1.180 Anwälte für Subventionen | Seite 50

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Profil-Bild Anwältin Dipl.-Jur.Univ. Vesna Gorjup Zupančič
Odvetniška Pisarna Gorjup, Ulica Skofa Maksimiljana Držečnika 11, Maribor 2000, Slowenien 7472.2111331559 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Subventionen steht Ihnen Frau Anwältin Dipl.-Jur.Univ. Vesna Gorjup Zupančič gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Richter
Rechtsanwalt Andreas Richter
HMW Rechtsanwälte Steuerberater, Hauptstraße 10, 04416 Markkleeberg 6985.1951133475 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Subventionen hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Richter
aus 6 Bewertungen Herr Richter hat mich mehrfach in verschiedensten Rechtsfragen beraten, vertreten und auch vor Gericht einen positiven … (19.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Veronika Wiederhold
sehr gut
WIEDERHOLD Anwaltskanzlei, Stolberger Straße 36, 99734 Nordhausen 6878.7382483187 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Schulrecht • Öffentliches Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Veronika Wiederhold bietet im Bereich Subventionen Rechtsberatung und Vertretung
aus 57 Bewertungen Nach meiner Anfrage musste ich nicht lange warten, um ein Beratungsgespräch zu bekommen, in welchem ich auch offen … (11.11.2023)
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Rechtsanwalt Marksen Ouahes
MARKSEN OUAHES - Kanzlei für Medizinrecht, Wilmersdorfer Str. 133, 10627 Berlin 6969.7444573401 km
ICH SETZE MICH NACH DEM MOTTO „FORTITER IN RE, SUAVITER IN MODO“ FÜR IHRE ANGELEGENHEIT GANZ PERSÖNLICH EIN.
Medizinrecht • Wettbewerbsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Subventionen hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marksen Ouahes
(25.01.2024) Herr Marksen Ouahes uns umfassend und fundiert bei der Gründung unserer GmbH beraten und unterstützt, wofür wir uns …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Subventionen

Fragen und Antworten

  • Subventionen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Subventionen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Subventionen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Subventionen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Subventionen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Als Subventionen werden allgemein finanzielle staatliche Leistungen an bestimmte Unternehmen bezeichnet, die an bestimmte Auflagen gebunden sind. Für Deutschland findet sich eine Legaldefinition der Subvention beim Subventionsbetrug in § 264 Abs. 7 Strafgesetzbuch (StGB).

Mit der Gewährung von Subventionen verfolgt der Staat meist das Ziel, ein bestimmtes wirtschaftliches Verhalten zu fördern. Als Ziele seien hier der Umweltschutz und der Wohnungsbau genannt. Mit der Subventionsvergabe können auch mehrere Ziele verfolgt werden. So können etwa Agrarsubventionen in den Industrieländern die Erhaltung von Landwirten und Agrarunternehmen fördern und gleichzeitig dem Verbraucherschutz im Bereich der Ernährung dienen.

Eine Subvention wird entweder direkt durch Zahlungen oder indirekt durch Gewährung von Vergünstigungen geleistet, zum Beispiel Steuersubventionen etc. Subventionen werden in Form von direkten Zahlungen (sog. verlorene Zuschüsse) als Darlehen oder als Realförderung oder durch Kostenübernahme gewährt.

Subventionen können auf verschiedenen staatlichen Ebenen fließen: auf EU-Ebene, auf Ebene des Bundes, der Länder oder Kommunen. Im EU-Recht spricht man bei Subventionen allgemein von staatlichen Beihilfen im Sinn von Art. 107, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der grundsätzlich ein Subventionsverbot vorschreibt. Dieses Verbot wird jedoch durch zahlreiche Ausnahmetatbestände im europäischen Beihilferecht durchbrochen.

Wenn ein Mitgliedstaat Subventionen vergeben will, ist er dazu verpflichtet, dies der Europäischen Kommission anzuzeigen. Verstöße gegen das Subventionsverbot kann die Europäische Kommission sanktionieren, indem sie die Subventionsvergabe für unionrechtswidrig erklärt und den Mitgliedstaat dazu verpflichtet, die Subvention wieder zurückzufordern.

Auf internationaler Ebene gibt es derzeit noch keinen allgemein gültigen Subventionsbegriff. Hier kann es zu Konflikten zwischen den Staaten der EU und den Vertragsstaaten der Welthandelsorganisation kommen, beispielsweise wenn Exportsubventionen gewährt werden, um der Wirtschaft im eigenen Land Vorteile beim Wettbewerb zu verschaffen.

(WEL)

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