700 Anwälte für Verbraucherinsolvenz | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
Kanzlei Lutz Eberhardt, Bahnhofsallee 13, 31134 Hildesheim 6792.4505752354 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Verbraucherinsolvenz bietet Herr Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
aus 43 Bewertungen Herr Eberhardt hat uns sehr geholfen (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Harsch
Rechtsanwalt Klaus Harsch
Rechtsanwalt Klaus Harsch Harsch & Kollegen, Kaiserstr. 49, 76437 Rastatt 6864.5536101838 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Verbraucherinsolvenz beantwortet Herr Rechtsanwalt Klaus Harsch
aus 6 Bewertungen Gute Information über eine verfahrene Situation und Lösung (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Hülsmann
sehr gut
Rechtsanwalt Hendrik Hülsmann
Rechtsanwälte Luckhaus Reinold Hülsmann & Panzer, Hofkamp 138, 42103 Wuppertal 6670.8008614135 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Hendrik Hülsmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Verbraucherinsolvenz
aus 63 Bewertungen Von Anfang an wurde ich professionell beraten,mir wurde direkt gesagt was man in meinem Fall raus schlagen kann und … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Raymond Thompson Notar a.D.
Kanzlei Raymond Thompson, Nürnberger Str. 24A, 10789 Berlin 6972.1138926313 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Raymond Thompson Notar a.D. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Verbraucherinsolvenz
(03.05.2022) Informell und schnell

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verbraucherinsolvenz

Fragen und Antworten

  • Verbraucherinsolvenz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verbraucherinsolvenz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verbraucherinsolvenz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Verbraucherinsolvenz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verbraucherinsolvenz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Verbraucherinsolvenz bzw. das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren nach der Insolvenzordnung, das in Deutschland seit 1999 existiert und auch Privatpersonen ermöglicht, Insolvenz anzumelden. Neben der Anwendung für Privatpersonen kommt dieses Verfahren auch zur Anwendung bei ehemals Selbstständigen, die weniger als 19 Gläubiger haben und bei denen keine Schulden aus Verträgen mit eigenen Arbeitnehmern bestehen.

Die Verbraucherinsolvenz wird umgangssprachlich auch als Privatinsolvenz bezeichnet. Das Verfahren dient dazu, auch die Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen geregelt abzuwickeln, Gläubigern eine teilweise Befriedigung ihrer Forderungen und dem Schuldner die Herbeiführung einer Restschuldbefreiung zu ermöglichen.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren. Zunächst muss für die Einleitung eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens- z. B. unter Anleitung einer Schuldnerberatungsstelle - ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan aufgestellt werden. Nur wenn der außergerichtliche Einigungsversuch (Insolvenzvergleich) misslingt, ist der Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens möglich. Scheitert auch ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan, wird das vereinfachte Verfahren eröffnet. Bereits mit dem Eröffnungsbeschluss wird ein Treuhänder bestellt, der eine Insolvenztabelle (Gläubiger, Forderungshöhe und Forderungsgrund) erstellt und dem die Vermögensverwaltung bzw. Verwertung des Vermögens (Einkommen bis zum Pfändungsfreibetrag, hinzukommendes Vermögen wie beispielsweise Erbschaften etc.) übertragen wird.

Die sechsjährige Wohlverhaltensphase oder Wohlverhaltensperiode, die der Schuldner zu durchlaufen hat, beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Unterwirft sich der Schuldner in dieser Phase erfolgreich den ihm auferlegten Pflichten, wird ihm mit Ablauf dieser Periode Restschuldbefreiung erteilt. Im Schlusstermin ist es den Gläubigern möglich, die Versagung der Restschuldbefreiung zu beantragen, allerdings nur, wenn ein gesetzlicher Grund hierfür glaubhaft gemacht werden kann. Andernfalls wird die Restschuldbefreiung angekündigt und nach der Verteilung der Masse das Verfahren aufgehoben.

Anders als im Regelinsolvenzverfahren ist die absolute Leistungsunfähigkeit kein Grund für die Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, eine Verfahrenskostenstundung möglich.

(LOE)

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