht
Profil-Bild Rechtsanwalt Ernst Jakob Weikmann
Kanzlei Ernst Jakob Weikmann, Mozartstr. 12, 87600 Kaufbeuren 7073.3745967381 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Nachbar bietet Herr Rechtsanwalt Ernst Jakob Weikmann
aus 6 Bewertungen Sehr hilfreich in der Beratung und Tipps zu weiteren vorgehweise in meinem Fall (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Julia Konzett
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Julia Konzett
Kanzlei Konzett, Gänsbacher Str. 3, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.1497252517 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Julia Konzett ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Nachbar
aus 12 Bewertungen Kompetent, schnell und erfolgreich. Wir haben uns bestens betreut gefühlt. (31.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Steffen
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Steffen
Kanzlei Katharina Steffen, Baumgarten 3, 96215 Lichtenfels 6970.6800158878 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Nachbar steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Katharina Steffen gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Frau Steffen war sehr freundlich beim Telefonat und hat mir den Rat gegeben es erstmals mit einem Schreiben an den … (11.02.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Nachbar

Fragen und Antworten

  • Nachbar: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Nachbar umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Nachbar und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Nachbar: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Nachbar sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Unter Nachbar (urspr. von „nahe" und „Bauer") versteht man diejenigen Personen, welche in den angrenzenden oder nächstgelegenen Gebäuden wohnen. Nachbarn können aber auch juristische Personen sein, z.B. Betriebe oder Büros.

In ländlichen Gebieten ist der Begriff meist viel weiter und umfasst zumindest die gegenüber und nebenan wohnenden Personen oder jene im Umkreis bis zu etwa 100 Metern. Außerhalb von Ortschaften kann der Umkreis auch bis zu 1 Kilometer betragen.

Der Begriff des Nachbarn ist im öffentlichen Baurecht, im Gegensatz zum Eigentum, nicht eindeutig definiert. Aber gerade in sachlicher bzw. räumlich-gegenständlicher Hinsicht bedarf der Nachbarbegriff der Eingrenzung. Benachbart im baurechtlichen Sinne sind alle die Grundstücke, die durch das Vorhaben selbst oder durch seine Nutzung in ihren öffentlich-rechtlich geschützten Belangen berührt werden können. Dabei ist die Art des Vorhabens, seine Größe, Ausdehnung und Höhenentwicklung und insbesondere die Intensität und Reichweite der von ihm ausgehenden Auswirkungen auf seine Umgebung von Bedeutung. Die Grund- stücke werden dabei durch ihre zivilrechtlichen Eigentümer repräsentiert, d.h. Adressaten der baurechtlichen Vorschriften sind die Eigentümer der von ihnen betroffenen Grundstücke. Wer Eigentümer eines benachbarten Grundstücks ist, ergibt sich regelmäßig aus Abteilung 1 des Grundbuches. Das öffentliche Baurecht bestimmt somit den Inhalt und Schranken des Eigentums an den von der Regelung betroffenen Grundstücke. Es ist demzufolge grundstücks- und nicht personenbezogen.

Entscheidend für die Betroffenheit als Nachbar sind zwei Elemente: Zum einen eine besondere Beziehung zu einem Grundstück und zum zweiten dessen räumliche Nähe zum Baugrundstück.

Als Eigentümer und damit als Nachbarn in personeller Hinsicht kommen somit in Betracht:

  • der Eigentümer

  • der Miteigentümer

  • der Gesamtheitseigentümer (z.B. Erbengemeinschaft)

  • der Nießbraucher

  • der Erbbauberechtigte

  • der Käufer eines Grundstückes, auf dessen Besitz sowie die Nutzungen und Lasten übergegangen sind und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist

  • der Inhaber beschränkt dinglicher Rechte, wie z. B. der Wohnungsberechtigte im Sinne des § 1093 BGB

Keine öffentlichen Nachbarrechte hat hingegen, wer als Mieter, Pächter usw. lediglich ein obligatorisches Recht von dem Grundstückseigentümer ableitet. Diese Personen müssen ihr Recht gegenüber dem Eigentümer geltend zu machen. Als nur obligatorisch Berechtigter ist eine Person im Rechtssinne nicht Repräsentant des Grundstückes und damit auch nicht Adressat der grundstücksbezogenen Vorschriften des öffentlichen Baurechts.

(WEI)

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