AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
- 6 Minuten Lesezeit
Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
Experten-Autoren dieses Themas
AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?
AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen
Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema AGB?
Rechtstipps zu "AGB" | Seite 30
-
18.08.2021 Rechtsanwalt Patrick Baumfalk„… (AGB), sodass die Durchführung des Beförderungsvertrages von der Erteilung eines unbedingten Einverständnisses durch den Händlers abhängig gemacht wird. Weiterhin wird dort oftmals statuiert …“ Weiterlesen
-
16.08.2021 Rechtsanwalt Dr. Andreas Gerards„1. Einführung Ein in der vertragsrechtlichen Alltagspraxis immer wieder auftretendes Beratungsthema ist die Handhabung von rechtswidrigen AGB, die der Vertragspartner des AGB-Verwenders zumeist erst …“ Weiterlesen
-
15.08.2021 Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz„… bzw. Sparkasse und den Kunden. Dies kann auch nicht durch Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) umgangen werden. Die Bank zur Erstattung auffordern Im ersten Schritt sollten Sie die Bank …“ Weiterlesen
-
13.08.2021 Rechtsanwältin Fachanwältin Denise Himburg„… ist – auch in AGB – mit § 13 UrhG vereinbar. Nach § 13 UrhG kann der Urheber frei bestimmen, ob sein Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen ist. Dann kann er erst Recht auf die Urheberbezeichnung …“ Weiterlesen
-
24.01.2022 Rechtsanwältin Ursula Albrecht„… der Verbraucher wird, vor dem Vertragsschluss in einer eigenständigen Erklärung (also in einem vom Kaufvertrag getrennten Dokument und nicht in den AGB -Allgemeinen Geschäftsbedingungen-) auf die Verkürzung der Verjährungsfrist hingewiesen.“ Weiterlesen
-
11.08.2021 Rechtsanwältin Hülya Dalkilic„… . Wer ist betroffen Insbesondere sind mit dieser Gesetzesänderung Unternehmen und Selbstständige gehalten Ihre Verträge, AGB und Webseiten zu überprüfen und entsprechend ändern zu lassen. Denn bereits jetzt können …“ Weiterlesen
-
10.08.2021 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… , oder es wird auf die AGB verwiesen. Dazu zählt auch die Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Diese wird als „achtundvierzig“ ausgeschrieben, was zu einem Überlesen der Information führen kann. Demnach …“ Weiterlesen
-
06.08.2021 Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel„… , ein kostenfreier Rücktritt sei nicht möglich und verwies auf die in ihren AGB verankerten Stornokostenpauschalen in Höhe von 25 % des vereinbarten Reisepreises. Ab dem 23. Mai 2020 veröffentlichte die Beklagte …“ Weiterlesen
-
09.08.2021 Rechtsanwalt Jens Reime„… nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt. - Die vertraglichen Beziehungen zwischen der Antragstellerin und den Kunden würden allein durch die AGB bestimmt …“ Weiterlesen
-
06.08.2021 Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf„… Geschäftsbedingungen (AGB) zu überprüfen sind. Die Regelung, dass Fahrrad und Smartphone ohne finanziellen Ausgleich selbst mitgebracht werden müssten, benachteilige nach der konkreten …“ Weiterlesen
-
05.08.2021 Rechtsanwalt Lutz Arnold„… oder nicht notarielle Vollmacht anzuerkennen. Auch die Behauptung, die AGB der Bank sähen nur hauseigene Dokumente vor, ist nicht haltbar. Die meisten AGB der Banken sagen hierzu – entgegen den Angaben …“ Weiterlesen
-
28.07.2021 Rechtsanwalt Hermann Kaufmann„… der allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen die Gebührenerhöhung angekündigt wurde. Wenn der Kunde in den zwei Monaten vor Umsetzung der AGB-Änderung nicht widersprach, wurde das Schweigen als Zustimmung …“ Weiterlesen
-
27.07.2021 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… werden müssen. Es handelt sich bei den ATGB in rechtlicher Hinsicht um Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB). Unserem Mandanten, dem Adressaten der Abmahnung, wird vorgeworfen, gegen die ATGB verstoßen …“ Weiterlesen
-
27.07.2021 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… den AGB von PayPal zugestimmt werden. Darin sind unter dem Punkt „Verbotene Aktivitäten und Einbehaltungen“ eine Vielzahl von Verboten aufgelistet sowie Maßnahmen, die PayPal im Falle des Verstoßes …“ Weiterlesen
-
27.07.2021 Rechtsanwältin Valeriya Boesing„… nicht erfolgsführend sind, bleibt dem Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Dabei ist die Wirksamkeit der AGB Klausel, die die Vertragslaufzeit …“ Weiterlesen
-
23.07.2021 Rechtsanwalt Ole Eilers„… , wird eine Verpflichtung zur Bereitstellung der digitalen Inhalte vermutet. Grund genug, sich auch in Zukunft durch kluge Produktbeschreibungen und AGB abzusichern. Denn der Gesetzgeber formuliert offen …“ Weiterlesen
-
29.07.2021 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen zu haben. Viel zu viele Betroffene zahlen in der Hoffnung, dass sie dann ihre Ruhe haben. Dabei übersehen sie zumeist die Verlängerungsklausel in den AGB. Wenn man …“ Weiterlesen
-
29.07.2021 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… und soll dazu dienen, den Betroffenen zur Zahlung zu bewegen. In den AGB wird das dann wie folgt dargestellt: „Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch T&M …“ Weiterlesen
-
02.02.2022 Rechtsanwalt Christian Fiehl„… Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis vorsieht, im Vertrag zu finden sein. Beide Arten von Klauseln sind nicht generell unzulässig, sondern können einer AGB-Kontrolle durchaus …“ Weiterlesen
-
19.07.2021 Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA„… auf Unterlassung. Verbraucherverband sah Verstoß gegen AGB-Recht: Der Verbraucherverband sah in der Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit über 24 Monate hinaus einen Verstoß gegen AGB-Recht. Nach § 309 Nr. 9a …“ Weiterlesen
-
31.08.2023 Rechtsanwalt Christian Heß„Einbeziehung in den Vertrag, Wirksamkeit und Folgen der Rechtswidrigkeit Allgemein : AGB begegnen jedem von uns ständig im Rechtsverkehr – ob Verbraucher oder Unternehmer, ob privat oder geschäftlich …“ Weiterlesen
-
15.07.2021 Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg„… zum Beispiel: Fehlende Grundpreisangabe Irreführende Werbung Unzureichende Angaben im Impressum Mangelhafte AGB Unerlaubte Verwendung von CE-Zeichen Fehlende Registrierung im Verpackungsregister Haben …“ Weiterlesen
-
05.08.2021 Rechtsanwalt Georg Hemmerich„… Bezugnahme der Bank auf Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkasse erscheint jedoch unbillig. Denn in vielen Fällen gilt, dass die Bank eventuell keinen sachgerechten Grund vorweisen kann bzw. das angebliche Vorliegen …“ Weiterlesen
-
18.07.2021 Rechtsanwalt Martin Loibl„… zurücktreten. Grds. steht dem Reiseveranstalter eine Entschädigung in Form von Stornokosten (siehe AGB des Reiseveranstalters) zu. Die Rücktrittserklärung des Reisenden kann formfrei, also schriftlich, mündlich …“ Weiterlesen