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Kurz und knapp 1 (Sozialrecht, Reiserecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Kasse zahlt nicht für Diät-Babykost

Diät-Babynahrung ist kein Arzneimittel, entschied das Hessische Landessozialgericht. Damit muss die Krankenkasse nicht die Kosten für Diät-Säuglingsnahrung eines Kleinkindes erstatten, das unter Neurodermitis oder anderen Nahrungsmittelallergien leidet.

Begründung des Gerichts: Das Präparat lindert zwar die Symptome. Es tritt jedoch an die Stelle der Nahrungsmittel, gegen die das Kind allergisch reagiert und dient überwiegend der Ernährung. (Az.: L8/14 KR 765/03)

 
Schmuddel-Restaurant im Urlaub

Urlauber müssen Unsauberkeit und Schimmel nicht hinnehmen. Das AG Hannover gab einem Urlauber Recht, der wegen dem unsauberen Restaurant, dem feuchten Hotelzimmer und der Schimmelflecken auf der Strandliege nicht den vollen Reisepreis zahlen wollte.

Das Gericht sah eine Minderung um je 10% wegen Schmuddel-Restaurant und feuchtem Hotelzimmer einerseits und schimmliger Liege und stark felsigen Strand andererseits als gerechtfertigt an. (Az.: 503 C 7689/05)

 
Computerkurs kann abgesetzt werden

Kosten für einen Computerkurs können von Arbeitnehmern als Werbungskosten aus nichtselb-ständiger Arbeit steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass keine private Mitveranlassung gegeben ist.

Davon ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer privat keinen PC besitzt, eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die berufliche Notwendigkeit und eine Abschlussprüfung mit Zertifikat über die berufliche Veranlassung vorlegen kann. (FG Rheinland-Pfalz, Az.: 5 K 1944/03)

 
Missachtung von Arbeitsanweisungen

Nicht immer ist bei Missachtung von Arbeitsanweisungen eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Ein Möbelverkäufer war fristlos entlassen worden, weil er sich mehrfach weigerte, täglich Berichte über das Kaufverhalten der Kunden zu verfassen.

Das LAG Frankfurt erklärte seine sofortige Kündigung für unzulässig. Schließlich gehöre die Erstellung von Tagesberichten nicht zur „Kernarbeitspflicht“ eines Möbelverkäufers, so das Gericht. (Az.: 8 Sa 765/05)

(WEL)


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