Kommanditgesellschaft: 5 Fragen und Antworten zur KG
- 6 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
Experten-Autorin dieses Themas
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung eines Unternehmens. Eine beliebte Gesellschaftsform, die den Vorteil einer Partnerschaft und einer beschränkten Haftung kombiniert, ist die Kommanditgesellschaft (KG). Die KG bietet eine flexible und verlässliche Struktur für Unternehmen, die von mehreren Partnern betrieben werden. Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen in Bezug auf die Kommanditgesellschaft, insbesondere auf die Themen Gründung, Haftung, Mindestkapital, Gewinnverteilung sowie Vor- und Nachteile dieser beliebten Unternehmensform.
Wie läuft die Gründung einer Kommanditgesellschaft ab?
Die Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) erfordert die Erfüllung bestimmter rechtlicher Schritte und Formalitäten. Zunächst müssen die Gründungsmitglieder – mindestens zwei Gesellschafter – einen Gesellschaftsvertrag schließen. Das Gesetz sieht hierfür keine bestimmte Form vor, sodass der Gesellschaftsvertrag auch mündlich geschlossen werden kann. Dies ist jedoch nicht ratsam, da im Falle eines nur mündlichen Vertragsschlusses die jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen nur sehr schwer nachweisbar sind und großes Konfliktpotenzial besteht.
Bei der inhaltlichen Gestaltung des Gesellschaftsvertrages besteht Vertragsfreiheit. Es ist aber ratsam, jedenfalls die wesentlichen gesellschaftsrechtlichen Konditionen festzulegen. Zu diesen Rahmenbedingungen gehören insbesondere:
Name der KG (Firmenbezeichnung)
Sitz und Geschäftsjahr der KG
Bezeichnung des Unternehmensgegenstands
Kapitalhöhe beziehungsweise Einlagenhöhe
Vereinbarung über die Geschäftsführungsbefugnis
Regelung über die Gewinn- beziehungsweise Verlustbeteiligung
Informations- und Kontrollrechte der Gesellschafter
Vereinbarungen für das Ausscheiden eines Gesellschafters
Vereinbarungen für die Auflösung der KG
Im Unterschied zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG) ist für die Gründung einer Kommanditgesellschaft gesetzlich kein Mindestkapital vorgeschrieben. Das Mindestkapital kann daher zwischen den Gesellschaftern frei vereinbart werden. Dabei empfiehlt es sich aber, ein angemessenes Mindestkapital festzulegen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die KG über ausreichende finanzielle Ressourcen verfügt, um ihre Geschäftstätigkeiten effektiv ausüben zu können.
Die Kommanditgesellschaft muss für ihre Gründung zudem in das Handelsregister eingetragen werden, wenn ein Handelsgewerbe als KG betrieben werden soll. Dabei müssen die Gesellschafter alle relevanten Informationen über die KG – einschließlich der Namen aller Gesellschafter und ihrer Anteile – angeben. Der Handelsregistereintrag führt dazu, dass die Haftungsbeschränkungen der Kommanditisten wirksam werden. Das Entstehen der Kommanditgesellschaft hängt regelmäßig nicht von der Eintragung ab. Die Unterschriften aller Gesellschafter auf der Anmeldung der KG zur Eintragung in das Handelsregister müssen notariell beglaubigt werden. Wird mit der KG lediglich eine reine vermögensverwaltende Tätigkeit oder ein Kleingewerbe ausgeübt, dann ist der Handelsregistereintrag nicht zwingend vorgeschrieben, aber freiwillig möglich.
Was gilt für die Haftung einer Kommanditgesellschaft?
In der KG gibt es zwei Arten von Gesellschaftern, die unterschieden werden müssen und die sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können: den Komplementär und den Kommanditisten. Die Kommanditgesellschaft muss aus mindestens einem Komplementär und mindestens einem Kommanditisten bestehen.
Der Komplementär haftet unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der KG, während die Haftung des Kommanditisten auf seine Einlage beschränkt ist. Diese besondere Aufteilung der Haftung bietet eine attraktive Option für Investoren, die nicht das volle persönliche Risiko tragen möchten.
Wie erfolgt die Gewinnverteilung in einer Kommanditgesellschaft?
Die Gewinnverteilung in einer Kommanditgesellschaft (KG) erfolgt gemäß den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Regelungen. In der Regel wird die Gewinnverteilung im Verhältnis der Kapitalbeteiligung vorgenommen. Der Komplementär – der unbeschränkt haftende Gesellschafter – hat Anspruch auf einen festen Anteil am Gewinn, der im Voraus im Gesellschaftsvertrag festgelegt wird. Der Kommanditist – der haftungsbeschränkte Gesellschafter – wird entsprechend seiner Einlage am Gewinn beteiligt. Dies bedeutet, dass ein Kommanditist mit einer höheren Einlage einen größeren Anteil am Gewinn erhält als ein Kommanditist mit einer geringeren Einlage.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, abweichende Vereinbarungen zur Gewinnverteilung im Gesellschaftsvertrag zu treffen. Es ist von großer Bedeutung, die Gewinnverteilung klar und eindeutig im Gesellschaftsvertrag festzulegen, um mögliche Unstimmigkeiten und Konflikte zwischen den Gesellschaftern zu vermeiden. Eine transparente und gerechte Gewinnverteilung trägt zur Stabilität und zum langfristigen Erfolg der KG bei.
Welche Vorteile bietet die Rechtsform der Kommanditgesellschaft?
Die KG ist bei der Gründung eines Unternehmens sehr beliebt, da sie von mehreren Partnern geführt werden kann und eine Kombination aus Haftungsbeschränkung und unternehmerischer Flexibilität bietet. Dies sind die wichtigsten Vorteile der Kommanditgesellschaft:
Beschränkte Haftung für Kommanditisten
Einer der größten Vorteile der KG ist die beschränkte Haftung für Kommanditisten. Im Gegensatz zum Komplementär haften Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer jeweiligen Einlage.
Das bedeutet in der Praxis, dass das persönliche Vermögen von Kommanditisten vor den Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft geschützt ist. Dieser Umstand macht die KG vor allem für solche Investoren und Geschäftspartner sehr attraktiv, die zwar bereit sind, Kapital bereitzustellen, aber nicht das volle Haftungsrisiko tragen möchten.
Flexibilität bei der Gewinnverteilung
Die Gewinnverteilung kann in einer Kommanditgesellschaft flexibel gestaltet werden. Im Gesellschaftsvertrag können individuelle Regelungen zur Gewinnbeteiligung der einzelnen Gesellschafter getroffen werden.
Dies ermöglicht eine maßgeschneiderte Gewinnverteilung, die den individuellen Bedürfnissen und Vereinbarungen der Gesellschafter entspricht. Diese erhöhte Flexibilität kann dazu beitragen, eine faire und gerechte Verteilung der Erträge zu gewährleisten.
Möglichkeit der Beteiligung von Investoren
Die KG bietet zudem eine attraktive Möglichkeit, externe Investoren in das Unternehmen einzubinden. Kommanditisten können Kapital in das Unternehmen einbringen, ohne in die operative Geschäftsführung involviert zu sein. Dies ermöglicht es Unternehmern, auf externe Finanzquellen zuzugreifen und das Wachstum der Kommanditgesellschaft zu unterstützen.
Kontinuität und Nachfolgeplanung
Die KG bietet eine gute Kontinuität und Nachfolgeplanung. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters kann die Kommanditgesellschaft fortbestehen, sofern der Komplementär oder andere Kommanditisten die Geschäfte weiterführen möchten. Dies ermöglicht eine reibungslose Übertragung von Anteilen und eine langfristige Stabilität des Unternehmens.
Einfache Geschäftsführung
Die Geschäftsführung einer KG kann flexibel gestaltet werden. Der Komplementär – der unbeschränkt haftende Gesellschafter – ist in der Regel für die Geschäftsführung verantwortlich. Dadurch können Entscheidungen schnell getroffen und die Geschäftstätigkeiten effektiv durchgeführt werden.
Welche Nachteile bestehen bei einer Kommanditgesellschaft?
Die KG bietet viele Vorteile, allerdings bestehen auch bei dieser Rechtsform einige potenzielle Nachteile. Dazu zählen insbesondere:
Unbeschränkte Haftung des Komplementärs
Der Komplementär einer KG haftet unbeschränkt und mit seinem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet, dass der Komplementär sein Privatvermögen zur Begleichung von Schulden der Kommanditgesellschaft heranziehen muss. Die unbeschränkte Haftung des Komplementärs kann für diesen ein erhebliches persönliches Risiko darstellen und im schlimmsten Fall zur Privatinsolvenz führen.
Begrenzte Entscheidungsbefugnis der Kommanditisten
Im Allgemeinen haben Kommanditisten in der KG nur begrenzte Mitspracherechte und eine eingeschränkte Entscheidungsbefugnis. Die Geschäftsführung liegt hauptsächlich beim Komplementär, während Kommanditisten innerhalb des Unternehmens oft nur eine passive Rolle einnehmen. Dies kann zu Spannungen und Konflikten unter den Gesellschaftern führen, insbesondere wenn wichtige Entscheidungen der Kommanditgesellschaft ohne ihre Beteiligung getroffen werden.
Verlust der Anonymität
Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen erfordert die KG einen Handelsregistereintrag, der öffentlich zugänglich ist. Dies bedeutet, dass Informationen über die Gesellschafter, die Geschäftsführung und gegebenenfalls die Jahresabschlüsse der KG für jedermann einsehbar sind. Dieser Verlust an Anonymität kann für manche Geschäftspartner oder Investoren unattraktiv sein.
Komplexität der Gründung und Verwaltung
Die Gründung einer Kommanditgesellschaft erfordert die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, sowie einen Eintrag ins Handelsregister mit notariell beglaubigter Anmeldung. Im Vergleich zu anderen Rechtsformen kann dies einen zusätzlichen administrativen Aufwand und zudem Kosten mit sich bringen. Darüber hinaus erfordert die Verwaltung einer KG eine sorgfältige Buchführung und die Einhaltung von gesetzlichen Berichtspflichten.
Beschränkte Kapitalaufnahme
Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH ist es in der Kommanditgesellschaft unter Umständen schwieriger, zusätzliches Kapital aufzunehmen. Da Kommanditisten nur begrenzt auf ihre Einlage haften, zögern potenzielle Investoren möglicherweise, weiteres Kapital zur Verfügung zu stellen. Dies kann die finanziellen Möglichkeiten und das Wachstumspotenzial einer KG einschränken.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema KG?
Rechtstipps zu "KG" | Seite 69
-
01.02.2018 Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH„… . OHG, KG oder GmbH & Co. KG.) ist eine Kündigung nach § 573 Abs.2 Nr.2 BGB ebenfalls unzulässig. Ist der Vermieter eine GbR kann sich ein Gesellschafter über eine analoge Anwendung des § 573 Abs. 2 …“ Weiterlesen
-
31.01.2018 Rechtsanwalt Helge Petersen„… Beteiligungen gezeichnet haben. Unter anderem wurden folgende Beteiligungen durch die derzeit von uns vertretenden Mandanten gezeichnet: Schroeder Logistik Investment GmbH & Co. KG RWB Special Market …“ Weiterlesen
-
30.01.2018 Rechtsanwalt Dr. Ole Damm„1. Was wird abgemahnt? Uns liegt eine Abmahnung der Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Fachanwälte vor, welche für die Tropica GmbH & Co. KG auftreten. Letztere verkauft u. a …“ Weiterlesen
-
19.02.2018 Rechtsanwältin Sonja Laaser„… der Produktionsgesellschaft (KG GRUR 2000, 907). Bei Musikwerken auch einem Bandmitglied (KG GRUR-RR 2004, 137– Omen). Bei Veranstaltungen dem Veranstalter (LG Berlin GRUR-RR 2011, 138). Für die Einordnung …“ Weiterlesen
-
30.01.2018 Rechtsanwalt Helge Petersen„… MT „King Edward“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG, MT „King Eric” Tankschiffahrt GmbH & Co. KG. Sie hatte den Fonds im Sommer 2007 von einem Berater der Postbank Finanzberatung AG angedient …“ Weiterlesen
-
07.02.2018 Rechtsanwalt Helge Petersen„… geschlossene Fonds angedient: W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS „BBC OHIO“ DCM Energy GmbH & Co. Solar 1 KG. MPC Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG Sachwert Rendite-Fonds Indien GmbH …“ Weiterlesen
-
28.01.2018 Rechtsanwalt Helge Petersen„… Finanzberatung AG im Mai 2008 die Beteiligungen an König & Cie. Renditefonds 73 Produktentanker-Fonds IV MT „King Douglas“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG MT „King Daniel“ Tankschiffahrts Gmbh …“ Weiterlesen
-
27.01.2018 Rechtsanwalt Wilhelm Segelken„Die Insolvenzverfahren der beiden Gesellschaften Air Berlin PLC und Air Berlin PLC & Co. Luftfahrtverkehrs KG, Berlin, gleichen sich im Kerne. Die Air Berlin PLC ist die Muttergesellschaft …“ Weiterlesen
-
28.01.2018 Rechtsanwalt Helge Petersen„In Sachen MPC Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG „steigt“ ein weiterer Anleger aus dem Fonds aus. Im genannten Fall zeichnete ein Anleger aus Niedersachsen Mitte 2008 die geschlossenen Fonds GSI …“ Weiterlesen
-
26.01.2018 Rechtsanwalt Wilhelm SegelkenDie Gläubigerversammlung fand am 24.01.2018 statt. Die Abwicklung des Insolvenzverfahrens erfolgt jetzt im Rahmen der Regelinsolvenz (vorher Eigenverwaltung). Die Anmeldefrist für die Forderungen läuf … Weiterlesen
-
25.01.2018 Rechtsanwältin Kerstin Bontschev„… & Co. Dubai Business Bay KG Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay KG Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay II KG Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay III KG …“ Weiterlesen
-
24.01.2018 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… die Conti 178. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Tansanit wurde am 14. Dezember 2017 am Amtsgericht Lüneburg eröffnet (Az.: 47 IN 66/16). Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 25.000 …“ Weiterlesen
-
01.02.2018 JUEST+OPRECHT Partnerschaft mbB„Der Insolvenzverwalter der Beteiligungsgesellschaft MS SANTA-R-SCHIFFE mbH & Co. KG verlangt von den Anlegern die Rückforderung von vom Fonds gezahlten Ausschüttungen. Hintergrund …“ Weiterlesen
-
11.03.2018 Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth„… die Fondsanlage SolEs 22 GmbH & Co. KG zurückzahlen muss. Ebenso kann der Mandant etwaige Schäden aus einer Inanspruchnahme seitens der Fondsgesellschaft oder Dritter ersetzt verlangen. In Anbetracht …“ Weiterlesen
-
20.01.2018 Rechtsanwalt Christian Rebbert„Das KG Berlin (Beschluss vom 07.12.2015, Az. 24 U 111/15) hat vor einiger Zeit eine interessante Entscheidung zu Abmahnungen hinsichtlich der Verwendung von Pixelio-Fotos ohne …“ Weiterlesen
-
20.01.2018 Rechtsanwalt Jochen Resch„… . Anleger können sich erfolgreich auf Verjährung berufen. Viele Berechnungen des Insolvenzverwalters sind grob falsch. Die Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-R Schiffe“ mbH & C. KG, die wiederum in sieben …“ Weiterlesen
-
19.01.2018 Rechtsanwalt Christian Fiehl„Rechtsanwalt Fiehl wurde durch Anleger und Kommanditisten der MS „SANTA-R SCHIFFE“ MBH & CO. KG beauftragt, sie gegen die Rückforderung von Ausschüttungen zu verteidigen. Der Insolvenzverwalter …“ Weiterlesen
-
18.01.2018 Rechtsanwalt Christian Fiehl„… , einen Kapitalanleger, der im Jahr 2007 eine Beteiligung an dem geschlossenen Fonds „Sedi Kalkavan Schiffseigentum GmbH & Co. KG“erworben hatte, die vollständige Rückabwicklung vor Gericht durchsetzen. Allerdings …“ Weiterlesen
-
17.01.2018 Rechtsanwalt Nima Armin Daryai„KG Beschluss vom 15.06.2017 – 8 U 116/ 16 Eine Nachholklausel zur Heilung der Schriftform bindet zumindest die ursprünglichen Vertragsparteien, die daran gehindert werden …“ Weiterlesen
-
16.01.2018 Rechtsanwalt Holger Bernd„… und wendete sich gegen die weitere Inanspruchnahme aus dem Darlehnsvertrag. Die Klage wurde zunächst vom Landgericht (LG) Berlin zurückgewiesen (Urteil vom 19.02.2015, Az: 37 O 24/14). Das Kammergericht (KG …“ Weiterlesen
-
16.01.2018 Rechtsanwältin Dr.- Ing. Sabine Haselbauer„Die Anleger der Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-R Schiffe” mbH & Co. KG bekamen mit Schreiben vom 03. Januar 2018 von der Kanzlei Münzel & Böhm die Aufforderung zur Rückzahlung …“ Weiterlesen
-
15.01.2018 Rechtsanwalt Helge Petersen„… & Co. KG investiert und durch das jeweilige Urteil ihre Anlagesumme abzüglich erfolgter Ausschüttungen zugesprochen bekommen. Zudem werden sie von Nachteilen und Schäden freigehalten …“ Weiterlesen
-
15.01.2018 Rechtsanwalt Thomas Linhardt„… & Co. KG unter Fristsetzung zum 24.01.2018 auf, die in den Jahren 2003 bis 2008 von der Fondsgesellschaft ausgezahlten Ausschüttungen zurückzuzahlen. Die Beteiligungsgesellschaft MS “SANTA-R Schiffe …“ Weiterlesen
-
12.01.2018 Rechtsanwalt Helge Petersen„… Nordcapital Offshore Fonds 3 GmbH & Co. KG sowie DS-Rendite-Fonds Nr. 132 DS Activity und DS Agility GmbH & Co. Containerschiffe GmbH. Diese wurden ihr durch einen Berater der Postbank …“ Weiterlesen