4.709 Anwälte für Nachbar | Seite 197

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Schmidt
sehr gut
Anwaltskanzlei Christoph Schmidt, Westenhellweg 85-89, 44137 Dortmund 6675.9590650196 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Nachbar bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christoph Schmidt
aus 43 Bewertungen Herr Schmidt ist so kompetent, hilfsbereit, menschlich, freundlich und man fühlt sich sehr gut beraten, er hilft … (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marko Tidow
Rechtsanwalt Marko Tidow
Rechtsanwälte und Notar Kirstein & Selders (GbR), Goldbergstraße 84, 45894 Gelsenkirchen 6648.4113010645 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Marko Tidow bietet Rat und Unterstützung im Bereich Nachbar
(18.06.2023) Bis jetzt läuft es nach Plan. Der Mieterbund in Ge Buer sollte jetzt zeitnah grünes Licht für den nächsten Schritt geben
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Zacharias
sehr gut
Kanzlei Tom Zacharias, Wetzellplatz 2, 31137 Hildesheim 6791.3058108983 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Tom Zacharias vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Nachbar
aus 18 Bewertungen Herr Zacharias hat sehr sachlich und schnell gehandelt. Wir waren in ein Mahnverfahren geraten aufgrund eines … (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Wülfken
Rechtsanwältin Katrin Wülfken
Katrin Wülfken Rechtsanwältin, Weidenallee 26 a, 20357 Hamburg 6717.4864460877 km
Zeitdruck vermeiden, Rechtslage in Ruhe prüfen lassen.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Wülfken ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Nachbar gerne behilflich
(20.12.2022) Die Beratung von Frau Wülfken war für mich sehr positiv!
Profil-Bild Rechtsanwältin Ingrid Warneboldt
sehr gut
Rechtsanwältin Ingrid Warneboldt
Warneboldt, Reinhäuser Landstr. 16, 37083 Göttingen 6825.8101448567 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Betreuungsrecht • Kaufrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Frau Rechtsanwältin Ingrid Warneboldt bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Nachbar
aus 21 Bewertungen Sie hat mir sofort ihre Hilfe angeboten während der falsche Anwalt für den ich mich entschieden habe und dessen Name … (01.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Nachbar

Fragen und Antworten

  • Nachbar: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Nachbar sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Nachbar: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Nachbar umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Nachbar und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Unter Nachbar (urspr. von „nahe" und „Bauer") versteht man diejenigen Personen, welche in den angrenzenden oder nächstgelegenen Gebäuden wohnen. Nachbarn können aber auch juristische Personen sein, z.B. Betriebe oder Büros.

In ländlichen Gebieten ist der Begriff meist viel weiter und umfasst zumindest die gegenüber und nebenan wohnenden Personen oder jene im Umkreis bis zu etwa 100 Metern. Außerhalb von Ortschaften kann der Umkreis auch bis zu 1 Kilometer betragen.

Der Begriff des Nachbarn ist im öffentlichen Baurecht, im Gegensatz zum Eigentum, nicht eindeutig definiert. Aber gerade in sachlicher bzw. räumlich-gegenständlicher Hinsicht bedarf der Nachbarbegriff der Eingrenzung. Benachbart im baurechtlichen Sinne sind alle die Grundstücke, die durch das Vorhaben selbst oder durch seine Nutzung in ihren öffentlich-rechtlich geschützten Belangen berührt werden können. Dabei ist die Art des Vorhabens, seine Größe, Ausdehnung und Höhenentwicklung und insbesondere die Intensität und Reichweite der von ihm ausgehenden Auswirkungen auf seine Umgebung von Bedeutung. Die Grund- stücke werden dabei durch ihre zivilrechtlichen Eigentümer repräsentiert, d.h. Adressaten der baurechtlichen Vorschriften sind die Eigentümer der von ihnen betroffenen Grundstücke. Wer Eigentümer eines benachbarten Grundstücks ist, ergibt sich regelmäßig aus Abteilung 1 des Grundbuches. Das öffentliche Baurecht bestimmt somit den Inhalt und Schranken des Eigentums an den von der Regelung betroffenen Grundstücke. Es ist demzufolge grundstücks- und nicht personenbezogen.

Entscheidend für die Betroffenheit als Nachbar sind zwei Elemente: Zum einen eine besondere Beziehung zu einem Grundstück und zum zweiten dessen räumliche Nähe zum Baugrundstück.

Als Eigentümer und damit als Nachbarn in personeller Hinsicht kommen somit in Betracht:

  • der Eigentümer

  • der Miteigentümer

  • der Gesamtheitseigentümer (z.B. Erbengemeinschaft)

  • der Nießbraucher

  • der Erbbauberechtigte

  • der Käufer eines Grundstückes, auf dessen Besitz sowie die Nutzungen und Lasten übergegangen sind und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist

  • der Inhaber beschränkt dinglicher Rechte, wie z. B. der Wohnungsberechtigte im Sinne des § 1093 BGB

Keine öffentlichen Nachbarrechte hat hingegen, wer als Mieter, Pächter usw. lediglich ein obligatorisches Recht von dem Grundstückseigentümer ableitet. Diese Personen müssen ihr Recht gegenüber dem Eigentümer geltend zu machen. Als nur obligatorisch Berechtigter ist eine Person im Rechtssinne nicht Repräsentant des Grundstückes und damit auch nicht Adressat der grundstücksbezogenen Vorschriften des öffentlichen Baurechts.

(WEI)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Nachbar besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.