Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte von Unit4 IP im Namen der Porsche AG

  • 3 Minuten Lesezeit

Kürzlich hat uns wieder eine Abmahnung der Stuttgarter Unit4 IP Rechtsanwälte für den Automobilhersteller Porsche AG erreicht, in der dem angesprochenen Händler eine Verletzung von Markenrechten vorgeworfen wird.

Vorab:

Wenn Sie eine Abmahnung von der Porsche AG und/oder Unit 4 IP erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und können Ihnen daher eine optimale Beratung anbieten. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail oder Fax. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. So können die häufig knappen Fristen sicher gewahrt werden.

Wie lautet der konkrete Vorwurf in der durch die Porsche AG in Auftrag gegebenen Abmahnung?

Der Adressat der Abmahnung soll in einem Onlinehandel für Kraftfahrzeuge ein Modell des Porsche Speedster zum Verkauf angeboten und vertrieben haben. Dieses soll die Zeichen „Porsche“ und „Porsche-Wappen“ tragen, die als Unionsmarken für die Porsche AG angemeldet seien. Gleichzeitig sei das angebotene Kraftfahrzeug aber tatsächlich nicht von Porsche hergestellt worden, weshalb es sich angeblich um einen Nachbau handelt. 

Angesichts der weltweiten Bekanntheit der betreffenden Marken der Porsche AG sei nach Angaben des Rechtsvertreters von Unit4 IP eine Verwechslungsgefahr im Sinne von Art. 9 Abs. 2 lit. a) und c) UMV gegeben.

Aus diesen gerügten Verletzungshandlungen leitet der von der Porsche AG beauftragte Rechtsanwalt unter anderem Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz auf Grundlage des MarkenG her.

Welche konkreten Forderungen stellt der Rechtsanwalt der Porsche AG in dem aktuellen Schreiben?

Das aktuelle Abmahnschreiben von Unit4 IP enthält folgende Forderungen gegen den angesprochenen Händler:

  • Abgabe einer die Wiederholungsgefahr ausräumenden Unterlassungserklärung unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.500,00 EUR
  • Erteilung verschiedener Auskünfte
  • Zahlung von Aufwendungsersatz bei einem Gegenstandswert von 130.000,00 EUR
  • Rückruf von bereits im Vertriebsweg befindlichen Waren und Vernichtung aller Produkte im Besitz des Abgemahnten

Welches Verhalten wird als Reaktion auf eine solche durch die Porsche AG initiierte Abmahnung empfohlen? 

Bei der vorliegenden Abmahnung handelt sich um ein von einem äußerst bekannten und marktstarken Unternehmen in Auftrag gegebenes Schreiben. Angesichts der Vielzahl und der Höhe der erhobenen Forderungen sollte eine solche Abmahnung nicht unterschätzt werden.

Als erfahrene Fachanwälte raten wir betroffenen Unternehmern, die Abmahnung ernst zu nehmen und keinesfalls die Unterlassungserklärung von Unit 4 IP zu unterzeichnen. Es werden weitere Schreiben folgen!

Ein Markenanwalt kann die Unterlassungserklärung für Sie modifizieren, wenn die Marken von Porsche tatsächlich verletzt wurden. Dies ist gerade im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Porsche Nachbauten/Replika keinesfalls immer eindeutig. Eine beschreibende Verwendung einer Marke kann zulässig sein!

Wir raten betroffenen Unternehmen, folgende Verhaltenstipps zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen

Dr. Wallscheid & Drouven – Fachkanzlei für Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung wegen der angeblichen Verletzung von Marken der Porsche AG erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Wir kennen die Abmahnung von UNIT 4 IP / Porsche bereits seit 2014 und haben bereits mehrfach berichtet, z. B. unter: 

Es sollte insbesondere auf die erhobenen Forderungen reagiert werden, bevor man die gesetzte Frist verstreichen lässt und die Gegenseite weitere rechtliche Schritte wie eine Klageerhebung einleitet. Es ist deshalb vor einer Reaktion in Eigeninitiative der Rat eines im Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalts zu suchen, der die Ansprüche auf Ihre Berechtigung hin detailliert überprüfen kann. Sprechen Sie uns an!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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