Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Kurz und knapp 62 (Steuerrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Reiserecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:

 
Gebühr für verbindliche Auskunft

Gemäß § 89 Abgabenordnung sind seit Anfang 2007 verbindliche Auskünfte vom Finanzamt gebührenpflichtig. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat nun bestätigt, dass diese gesetzliche Regelung verfassungsgemäß ist.

Die Gebühr soll für den Verwaltungsaufwand entschädigen und auch den Vorteil ausgleichen, den der Steuerpflichtige mit der verbindlichen Behördenauskunft hat. Denn sie gibt ihm Steuer- und Rechtssicherheit und führt zu einer Selbstbindung der Finanzverwaltung. (Az.: 1 K 46/07)

 
Änderungskündigung nur soweit nötig

Der Arbeitgeber kann wegen Wegfall des Arbeitsplatzes eine Änderungskündigung aussprechen und dem Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit zuweisen. Allerdings muss sich die Änderung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken. Sollen nicht notwendige Änderungen vorgenommen werden, ist die Kündigung unwirksam.

Darum gab das Bundesarbeitsgericht dem Hausmeister einer Kirchengemeinde Recht, der versetzt werden und auch in eine Dienstwohnung einziehen sollte. (Az.: 2 AZR 147/07)

 
Wasserschaden durch Rohrreinigung

Ein Mieter wollte einen verstopften Badewannenabfluss mit einer 38 cm großen Handpumpe reinigen. Wegen des zu hohen Drucks, löste sich das Abflussrohr und Wasser drang durch die Decke in die darunter liegenden Wohnung. Für den Wasserschaden verlangte der Vermieter vom Mieter Ersatz.

Das Amtsgericht Gießen gab dem Vermieter recht. Denn der Mieter hätte vorher zumindest testen müssen, ob die Pumpe zur Rohrreinigung überhaupt geeignet ist. (Az.: 48 MC 141/07)

 
Pflichtangaben im Reiseprospekt

Reiseprospekte müssen so ausgestaltet sein, dass der Kunde bestimmte Angaben dort vorfindet, wo er sie vermutet. Wichtige Reiseinformationen müssen im Prospekt enthalten sein. Das Landgericht Frankfurt am Main gab einem Reisenden Recht, weil im Prospekt für eine Kurzreise Angaben zur An-, Abfahrt und Zwischenübernachtung fehlten.

Die Angaben fanden sich nur in dem vom Hauptprospekt getrennten Preisteil. (Az.: B 14/11b AS 61/06 R)

(WEL)


Artikel teilen: