1.113 Anwälte für Sozialhilfe | Seite 47

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Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Hailer
sehr gut
Bürogemeinschaft mit BRSH Rechtsanwälte, Wackerstraße 9, 88131 Lindau (Bodensee) 7032.8804142164 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Hailer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Sozialhilfe
aus 27 Bewertungen Wir haben RA Hailer im Rahmen einer uns anlastenden Räumungsklage um Beratung gebeten. Wir konnten ihn umgehend … (19.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Füllborn
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie Füllborn
Rechtsanwälte Weyde & Kollegen, Gotthilf-Bayh-Str. 1, 70736 Fellbach 6933.3580812186 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Sozialhilfe bietet Frau Rechtsanwältin Melanie Füllborn
aus 17 Bewertungen Frau Füllborn konnte uns in obiger Nachbarschaftsangelegenheit (in 2019) energisch und äußerst kompetent vertreten. … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Blume
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Blume
Blume Rechtsanwälte, Miraustr. 50/52, 13509 Berlin 6965.7001907846 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Im Bereich Sozialhilfe bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Tobias Blume
aus 190 Bewertungen Super kompetent und ganz tolle Beratung und Hilfe! Sollte ich nochmals einen Fall im Bereich Sozialversicherungsrecht … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Büchs
Kanzlei Jutta Büchs, Querstr. 17, 99817 Eisenach 6879.4054451322 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Sozialhilfe unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Jutta Büchs
aus 6 Bewertungen Sehr nett und kompetent (25.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul-Albert Schullerus
sehr gut
Rechtsanwalt Paul-Albert Schullerus
Kanzlei Schullerus, Peter-Sander-Str. 15, 55252 Wiesbaden 6805.3313588776 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mediation
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Paul-Albert Schullerus für Rechtsfragen rund um den Bereich Sozialhilfe
aus 73 Bewertungen Herr Schullerus hat mich bei meinem Anliegen vollumfänglich, kompetent, verständlich und zuverlässig beraten. Der … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Naumburger
Kanzlei Naumburger, Hauptstraße 20, 10827 Berlin 6974.0632177102 km
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Naumburger ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Sozialhilfe
aus 6 Bewertungen Sehr schön (13.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Scheinpflug
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Scheinpflug
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Rosa-Luxemburg-Str. 7, 08280 Aue 7044.7476972771 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Scheinpflug ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Sozialhilfe
aus 11 Bewertungen Sehr kompetente und gute fachliche Beratung, die Rückmeldung nach Anfrage kam sofort. Kann ich nur weiterempfehlen. … (13.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Gollor
Rechtsanwaltsbüro Rüdiger Gollor, Rennstr. 45, 32052 Herford 6718.0201745423 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schwerbehindertenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Sozialhilfe unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Rüdiger Gollor
aus 6 Bewertungen Herr Gollor ist ein sehr guter Anwalt.Ich bin mit ihm sehr zufrieden (30.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Manuela Goebel
sehr gut
Mediation Goebel, Müllerstr. 37, 13353 Berlin 6970.3533977289 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Petra Manuela Goebel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Sozialhilfe
aus 24 Bewertungen Einem Begehren auf Mieterhöhung wurde nur teilweise zugestimmt, da die Spangeneinordnung offensichtlich nicht richtig … (26.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sozialhilfe

Fragen und Antworten

  • Sozialhilfe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sozialhilfe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Sozialhilfe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sozialhilfe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sozialhilfe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Sozialhilfe wird als steuerfinanzierte Leistung zur Unterstützung bedürftiger Personen erbracht, um ihnen zu ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Anspruch auf Sozialhilfe können in Deutschland lebende Bedürftige haben und in Ausnahmefällen auch Deutsche, die im Ausland leben. Es ist hauptsächlich im SGB XII geregelt, das zum 01.01.2005 das Bundessozialhilfegesetz abgelöst hat.

Zu diesem Zeitpunkt wurde die Sozialhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige durch die so genannte Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt (siehe dazu ALG II).

Das Sozialhilferecht ist neben dem Grundsatz der Wahrung der Menschenwürde vom sogenannten Bedarfsdeckungsprinzip geprägt, d.h. Sozialhilfe soll nur für einen ganz konkreten individuellen Bedarf geleistet werden, der aufgrund einer gegenwärtigen Notlage besteht.

Entscheidendes Merkmal der Sozialhilfe ist ihre Nachrangigkeit (sogenannte Subsidiarität): Sozialhilfe wird nicht geleistet, wenn der Antragsteller durch seine Arbeitskraft, sein Einkommen oder sein Vermögen sich selbst helfen kann oder die notwendigen Leistungen von anderen, wie etwa Angehörigen, beziehen kann. Sozialhilfe steht auch hinter anderen Sozialleistungen (z.B. BAföG, ALG II bzw. Hartz IV) zurück. Der Gesetzgeber hat die Sozialhilfe bewusst als letzte Auffangmöglichkeit ausgestaltet, weil der Antragsteller außer Bedürftigkeit keine weiteren Voraussetzungen erfüllen muss.

Leistungen der Sozialhilfe sind zum einen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes: so etwa die Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff SBG XII und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Zum anderen sind es die Leistungen zur Sicherung sonstiger Bedarfe, wie z.B. Hilfen zur Gesundheit, zur Pflege, zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten oder zur Weiterführung des Haushalts. Dazu gehört auch die Altenhilfe und die Blindenhilfe.

Die Sozialhilfe wird hauptsächlich als Geldleistung und nur in Ausnahmefällen als Dienst – oder Sachleistung erbracht.

Voraussetzung für den Bezug von Sozialhilfe ist die Bedürftigkeit der antragstellenden Person. Hierbei wird die Bedürftigkeit des gesamten Haushalts der Person als Maßstab herangezogen, da dieser als Einheit betrachtet wird. Es ist unerheblich, ob die einzelnen Haushaltsmitglieder miteinander verwandt sind. Es kommt vielmehr auf die Wirtschaftsgemeinschaft und den gegenseitigen Einsatz füreinander an.

Die Träger der Sozialhilfe sind die kreisfreien Städte und die Landkreise als örtliche Träger und durch Landesrecht bestimmte überörtliche Träger. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt dabei immer die sachliche Zuständigkeit, § 97 Abs. 1 SGB XII.

Die Finanzierung der Sozialhilfe wird von den Kommunen getragen.

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