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Leihvertrag - was Sie wissen und beachten müssen!

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Leihvertrag - was Sie wissen und beachten müssen!

Wissenswertes zur Leihe und zum Leihvertrag

Ein Leihvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Entleiher und dem Verleiher und wird geschlossen, wenn bewegliche Sachen, wie beispielsweise technische Geräte oder Möbelstücke, unentgeltlich zum Gebrauch überlassen werden. Dies ist in § 598 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Haftung und Rückgabe der Leihe

Generell haftet der Entleiher einzig für eine grobe Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln. Für Abnutzungen an der Sache, die im Rahmen des gewöhnlichen Verschleißes liegen, haftet er hingegen nicht (§ 599 BGB).

Der Verleiher bleibt durch den Leihvertrag der Eigentümer und wird zum sogenannten mittelbaren Besitzer – der Entleiher wird zum unmittelbaren Besitzer der jeweiligen Sache. Wird der Leihvertrag gekündigt oder ist die Leihzeit abgelaufen, ist der Entleiher dazu verpflichtet, dem Verleiher die entliehene Sache zurückzugeben (§ 604 Abs. 1 BGB). Gemäß § 603 BGB ist es dem Entleiher während der Leihzeit nicht gestattet, die entliehene Sache an Dritte weiterzugeben.

Diese Punkte enthält ein Leihvertrag

Ein Leihvertrag sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Name und Anschrift des Entleihers und des Verleihers
  • Beschreibung des Leihobjekts
  • Beginn und Ende der Leihzeit
  • Ablauf der Rückabwicklung
  • Regelung bezüglich der Haftung

Der Leihvertrag sollte sowohl vom Entleiher als auch vom Verleiher unterzeichnet werden. Beide Parteien sollten jeweils zur Absicherung bei möglichen Streitigkeiten bezüglich der Leihe eine Kopie des Leihvertrags erhalten.

Foto(s): ©Pexels/Andrea Piacquadio

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