Markenrecht – Vorsicht, Verwechslungsgefahr!
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Experten-Autor dieses Themas
Der Stern am Auto, der Apfel auf dem Handy, die Streifen am Turnschuh … das alles sind sehr bekannte Wiedererkennungsmerkmale bestimmter Marken. Auch bei Lebensmitteln oder Bekleidung haben viele Menschen ihre Lieblingsmarken, die sie bevorzugen. In der Praxis geht es bei Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Markenrechts meist um die Verwechslungsgefahr von älteren, bereits eingetragenen Marken mit neuen, ähnlich aussehenden Marken. Heute gebe ich Ihnen einen kurzen Einblick ins Markenrecht.
Wo sind die Dinge bezüglich des Markenrechts eigentlich geregelt? Seit 01.01.1995 gibt es das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG). Darin ist alles über Vorschriften, Marken, Zeichen, Rechtsverletzungen, Schutzdauer usw. nachzulesen. So benennt zum Beispiel § 3 MarkenG u. a. als Marke schutzfähige Zeichen:
„1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen […] geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“
Seit 2019 gibt es Neuerungen im Markengesetz. Es können seitdem beispielsweise auch moderne Formen wie Klänge und Hologramme geschützt und eingetragen werden.
Markenrechtsverletzung
Eine Verletzung des Markenrechts liegt beispielsweise vor, wenn jemand anders
eine geschützte Marke verwendet.
ein geschütztes Markenlogo oder einen geschützten Markennamen verwendet.
ähnliche Zeichen oder Buchstaben verwendet.
Ausnahme: Markenparodie und Markensatire können erlaubt sein.
Vielleicht haben Sie auch schon den einen oder anderen lustigen Spruch auf T-Shirts, Beuteln oder Tassen gesehen, der eine bestimmte Marke verhohnepipelt. Da wird aus einem Puma schon mal ein springender Pudel. Oder aus einer bekannten Jeansmarke ein „Elvis“. Die einen finden es witzig. Die Inhaber der satirisch aufs Korn genommenen Marken wohl eher nicht unbedingt. Diesbezüglich werden vor Gericht immer die Einzelfälle angesehen, denn gerade die Nachahmung ist ja ein Merkmal einer Parodie. Und deshalb müssen gemäß Grundgesetz (GG) die geschützte Meinungsfreiheit (Artikel 5 Abs. 1 GG) und auch die Kunstfreiheit (Artikel 5 Abs. 3 GG) bei Markenparodien mitberücksichtigt werden.
Markenrechte sichern
Haben Sie eine zündende Geschäftsidee, von der Sie überzeugt sind? Dann sollten Sie diese durch eine eigene, individuelle Bezeichnung und mit einem Wiedererkennungswert versehen und sich so von der Konkurrenz abgrenzen. Auch wenn Sie nicht direkt loslegen können, ist eine vorherige Sicherung Ihrer Marke (ob nun für ein Produkt oder eine Dienstleistung) durchaus sinnvoll.
Kennzeichenrecht
Patent- und Urheberrecht schützen eine Erfindung, das Kennzeichenrecht hingegen schützt die Zuordnungsmöglichkeit (hier wieder der Punkt „Verwechslungsgefahr“). Dritte dürfen nicht die gleichen oder sehr ähnliche Kennzeichen verwenden. Kennzeichenrechte sind Eigentumsrechte.
Markenrecherche
Es ist unabdingbar, dass vor der Anmeldung und nach Eintragung einer Marke Markenrecherche betrieben wird. Vor der Anmeldung einer Marke sollte sehr gründlich geprüft werden, dass die neue Marke keine älteren Rechte verletzt. Denn ansonsten können Markeninhaber der älteren Marke die neue Marke löschen lassen, Sie könnten abgemahnt oder auch verklagt werden.
Warum sollte auch nach Eintragung der Marke noch recherchiert werden? Weil Sie sicherlich nicht wollen, dass jemand anders bei Ihnen „abkupfert“, Grundsätzliches oder Bezeichnendes von Ihrer Marke übernimmt, oder dass eine neue Marke nach Ihnen mit Ihrer Marke verwechselt werden kann. Sie verteidigen Ihre Marke also mit Ihrer Recherche.
Recherchiert werden kann in verschiedenen Registern wie dem DPMAregister (Register des Deutschen Patent- und Markenamts). Bei folgenden Institutionen können Sie kostenfrei eingetragene Marken recherchieren:
Ist eine Markenrechtsverletzung strafbar? Ja, das ist sie. Der Inhaber einer Marke wird durch das Markenrecht geschützt. Nur er darf diese im geschäftlichen Verkehr benutzen. Nutzt jemand anders widerrechtlich vorsätzlich diesen Markennamen – also ohne Zustimmung des Markeninhabers –, dann wird dies nicht nur zivilrechtlich von den Behörden verfolgt, sondern es liegt auch eine strafbare Handlung nach den §§ 143 ff. MarkenG vor.
Vermehrt sind solche scheinbar „kleineren“ Fälle auf Internetverkaufsportalen wie beispielsweise auf eBay oder auch bei diversen Kleinanzeigen Strafverfahren wegen Urheber- und auch Markenrechtsverletzungen ausgesetzt. Deshalb sollten auch private Verkäufer zumindest schon einmal vom Markenrecht gehört haben, bevor sie zum Beispiel ihre Mitbringsel aus dem letzten Urlaub verkaufen möchten.
Denn auch wenn sie privat verkaufen, müssen Sie nicht mal ein Gewerbe angemeldet haben, um als „geschäftlich handelnd“ eingestuft zu werden. Dafür reichen oftmals Anhaltspunkte wie die Anzahl Ihrer Verkäufe, der Umstand, dass Sie meistens neue Waren verkaufen, oder auch die Tatsache, dass Sie zeitgleich mehrere Artikel gleicher Art zeitnah verkaufen.
Es sind dabei die fahrlässige und die vorsätzliche Markenrechtsverletzung zu unterscheiden. Wenn jemand die fremde Marke infolge von Nichtbeachtung wegen fehlender „im Verkehr erforderlicher Sorgfalt“ schlichtweg nicht kennt, wird derjenige das Gericht von seiner unverschuldeten Unkenntnis von einer bereits existierenden Marke überzeugen müssen und hat dann vielleicht „nur“ mit zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. (Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, § 276 II BGB)
Wer vorsätzlich handelt, wird, wie bereits erwähnt, auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Von Vorsatz ist schon dann auszugehen, wenn der sogenannte Verletzer des Markenrechts es zumindest für möglich gehalten und dennoch billigend in Kauf genommen hat, wobei auch der Versuch schon strafbar ist. Zu bedenken ist: Gemäß § 143 MarkenG kann eine vorsätzliche Markenrechtsverletzung übrigens mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Beispiel zur Verwechslungsgefahr im Markenrecht
Interessant zum Thema „Verwechslungsgefahr im Markenrecht“ ist ein Beschluss des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 07.10.2019 (Az. 29 W (pat) 26/15). In diesem Fall wollte der international bekannte Moderiese „MANGO“ gegen die Eintragung der ebenfalls bekannten Marke „limango“ (Onlineshop für Mode) vorgehen.
Im genannten Beschluss ist nachzulesen, dass „Mango“ „der Auffassung sei, dass zumindest für die Waren ,Bekleidungsstücke‘ von einer weit überdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft auszugehen sei. Weiter bestehe klangliche Ähnlichkeit zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen. Die Beschwerdeführerin beantragte daraufhin im Beschwerdeverfahren vor dem BPatG, die Beschlüsse des DPMA aufzuheben und die Löschung der angegriffenen Marke (limango) anzuordnen.“
In der Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 07.10.2019 (Az. 29 W (pat) 26/15) heißt es, dass „zwischen den sich gegenüberstehenden Marken teilweise eine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG gegeben ist. Während eine Verwechslungsgefahr für manche Klassen bejaht wurde (u. a. Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen), wurde für andere Klassen eine solche Gefahr der Verwechslung verneint.
Weiter heißt es: „Das BPatG stellte fest, dass hinsichtlich der sich gegenüberstehenden Waren und Dienstleistungen zum Teil Identität oder Ähnlichkeit, zum Teil Unähnlichkeit bestehe. Weiter wohne der Widerspruchsmarke MANGO lediglich eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft inne. Mango sei der Name einer tropischen Frucht, die in weiten Teilen der Welt angebaut werde und in Deutschland allgemein bekannt sei. Von den angesprochenen Verkehrskreisen werde „MANGO“ daher ohne weitere Erläuterung nicht als beschreibende Sachangabe, sondern allenfalls als Frucht verstanden. Die Kennzeichnungskraft sei insgesamt als durchschnittlich einzustufen.“
Hier sieht man, wie kompliziert das Markenrecht sein kann. Unbedingt anzuraten ist daher, sich vor den entsprechenden Schritten in der Wirtschaftswelt juristisch beraten zu lassen.
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Rechtstipps zu "Markenrecht" | Seite 149
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08.10.2013 Rechtsanwalt Robin Neuwirth„… € aufgefordert. Wenn auch Sie eine Abmahnung aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder des Markenrechts erhalten haben helfe ich Ihnen gerne. Für eine erste Einschätzung Ihres Falles …“ Weiterlesen
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08.10.2013 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen. Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück …“ Weiterlesen
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07.10.2013 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… und sollte auf eine solche Abmahnung reagiert werden, da diese im markenrechtlichen Bereich regelmäßig hohe Streitwerte nach sich ziehen wird. Häufig dürfte es vorkommen - so war es auch in dem von uns bearbeiteten Fall …“ Weiterlesen
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05.05.2018 Rechtsanwalt Timm Drouven„In den letzten Tagen haben Mandanten Schreiben gerade von Rechteinhabern übergeben, die bekanntermaßen ihre Urheber- und Markenrechte mit hohem Aufwand verteidigen. Nicht alle Forderungen waren …“ Weiterlesen
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02.10.2013 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… . Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf über zweitausend Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Urheberrechtes sowie des Markenrechts zurück. Für eine erste kurze …“ Weiterlesen
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02.10.2013 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Ihr Vorteil: Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien Persönliche und enge Beratung …“ Weiterlesen
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01.10.2013 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… des Markenrechts zurück. Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail …“ Weiterlesen
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30.09.2013 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… aus den Bereichen des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts bearbeitet, kennen die einschlägigen Kanzleien und wissen daher, worauf es ankommt. Wir finden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung …“ Weiterlesen
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Neues Abmahnschreiben der RAe Waldorf Frommer iAd Sony Music: „The Promise - Bruce Springsteen“ u.a.30.09.2013 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Ihr Vorteil: Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien Persönliche und enge …“ Weiterlesen
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27.09.2013 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Ihr Vorteil: - Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten …“ Weiterlesen
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26.09.2013 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Ihr Vorteil: - Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien …“ Weiterlesen
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25.09.2013 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… -stellige Anzahl an Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts bearbeitet, kennen die einschlägigen Kanzleien und wissen daher worauf es ankommt. Wir finden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung für Ihren Fall, und zwar eine wirtschaftlich vernünftige und rechtssichere.“ Weiterlesen
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25.09.2013 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie uns alternativ …“ Weiterlesen
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20.09.2013 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„Seit Jahren vertreten wir Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen im Markenrecht (Markenverletzung). In den letzten Tagen wurden uns dabei u. a. folgende Abmahnungen wegen der Verletzung …“ Weiterlesen
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19.09.2013 Rechtsanwältin Virabell Schuster„Inhalt der Abmahnung Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Union Harbour Ltd. aus Hongkong vor. Die Firma Union Harbour Ltd. wird anwaltlich vertreten durch die Mainfort Rechtsanwalts …“ Weiterlesen
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21.08.2013 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Ihr Vorteil: Spezialisierte Beratung aufgrund …“ Weiterlesen
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20.08.2013 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„Uns wurde eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Hoefer & Partner vorgelegt, die im Auftrag der Firma Mag Instrument, Inc. vermeintliche Markenrechtsverletzungen durch den Verkauf …“ Weiterlesen