AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
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Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
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AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?
AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen
Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
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Rechtstipps zu "AGB" | Seite 77
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18.03.2020 Rechtsanwalt Stephan Lengnick„… . Die Erfolgsaussichten sind für Gewerbetreibende beziehungsweise für Kunden mit fehlender Verbrauchereigenschaft unterschiedlich, In den AGB der Jahre 2010 bis 2014 ist jeweils vorgesehen, dass Kaufpreise für …“ Weiterlesen
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19.02.2018 anwalt.de-Redaktion„… . eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) nicht mehr wirksam ist? All das sind Fragen, die auch Juristen nicht per se beantworten können, sondern vielmehr von Fall zu Fall entscheiden. Wie schwierig …“ Weiterlesen
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31.08.2016 Rechtsanwalt Karsten Eckhardt LL.M.„… aus der Verrechnung ergebende Saldo steht der jeweiligen Vertragspartei zu. Zahlungen nach einer Kündigung erfolgen daher auf einen errechneten Gesamtbetrag. Unter Umständen kann Abweichendes in den AGB …“ Weiterlesen
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31.08.2016 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… mittlerweile auch auf gewerbliche Darlehen, wenn die Bank die für die Gebühr geleistete Arbeit nicht konkret benennen kann und die Bearbeitungsgebühr nur Teil einer pauschalierten Klausel in den AGB …“ Weiterlesen
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28.08.2016 Rechtsanwältin Dr. Babette Gäbhard„… , wenn Sie als Unternehmer eine optimale zielorientierte Gestaltung Ihrer Gesellschaftsverträge und Ihrer Verträge im unternehmerischen Alltag einschließlich Bankverträgen, AGBs und Vereinbarungen aller Art wünschen …“ Weiterlesen
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26.08.2016 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… ein zweites Benutzerkonto Eigengebote abgab, immer wieder überboten. Derartige Eigengebote seien nach den zugrundeliegenden AGB von eBay unzulässig. Bei Auktionsschluss lag ein „Höchstgebot“ des Beklagten über …“ Weiterlesen
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25.08.2016 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… . Er kann nun den Marktwert des Golfs von geschätzt 16.500 Euro abzüglich seiner gebotenen 1,50 Euro als Schadensersatz verlangen. eBay-AGB verbieten Shill Bidding Shill Bidding heißt die Masche …“ Weiterlesen
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25.08.2016 Rechtsanwältin Nathalie Grudzinski„… zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband und einer Partnervermittlung, die ihre Dienste ausschließlich online anbietet. In den AGB der Partnerbörse hieß es: „Die Kündigung der VIP- und/oder Premium …“ Weiterlesen
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25.08.2016 Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB„… nicht der Verkäufer selbst sein. Das ergebe sich letztlich auch aus den eBay-AGB. Das höchste abgegebene Gebot stammte daher vom Kläger und betrug 1,50 €. Davor habe nur ein reguläres Gebot …“ Weiterlesen
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24.08.2016 Rechtsanwalt und Notar Ralf Buerger„… als Teil der AGB zu werten und deswegen nach § 307 I 1, II Nr. 1 BGB unwirksam. In Essen wurde der Klage stattgegeben. Zwar waren die Richter – ebenso wie die Sparkasse – der Meinung, dass die Klägerin …“ Weiterlesen
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22.08.2016 Rechtsanwalt Daniel Krug„… unterliege eine Kündigungserklärung als einseitiges Rechtsgeschäft nicht der Transparenzkontrolle durch § 307 I 2 BGB, da sie keine AGB enthält. BAG, Urteil vom 20.01.2016 – 6 AZR 782/14 Rechtsanwalt Daniel Krug mit Unterstützung durch stud. iur. Casimir Hüller“ Weiterlesen
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22.08.2016 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… BGB Situationen, in welcher ein Vertrag bereits abgeschlossen wurde, und zwar freiwillig. Er umfasst gerade nicht Situationen, welche Unternehmen verpflichten würde, Verträge abzuschließen. 2. AGB …“ Weiterlesen
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20.08.2016 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… die vorgefertigte Unterlassungserklärung. Vor Abgabe der Unterlassungserklärung ist sicherzustellen, dass die Anforderungen auch erfüllt werden können. Fehlende Pflichtangaben, AGB und Impressum …“ Weiterlesen
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19.08.2016 Rechtsanwalt Dr. Herwin Henseler„Ab dem 01.10.2016 tritt eine Aktualisierung im AGB-Recht mit weitreichenden Konsequenzen in Kraft, die nicht nur Händler mit einem Onlineshop betrifft, sondern annähernd jeden Online-Dienstanbieter …“ Weiterlesen
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08.05.2018 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… , dass die Anforderungen auch erfüllt werden können. Fehlende Pflichtangaben, AGB und Impressum sollten individuell Ihrem Onlineshop angepasst werden. Wichtig: Vermeiden Sie Verstöße gegen …“ Weiterlesen
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18.08.2016 Rechtsanwalt Timm Drouven„… ihrer Äußerungen versichern müssen, um unliebsame Schreiben dieser Art zu vermeiden. Nahezu jede falsche Äußerung, ob in der Überschrift, in der Angebotsbeschreibung, in den AGB oder im Impressum kann geeignet …“ Weiterlesen
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25.04.2023 Rechtsanwältin Ninja Lorenz LL.M.„… der Darlegungs- und Beweislast. Nach den Vorschriften des AGB-Rechts dürfte bei formularmäßig verwendeter Übertragung der Schönheitsreparaturlast im Zweifel von einer Unwirksamkeit der Übertragung …“ Weiterlesen
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17.08.2016 LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB„… entnommen. Das führt dazu, dass die einzelnen Klauseln in den allermeisten Fällen als Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) anzusehen sind. AGB liegen vor, wenn eine Vertragspartei der anderen für …“ Weiterlesen
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17.08.2016 Rechtsanwalt Markus Jansen„… die gleichen Schutzrechte wie Verbraucher. Das bedeutet, dass für so genannte Standard-Arbeitsverträge bezüglich der AGB, also der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einer durchaus verbraucherfreundlichen …“ Weiterlesen
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15.02.2018 Rechtsanwalt Dr. Herwin Henseler„… Umschweife überhaupt über das Bestehen eines Widerrufsrechts aufgeklärt werden muss. Landgericht Berlin zur Widerrufsbelehrung in AGB: Häufig findet sich in den AGB eines Onlinehändlers …“ Weiterlesen
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26.11.2019 anwalt.de-Redaktion„… oft auch als Stornogebühren. Die meisten Reiseveranstalter legen die Höhe der Stornogebühren in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fest. Die Höhe der Gebühren richtet sich nicht nach der Art …“ Weiterlesen
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11.08.2016 Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner„… die Gerichte in Larnaca, Zypern, zuständig sind. Auf der Internetseite ist auch eine deutsche Version der Geschäftsbedingungen verfügbar. Innerhalb der deutschen Version der AGB sind allerdings wichtige …“ Weiterlesen
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10.08.2016 Rechtsanwalt Stephan Lengnick„… durch umfangreiche Klauselwerke so stark einschränken, dass ein sinnvoller Versicherungsschutz nicht mehr besteht. Die Cardif verwendete insbesondere im Jahr 2011 in den AGB folgende Klausel …“ Weiterlesen
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08.08.2016 Rechtsanwalt Tim Feber„… verstößt gegen das AGB-Recht der §§ 305 ff. BGB. Es bedarf einer AGB-konformen Ergänzung, damit die Haftungsausschlussklausel ihre Wirksamkeit entfalten kann. 2. Wann ist ein Pferd mangelhaft? Ausgangspunkt …“ Weiterlesen