3.385 Anwälte für Nebenkostenabrechnung | Seite 142

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Schiffmann
Anwaltskanzlei Tanja Schiffmann, Stadtmühlweg 9, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7065.5965475955 km
Mit Fachkompetenz aber auch dem notwendigen Fingerspitzengefühl nehme ich mir Zeit, Ihre Anliegen umfassend zu prüfen, um für Sie die beste Lösung zu finden.
Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Schiffmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Nebenkostenabrechnung gerne behilflich
(19.09.2022) Sie sollte mich im Erbrecht vertreten. Die Gegenseite hat den mir zustehenden Anteil nicht ausbezahlt. Nach etlichen …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Nebenkostenabrechnung

Fragen und Antworten

  • Nebenkostenabrechnung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Nebenkostenabrechnung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Nebenkostenabrechnung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Nebenkostenabrechnung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Nebenkostenabrechnung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
ᐅ Rechtsanwalt Nebenkostenabrechnung ᐅ Jetzt vergleichen & finden

Die Betriebskostenabrechung ist eine rechnerische Zusammenstellung der Nebenkosten, also aller laufender, wiederkehrender Kosten, die beim Vermieter angefallen sind und nicht mit der Miete beglichen werden - ausgenommen einmaliger Instandhaltungskosten, Reparaturkosten und Verwaltungskosten, sie sind mithin nicht umlagefähig.

Die Betriebskostenverordnung (BetrKVO) enthält eine abschließende Aufzählung aller laufenden Ausgaben, die der Vermieter auf den Mieter abwälzen darf. Beispiele: Kosten für laufende öffentliche Lasten, Wasserversorgung, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Sach- und Haftpflichtversicherung und Gartenpflege. Der Mieter ist zur anteiligen Bezahlung dieser Kosten verpflichtet, selbst wenn er die Kosten tatsächlich nicht selbst mit verursacht hat.

Im Mietvertrag kann die Umlage der Betriebskosten entweder als Betriebskostenvorauszahlung oder als Betriebskostenpauschale vereinbart werden. Keine gesonderte Abrechnung der Nebenkosten erfolgt, wenn der Mietvertrag eine Nebenkostenpauschale enthält. Denn bei der Pauschale sind mit der Mietzahlung alle Betriebskosten bereits rückwirkend abgedeckt. Auch für einzelne Kostenarten kann ein Pauschalbetrag im Mietvertrag vereinbart werden.

Vorsicht: Die gilt nicht für Heizkosten und Warmwasserkosten. Sie sind nach der Heiz- und Warmwasserkostenverordnung (HeizkV) immer verbrauchsabhängig abzurechnen. Ausgenommen sind allein die in § 11 HeizkV genannten Fälle, etwa bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt.

Der Vermieter ist zur Stellung einer Nebenkostenabrechnung verpflichtet, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter für die tatsächlich entstandenen Betriebskosten aufkommen muss. In allen anderen Fällen kann entsprechendes ebenfalls vereinbart werden. Das ist den Vertragsparteien überlassen.

Nur wenn der Vermieter eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung gestellt hat, kann er gegenüber dem Mieter die Betriebskosten geltend machen. Hierbei stellt das Gesetz hohe Anforderungen, insbesondere muss die Abrechnung verständlich formuliert sein und bestimmte Mindestangaben enthalten. Beispiele: Kostenarten, Abrechnungszeitraum, Gesamtbetrag, Umlageschlüssel, Kostenanteil des einzelnen Mieters.

Je nach Abrechnungssaldo der Betriebskostenabrechnung kann dann der Vermieter entweder Nachzahlung bezüglich der nicht beglichenen Betriebskosten verlangen oder der Mieter Rückzahlung eines Teilbetrags seiner Vorauszahlungen, die er im Laufe des Abrechnungszeitraumes gezahlt hat.

Eine weiteres Sonderrecht wird Mietern von Wohnraum eingeräumt: Sie können vom Vermieter Auskunft zur Nebenkostenabrechnung und Einsicht in alle Abrechnungsunterlagen verlangen.

Neben den formalen und inhaltlichen Voraussetzungen sind im Zusammenhang mit einer Nebenkostenabrechnung zudem besondere Fristen zu beachten.

So darf sich beispielsweise bei der entgeltlichen Wohnraummiete die Abrechnung nur auf einen Abrechnungszeitraum von höchstens einem Jahr beziehen und der Vermieter muss sie spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes stellen. Anders dagegen beim Gewerbemietvertrag: Hier richtet sich der Abrechnungszeitraum nach der Vertragsvereinbarung.

Ist er der Ansicht, die Nebenkostenabrechnung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen, kann der Mieter seine Einwendungen regelmäßig innerhalb von 12 Monaten geltend machen. Allerdings empfiehlt es sich, die Betriebskostenabrechnung jedenfalls innerhalb von vier Wochen zu überprüfen und den Vermieter innerhalb dieses Zeitraumes über Zweifel bezüglich der Abrechnung zu informieren.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Nebenkostenabrechnung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Nebenkostenabrechnung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.