Mediation: Konflikte außergerichtlich lösen!
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Inhaltsverzeichnis
- Mediation: Definition, Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen
- Ablauf der Mediation: Mediationsvereinbarung und Mediationsgespräch
- Die Rolle des Mediators
- Mediation: In welchen Konfliktsituationen ist sie sinnvoll?
- Kosten einer Mediation
- Wirtschaftsmediation: Betriebliche Konflikte lösen
- Familienmediation: Wenn die Fronten verhärtet sind
- Häufige Fragen und Antworten zur Mediation
Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Es dient der Konfliktlösung ohne Einschaltung eines Gerichts. Das spart unterm Strich nicht selten Kosten, selbst wenn im Mediationsverfahren Mediationskosten entstehen. Was eine Mediation ist, wie ein Mediationsgespräch unter Leitung von einem oder mehreren Mediatoren abläuft und welche Vorteile diese alternative Konfliktlösung hat, erklären Rechtsanwältin Uta Steinbach und Rechtsanwalt Maximilian Strohmayer.
Experten-Autoren dieses Themas
Mediation: Definition, Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen
Was ist eine Mediation?
Die Mediation ist gemäß § 1 Abs. 1 Mediationsgesetz (MediationsG) ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Die Inhalte werden in einem Mediationsvertrag festgehalten. Der Mediator erarbeitet mit den Medianden eine Mediationsvereinbarung, die ihren Bedürfnissen entspricht.
(Gerichtliche) Mediation vs. Gerichtsverfahren
Vorteile beim Mediationsverfahren gegenüber einem Gerichtsverfahren sind die oftmals geringeren Mediationskosten und die meist kürzere Dauer.
Bei der gerichtlichen Mediation werden geeignete Verfahren mit Zustimmung der Parteien an einen Güterichter übergeben, der mit diesen ein Mediationsgespräch durchführt.
Im Vergleich zum Gerichtsverfahren und zur Schlichtung ist die Mediation freiwillig und eigenverantwortlich.
Ablauf der Mediation: Mediationsvereinbarung und Mediationsgespräch
Mediationsvereinbarung: Welche Inhalte gehören in den Mediationsvertrag?
Zu Beginn und zum Abschluss des Mediationsverfahrens wird eine Mediationsvereinbarung zwischen den Medianden und Mediatoren geschlossen. Den jeweiligen Inhalt bestimmen die Parteien. Wesentliche Bestandteile des Mediationsvertrages zu Beginn sind z. B. die Mediationskosten und die Ziele der Medianden.
Die Abschlussvereinbarung wird am Ende nach erfolgreicher Mediation geschlossen. In dieser werden in erster Linie die von den Medianden gefundenen Lösungen zur Bewältigung ihres Konflikts festgehalten. Diese Vereinbarung ist nach § 2 Abs. 6 MediationsG nicht notwendig, gleichwohl ist sie sinnvoll. Sie ist an keine Form gebunden, eine schriftliche Ausformulierung ist jedoch anzuraten.
Die Mediationsvereinbarung sollte durch externe Berater gegengeprüft werden. Die Medianden selbst bestimmen, wie verbindlich die Mediationsvereinbarung ist. Einen vollstreckbaren Titel stellt sie grundsätzlich nicht dar; eine Vollstreckbarerklärung im Wege eines Vergleichs oder einer notariellen Urkunde ist jedoch möglich.
Mediationsgespräch: Die Phasen der Mediation
Die Mediation ist in mehrere Phasen unterteilt. Sie beginnt mit der Eröffnungsphase, in welcher der Rahmen geklärt wird. Danach werden die Themen aufgenommen und dann die dahinter stehenden Interessen und Bedürfnisse herausgearbeitet. Anschließend versucht der Mediator mit den Medianden mögliche Optionen zu erarbeiten.
Zum Abschluss des Mediationsgesprächs wird in der Regel eine Mediationsvereinbarung mit den Regelungen zur Konfliktlösung erarbeitet. Die Länge und Anzahl der Mediationssitzungen ergibt sich aus dem Umfang des jeweiligen Mediationsfalles.
Die Rolle des Mediators
Der Mediator ist nach § 1 Abs. 2 MediationsG eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Gemäß § 2 Abs. 3 S. 1 MediationsG gilt der Grundsatz der Allparteilichkeit. Mediatoren sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben gegenüber den Parteien des Mediationsverfahrens eine Offenbarungspflicht.
Als Mediator im Rahmen eines Mediationsgesprächs tätig werden darf, wer eine entsprechende Ausbildung absolviert hat. Zertifizierter Mediator darf sich nach § 2 ZMediatAusbV nennen, wer einen Lehrgang mit mindestens 120 Präsenzzeitstunden absolviert hat und entsprechende praktische Erfahrungen nachweisen kann.
Mediation: In welchen Konfliktsituationen ist sie sinnvoll?
Ziel eines Mediationsverfahrens ist, dass die Beteiligten nach bedarfsgerechten Lösungen suchen und Vereinbarungen treffen können. Die Mediatoren unterstützen dies mit verschiedenen Methoden.
Mediationsgespräche sind hilfreich, wenn
Erben sich ungerecht behandelt fühlen,
es um eine Vielzahl von strittigen Belangen geht, die nicht alle juristisch/gerichtlich geklärt werden können, z. B. bei Miteigentümern einer Immobilie,
getrennte Eltern unterschiedliche Vorstellungen über die Kindererziehung und -Betreuung haben,
Geschäftspartner, Mitgesellschafter, Praxisinhaber oder Lieferanten/Kunden Meinungsverschiedenheiten haben, aber langfristig auf ein Miteinander angewiesen sind.
Kosten einer Mediation
Mediationskosten sind kalkulierbarer und meistens auch geringer als Prozesskosten.
Der Stundensatz liegt zwischen 150,00 € und 300,00 €, ggf. auch darüber. Gelegentlich werden Pauschalen je Sitzung vereinbart.
Faktoren sind hierbei:
Komplexität des Konfliktes
Anzahl der Beteiligten
Qualifikation, Erfahrung des Mediators
wirtschaftliche Verhältnisse der Beteiligten
Bei umfangreichen Konflikten kann die Unterstützung durch mindestens zwei Mediatoren effizient sein.
Die Medianden vereinbaren ihre interne Kostenaufteilung im Mediationsvertrag.
Rechtsschutzversicherungstarife beinhalten Mediationskosten, auch im Familienrecht. Es gilt aber abzuklären, ob etwa nur eine telefonische Mediation bezahlt wird. Meistens wird außerdem ein Mediator aus dem eigenen Pool vorgeschrieben und/oder nur der Kostenanteil des eigenen Versicherungsnehmers erstattet.
Wirtschaftsmediation: Betriebliche Konflikte lösen
Betriebliche Konflikte beeinträchtigen Gesundheit und Arbeitsergebnisse. Ungeklärte Ziel- und Wertvorstellungen von Unternehmensinhabern und deren Nachfolgern können zu Missstimmungen führen, die die Motivation aller verschlechtern.
Wirtschaftsmediation kann
den Betriebsfrieden unter Mitarbeitern wiederherstellen,
Konflikte und Missverständnisse auf der Geschäftsleitungsebene klären,
Streitigkeiten zwischen Unternehmen beilegen.
Bei betriebsinternen, angestellten Mediatoren ist es wichtig, dass sie ergebnisoffen und allparteilich sind. Ist dies fraglich, fehlt es an einer Vertrauensbasis für die Mediationsgespräche.
Mediationsklauseln bringen einen Mehrwert, Arbeitnehmer sollten jedoch darauf achten, dass dies nicht zu Fristversäumnissen führt, z. B. für eine Kündigungsschutzklage. Mitinhaber von Unternehmen oder Praxen profitieren besonders von Mediationsklauseln. Eine Mediationsvereinbarung vermeidet hier teure gerichtliche Auseinandersetzungen mit Imageverlust.
Familienmediation: Wenn die Fronten verhärtet sind
Familienmediation hilft bei
Zwist in Patchworkfamilien,
Planung von einvernehmlichen Nachlass- und Nachfolgeregelungen,
Streit um die Betreuung pflegebedürftiger Eltern,
Abklärungsbedarf in neuen Lebensphasen von Eheleuten,
Trennung, Scheidung,
dem Aushandeln der fairen Aufteilung der Kinderbetreuung und der finanziellen Beiträge von Eltern,
jeglichen verfahrenen Situationen, in denen der Gesprächsfaden in der Familie abgerissen ist.
Sollen Kinder eigene Themen in die Mediationsvereinbarung einbringen, müssen die Mediationsgespräche kindgerecht angepasst und von sehr erfahrenen Mediatoren vorbereitet werden. In einem so geschützten Rahmen kann ihre Beteiligung für Kinder entlastend sein.
Optionen für eine einvernehmliche Regelung von Scheidungsfolgen
Bei einer Scheidung ist emotionaler und rechtlicher Beistand wichtig. Anwaltsschreiben verschärfen die Konfliktlage.
Expartner haben zwei Alternativen, um nachhaltige sowie rechtssichere Mediationsvereinbarungen zu erreichen:
anwaltliche Vertretung und zusätzlich Hilfe durch einen Mediator
oder:
Beauftragung spezialisierter Anwaltsmediatoren mit Zusatzqualifikation „Cooperative Praxis“ (CP)
Im Kombinationsverfahren „CP“ haben beide Eheleute juristische Fürsprecher, die auf Verfahrensebene als Mediatoren agieren. Die Themen werden in Mediationsgesprächen geklärt. Korrespondenz entfällt, unnötige Eskalation wird vermieden.
Häufige Fragen und Antworten zur Mediation
Wie funktioniert eine Mediation?
Wollen streitende Parteien einen Konflikt einvernehmlich und ohne Einschaltung eines Gerichts lösen, können sie sich an einen Mediator wenden. Dieser führt das Mediationsverfahren durch. Ist der Mediator gefunden, wird eine Mediationsvereinbarung geschlossen. Im Anschluss finden in der Regel mehrere Mediationssitzungen statt, bis der Konflikt zu einer Lösung kommt. Das Ergebnis des Mediationsverfahrens können die Parteien in einer Abschlussvereinbarung festhalten.
Wie läuft eine Mediation ab?
Das Mediationsverfahren hat unterschiedliche Phasen. Es unterteilt sich meist in fünf oder sechs Phasen. Die Mediation beginnt in der Regel mit einer Einführung zu allgemeinen Themen. Daran schließt sich die Phase an, in der die Themen und Interessen der Beteiligten festgelegt werden. Im Anschluss erarbeiten die Beteiligten Lösungsoptionen und verhandeln die für sie optimale Lösung. Als Ergebnis der Verhandlung einigt man sich auf gemeinsame Lösungen, die in einer Abschlussvereinbarung festgehalten werden (können).
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