127 Anwälte für Schulpflicht | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Johann Trülzsch
sehr gut
Kanzlei Johann Trülzsch, Schloßstr. 120, 12163 Berlin 6973.6991923498 km
Umweltrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Recht rund ums Tier • Sozialversicherungsrecht • Agrarrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Schulpflicht bietet Herr Rechtsanwalt Johann Trülzsch
aus 13 Bewertungen Top bewertung für unsere Tochter's Schulrecht. Wir sind wirklich zufrieden. (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Egetenmeyer
Rechtsanwältin Petra Egetenmeyer
Familienkanzlei Stammberger, Egetenmeyer, Kupfer, Promenadestr. 17, 96047 Bamberg 6974.969050327 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Egetenmeyer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Schulpflicht
Profil-Bild Rechtsanwalt Mike Wagner
Rechtsanwalt Mike Wagner
KREISCHER, ACKERMANN, WAGNER & PARTNER GdbR, Bahnhofstraße 55-57, 69115 Heidelberg 6865.1100378677 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Kaufrecht • Schulrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Schulpflicht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mike Wagner gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Herr Wagner hat mich bei einer Räumungsklage vertreten. Ich habe gewonnen und musste nicht räumen. Dabei hätte ich … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ebru Hazinedar
sehr gut
Kanzlei Hazinedar, Gehrenwaldstraße 27, 70327 Stuttgart 6935.6231508303 km
Familienrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Schulrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Schulpflicht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ebru Hazinedar
aus 24 Bewertungen Ich habe mich wegen der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses an Fr. Hazinedar gewandt. Die digitale Kommunikation fand … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irem Cömert
sehr gut
Rechtsanwältin Irem Cömert
Rechtsanwaltskanzlei Irem Cömert, Fehlandtstraße 41 / Colonnaden, 20354 Hamburg 6719.5513994021 km
Schulrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht
Frau Rechtsanwältin Irem Cömert ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Schulpflicht
aus 14 Bewertungen Sie ist tolll. Ich kann nur empfehlen. (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Wiese
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Wiese
Rechtsanwälte Wiese & Kollegen, Fischmarkt 6, 99084 Erfurt 6922.0487953902 km
Mein Anwalt. Mein Recht.
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Matthias Wiese bietet Rat und Unterstützung im Bereich Schulpflicht
aus 84 Bewertungen In einer wirklich kniffligen Arbeitsrechtssache mit vielen zu beachtenden Einzelheiten wurde ich sehr kompetent … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Senka Sarvan
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Senka Sarvan
Kanzlei Senka Sarvan, Kaiser-Wilhelm-Str. 115, 20355 Hamburg 6719.056970849 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Schulpflicht bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Senka Sarvan
aus 16 Bewertungen Ich fühlte mich von Frau Dr. Sarvan sehr schnell verstanden, empfand sie sehr zugewandt, herzlich und kompetent. … (06.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Schulpflicht

Fragen und Antworten

  • Schulpflicht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Schulpflicht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Schulpflicht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Schulpflicht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Schulpflicht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Schulpflicht trifft in Deutschland jedes Kind mit Vollendung des sechsten Lebensjahres. Je nachdem, wie stark oder schwach seine körperlichen und geistigen Fähigkeiten sind, besteht aber grundsätzlich auch die Möglichkeit, das Kind ein Schuljahr früher oder später einzuschulen. Hierzu bedarf es dann in der Regel aber eines entsprechenden Antrags der Eltern sowie der Zustimmung der Schulleitung, die unter Umständen auf ein schulärztliches Gutachten gestützt wird.

Die Schulpflicht basiert auf Art. 7 Grundgesetz (GG), wird aber in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer festgesetzt. Danach muss das Kind regelmäßig etwa die Schule besuchen, mitarbeiten, die Schulaufgaben mitschreiben und seine Hausaufgaben machen. Fehlzeiten, die sich aufgrund Schulabsentismus ansammeln, stellen einen Verstoß gegen die Schulgesetze dar und können schwer bestraft werden. So ist es möglich, den Schüler oder seine Eltern mit einem Bußgeld zu bestrafen. Weigern sich die Eltern sogar, ihr Kind in die Schule zu schicken oder schreiben sie ihr Kind krank, um während der Schulzeit z. B. in den Urlaub fahren zu können, begehen die Eltern eine Ordnungswidrigkeit. Sie müssen dann mit einem Strafverfahren rechnen. Unter Umständen können sie sogar das Sorgerecht für ihr Kind verlieren. Schließlich trifft die Eltern eine Aufsichtspflicht, weshalb sie dafür sorgen müssen, dass ihr Kind die Schule besucht.

Auch wenn für viele Schüler die Schulpflicht eher einem Schulzwang gleicht, müssen sie - je nach Bundesland - neun bis zehn Jahre die Schulbank drücken. In dieser Zeit haben sie für vier Jahre - in Berlin und Brandenburg sind es sechs Jahre - die Grundschule besucht und sich für eine weiterführende Schule wie etwa die Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium entschieden. Zwar ist die allgemeine Schulpflicht nach neun bzw. zehn Jahren - also in der Regel mit 15 oder 16 Jahren - beendet. Danach folgt jedoch die sog. Teilzeitschulpflicht, die grundsätzlich drei Jahre dauert und jeden Schüler betrifft, der keine Schule in Vollzeit wie etwa ein Gymnasium besucht. Damit besteht die Schulpflicht (allgemeine Schulpflicht und Berufsschulpflicht) faktisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wenn also etwa ein Hauptschüler nach erfolgreichem Schulabschluss mit einer Ausbildung beginnt, erfüllt er seine Teilzeitschulpflicht, wenn er die Berufsschule für die Dauer der Ausbildung besucht. Wer keine Ausbildung findet oder die Schule abgebrochen hat, kann sich aber nicht auf die „faule Haut" legen. Ein Hauptschulabsolvent muss dann vielmehr ein Berufsgrundschuljahr oder ein Berufsvorbereitungsjahr machen. Mit Letzterem können auch Schulabbrecher ihre Schulpflicht erfüllen und unter anderem den Hauptschulabschluss nachholen.

(VOI)

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