Behindertenparkplatz: Wer darf ihn nutzen und was droht Falschparkern?
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Inhaltsverzeichnis
Jeder, der einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat, gilt laut Gesetz als schwerbehindert. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Personen ab einem GdB von 30 schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen.
Mit einem Schwerbehindertenausweis haben Sie Anspruch auf sogenannte Nachteilsausgleiche – also Leistungen und Hilfen, die die durch die Behinderung bedingten Nachteile kompensieren sollen. Sind bestimmte Kriterien erfüllt, gehört dazu auch die Nutzung eines Behindertenparkplatzes.
Die wichtigsten Fakten
- Nur Inhaber des blauen Behindertenparkausweises dürfen auf einem Behindertenparkplatz parken.
- Wer unberechtigt dort parkt, muss 55 Euro Bußgeld zahlen.
- Hinzu kommen ggf. Abschleppkosten, die der Fahrzeughalter bezahlen muss.
- Ob Falschparker abgeschleppt werden, kommt auf den Einzelfall an – es wird jedoch in der Regel schneller abgeschleppt als auf einem regulären Parkplatz.
Wie erkenne ich einen Behindertenparkplatz?
Ein Behindertenparkplatz ist immer durch das Verkehrszeichen 314 („Parken“-Schild) und ein weißes Zusatzschild mit dem Rollstuhlfahrer-Piktogramm gekennzeichnet. In manchen Fällen ist das Piktogramm auch direkt auf dem Parkplatzschild aufgedruckt. Häufig ist zusätzlich innerhalb der Parkfläche eine Markierung mit dem Rollstuhlfahrer-Symbol vorhanden.
Wer darf auf Behindertenparkplätzen parken?
Nur wer den blauen, EU-einheitlichen Parkausweis besitzt, darf auf einem Behindertenparkplatz parken. Ein (Schwer-)Behindertenausweis allein reicht dafür nicht aus. Auch eine vorübergehende körperliche Beeinträchtigung – z. B. ein gebrochenes Bein – berechtigen nicht zum Parken.
Erlaubt ist hingegen das Halten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Dieser Vorgang darf jedoch nicht länger als drei Minuten dauern und der Fahrer darf das Fahrzeug währenddessen nicht verlassen.
Wichtig zu wissen: Der blaue Parkausweis ist personengebunden, aber nicht fahrzeuggebunden. Außerdem muss der Inhaber des Ausweises das Fahrzeug nicht selbst fahren – es kommt nur darauf an, dass derjenige mit diesem Auto befördert wird. Der Fahrer kann eine beliebige Begleitperson sein.
Welche Sanktionen drohen beim Falschparken?
Wer sein Fahrzeug ohne Erlaubnis auf einem solchen Parkplatz im öffentlichen Raum abstellt, begeht einen Verkehrsverstoß und wird mit 55 Euro Bußgeld geahndet. Wird das Fahrzeug abgeschleppt, sind auch die Abschleppkosten vom Falschparker zu bezahlen.
Beim berechtigten Parken muss der Parkausweis immer gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen – sonst müssen auch Personen, die den Behindertenparkausweis besitzen, das Bußgeld bezahlen.
Werden Falschparker immer abgeschleppt?
Das kommt darauf an. Es gibt keinen speziellen Paragrafen, der das Falschparken auf Behindertenparkplätzen regelt. Zu unterscheiden ist außerdem, ob der Parkplatz sich im öffentlichen Raum oder auf einem Privatgelände befindet:
Behindertenparkplatz im öffentlichen Raum
Einen Falschparker dürfen Sie nicht einfach selbst abschleppen lassen. Zuständig ist ausschließlich die örtliche Polizei oder das Ordnungsamt. Bei der Meldung eines Parkverstoßes auf einem Behindertenparkplatz gelten folgende Regeln:
- Anders als bei einem regulären Parkplatz müssen Sie nicht erst eine gewisse Zeit lang auf den Fahrzeughalter warten, bevor Sie die Polizei rufen.
- Sie müssen auch nicht versuchen, den Halter zu erreichen – einen im Auto hinterlassenen Zettel mit Telefonnummer oder Aufenthaltsort dürfen Sie ignorieren. Eine solche Mitteilung spricht immerhin für ein bewusstes Falschparken.
- Jeder ist berechtigt, einen solchen Parkverstoß zu melden. Sie müssen nicht selbst betroffen sein.
- Sind weitere Behindertenparkplätze in der Nähe frei, darf dennoch abgeschleppt werden.
Je nach Bundesland sind die Befugnisse der Behörden unterschiedlich. Ob abgeschleppt wird oder es bei einem Bußgeld bleibt, hängt also immer vom Einzelfall ab und liegt im Ermessen der Behörde. Ein Abschleppen kommt vor allem dann infrage, wenn eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit besteht.
Behindertenparkplatz auf einem Privatgelände
Anders sieht es aus, wenn sich der Behindertenparkplatz auf einem privaten Gelände befindet – z. B. auf einem Supermarktparkplatz. In dem Fall ist das Parkschild vom Supermarkt ausgewiesen und nicht amtlich angeordnet. Damit ist es verkehrsrechtlich nicht relevant. Das bedeutet: Der Behindertenparkplatz ist eine reine Serviceleistung für die Kunden und seine Freihaltung nur durch den Supermarktbetreiber durchzusetzen.
Polizei oder Ordnungsamt haben in dem Fall keine Handhabe – ihr Handeln würde eine Amtspflichtverletzung und ggf. sogar eine Straftat (Verfolgung Unschuldiger gemäß § 344 Abs. 2 Strafgesetzbuch) darstellen. Die Entscheidung, ob ein Falschparker hier also abgeschleppt wird, liegt also allein beim Parkplatzinhaber. Einen Anspruch darauf haben Inhaber eines Behindertenparkausweises nicht.
Was tun, wenn die Behörde nichts unternimmt?
Sie sind selbst betroffen und können wegen des Falschparkens anderer einen Ihnen zustehenden Behindertenparkplatz im öffentlichen Raum nicht nutzen? Dann sollten Sie sich an die Polizei oder das Ordnungsamt wenden. Wichtig: Wählen Sie in einem solchen Fall nicht die Notrufnummer der Polizei, sondern rufen Sie bei der Telefonnummer der örtlichen Polizeistation an.
Häufig haben Betroffene jedoch das Gefühl, dass Polizei und Ordnungsbeamte nicht genügend unternehmen. Die Polizei taucht gar nicht auf? Oder lässt den Falschparker nicht abschleppen, obwohl das Ihrer Meinung nach nötig wäre? In solchen Fällen sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden – dieser kann Ihnen genau erklären, welche Rechte Sie haben und welche Rechtsmittel Ihnen ggf. zur Verfügung stehen.
Wie bekomme ich einen Behindertenparkausweis?
Beantragen können den blauen Parkausweis alle Personen, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) vermerkt ist. Möglich ist die Beantragung auch für Menschen mit beidseitiger Phokomelie (Fehlbildung der Gliedmaßen), Amelie (angeborenes Fehlen von Gliedmaßen) oder einer vergleichbaren Funktionseinschränkung.
Folgende Unterlagen sind für den Antrag notwendig:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Kopie des Bescheids des Versorgungsamts über die Anerkennung des Merkzeichens oder Gleichstellungsbescheinigung
- Kopie des Personalausweises
- Passbild
Persönlicher Behindertenparkplatz
Schwerbehinderte Personen mit dem Merkzeichen aG oder Bl haben außerdem die Möglichkeit, einen personenbezogenen Behindertenparkplatz in der Nähe ihrer Wohnung zu beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Sie müssen darauf angewiesen sein, Ihr Fahrzeug in unmittelbarer Nähe zur Wohnung abzustellen.
- Sie dürfen keine Garage und keinen privaten Stellplatz zur Verfügung haben.
- Für einen solchen Stellplatz ist vor Ort ausreichend Platz vorhanden und er gefährdet bzw. behindert nicht den Verkehr.
Häufig müssen Sie bei der Antragstellung außerdem angeben, wie oft und für welche Gelegenheiten Sie das Auto benutzen. Das Antragsformular erhalten Sie der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder als Download auf deren Internetseite. Gebühren fallen in der Regel keine an.
Wo darf man mit dem Behindertenparkausweis überall parken?
Der blaue Parkausweis bringt folgende Sonderrechte mit sich:
- Bis zu drei Stunden Parken im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohnerparkplätzen.
- Bis zu 24 Stunden Parken auf Behindertenparkplätzen.
- Parken in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Zonen, sofern der Durchgangsverkehr nicht behindert wird.
- Kostenloses und zeitlich unbegrenztes Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten.
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Rechtstipps zu "Behindertenparkplatz"
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04.09.2024 Rechtsanwalt Felix Kirk„… , der es ermöglicht, auf Behindertenparkplätzen zu parken und andere Parkerleichterungen zu nutzen. Befreiung von der Kfz-Steuer: Personen mit dem Merkzeichen "AG" können unter bestimmten Voraussetzungen von der Kfz …“ Weiterlesen
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01.03.2024 Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag„… berechtigt zum Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis. Dies ermöglicht verschiedene Nachteilsausgleiche, wie z. B. die Nutzung von Behindertenparkplätzen. Das Bundessozialgericht hat im März 2023 …“ Weiterlesen
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10.03.2023 Rechtsanwalt Alexander Grotha„… und damit für die Nutzung von Behindertenparkplätzen (neben dem mobilitätsbezogenen GdB 80) allein die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist. Eine bessere Gehfähigkeit in anderen …“ Weiterlesen
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20.11.2021 Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver Daniel Özkara„… ): - Parken auf Gehweg und/oder Radweg - Parken in einer Fußgängerzone - Parken in zweiter Reihe - Parken auf Behindertenparkplatz - Parken auf Plätzen für E-Fahrzeuge (i.d.R. Ladestationen) - Parken …“ Weiterlesen
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19.11.2021 Rechtsanwältin & Fachanwältin Christine Brinkmann„… sind bis 15.000 km a 0,30 €, insgesamt 4.500,00 €, steuerlich absetzbar . Es kann der blaue Parkausweis, beispielsweise zum Parken auf Behindertenparkplätzen, beantragt werden …“ Weiterlesen
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09.11.2021 Rechtsanwalt Sebastian Baur„… - oder Radwegen und auf Behindertenparkplätzen. Neu bußgeldbewehrt ist das Zuparken von E-Fahrzeug-Ladeplätzen oder Parkplätzen für CarSharing- Fahrzeuge (55 €). Rettungsgasse Schon heute gilt: 200 Euro …“ Weiterlesen
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09.11.2021 Rechtsanwalt Philipp Burchert„… auf Behindertenparkplatz geparkt 55 unzulässig auf Geh- und Radweg geparkt 55 - mit Behinderung 70 1 - mit Gefährdung 80 1 - mit Sachbeschädigung 100 1 - länger als 1 Stunde 70 1 - länger als 1 Stunde …“ Weiterlesen
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29.10.2021 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… “ mit einem danach verbotenen Fahrzeug Unberechtigtes Parken in einer Fußgängerzone Unberechtigtes Parken in zweiter Reihe Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplatz Unberechtigtes Parken …“ Weiterlesen
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28.05.2021 Rechtsanwalt Dr. Veaceslav Ghendler„… Nachteilsausgleich). Dazu zählen beispielsweise eine kostenlose oder vergünstigte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, das Parken auf Behindertenparkplätzen sowie Steuererleichterungen. Unterschiedliche Arten …“ Weiterlesen
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08.07.2020 Rechtsanwalt Robert Vedder„… €. Das Parken auf Behindertenparkplätzen ist mit 55,00 € ebenfalls teuer geworden, bisher waren hier 35,00 € fällig. Das unzulässige Parken in zweiter Reihe mit gleichzeitiger Behinderung …“ Weiterlesen
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18.05.2020 Rechtsanwältin Katharina Hildebrandt„… Stelle kostet jetzt 35 € (vorher waren es 15 €). Das Parken in einer Feuerwehrzufahrt kostet jetzt 55 € (vorher waren es 35 €). Das Parken auf einen Behindertenparkplatz kostet jetzt 55 € (vorher waren …“ Weiterlesen
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29.03.2020 Rechtsanwalt Felix Kirk„Das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung“) berechtigt u. a. zur Nutzung gesondert ausgewiesener Behindertenparkplätze. Zudem führt es zu einer Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer …“ Weiterlesen
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19.02.2020 Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle„… € auf 35 € Parken in einer Feuerwehrzufahrt: Anhebung von 35 € auf 55 € Parken auf einem Behindertenparkplatz: Anhebung von 35 € auf 55 € Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: Anhebung von 25 …“ Weiterlesen
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28.01.2020 Rechtsanwalt Dr. Christian Altmann„… wird. Es ist auch wichtig, dass der geräumte Schnee an der richtigen Stelle gelagert wird. Haltestellen, Ein- und Ausfahrten, Radwege sowie Behindertenparkplätze dürfen durch aufgetürmten Schnee nicht blockiert …“ Weiterlesen
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27.06.2019 Rechtsanwalt Alexander Seltmann„… unter Hinweis auf den Zweck von Behindertenparkplätzen verneint. Behindertenparkplätze sollen vorrangig den Zweck erfüllen, die Gehstrecke vom Kraftfahrzeug bis zum Ziel auf das Möglichste zu verkürzen …“ Weiterlesen
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25.01.2019 Rechtsanwältin Beatrice Nickl„… Schwerbehinderte können unter bestimmten Voraussetzungen früher in den Ruhestand gehen. Parkplatz Außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen „aG“) dürfen für sie reservierte Behindertenparkplätze benutzen …“ Weiterlesen
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04.05.2017 Rechtsanwältin Alisia Gianna Liebeton„Sicher haben Sie sich als Inhaber eines Schwerbehindertenausweises schon einmal die Frage gestellt, ob Sie Behindertenparkplätze nutzen dürfen. Der Schwerbehindertenausweis alleine rechtfertigt …“ Weiterlesen
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18.04.2024 Rechtsanwalt Markus Karpinski„… in seinem Urteil vom 16.03.2016, Az. B 9 SB 1/15 R . Dieses Merkzeichen berechtigt den Behinderten u. a. einen Behindertenparkplatz zu nutzen. Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher …“ Weiterlesen
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31.12.2016 Rechtsanwalt Frank ManneckPersonen, die an der Parkinson-Krankheit leiden, haben Anspruch auf Merkzeichen „aG“, wenn sie sich wegen der Schwere ihrer Erkrankung dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung auß … Weiterlesen
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04.02.2020 anwalt.de Redaktion, anwalt.de-Redaktion„… auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Brüssel. Bundesverfassungsgericht muss sich mit Behindertenparkplätzen auseinandersetzen In einer jüngeren Entscheidung musste sich nun das deutsche …“ Weiterlesen
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22.02.2022 Rechtsanwalt Felix Kirk„… . Im Übrigen berechtigt das Merkzeichen zur Benutzung öffentlicher Behindertenparkplätze. Das Merkzeichen B (Notwendigkeit ständiger Begleitung) berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung …“ Weiterlesen
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28.01.2015 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion„… in einer Feuerwehreinfahrt oder auf einem Radweg, Parken in weniger als 5 Metern Abstand zu einer Kreuzung, auf Behindertenparkplätzen, in zweiter Reihe und in Fußgängerbereichen. Erschwerend kam …“ Weiterlesen
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07.05.2014 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… kann laut einem Gerichtsurteil noch vertretbar sein! Das Amtsgericht Rostock (Az.: 46 C 186/12) jedenfalls hat in einem aktuellen Fall entschieden: Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkt …“ Weiterlesen
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22.01.2013 Rechtsanwalt Thomas Brunow„… das Amtsgericht Westerstede mit seinem Urteil vom 10. April 2012. Hier hat der Kraftfahrer bei absoluter Fahruntüchtigkeit sein Kraftfahrzeug von einem Behindertenparkplatz umgeparkt. Die Fahrtstrecke betrug …“ Weiterlesen