Mietminderung: So machen Sie die Mietminderung richtig geltend
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Wer zur Miete wohnt und feststellen muss, dass das Heim leider nicht oder nicht mehr den Vorstellungen entspricht, denkt darüber nach, die Miete zu mindern. Wer aber die Miete mindert, ohne dass die Voraussetzungen einer Mietminderung erfüllt sind, riskiert die Kündigung seines Mietverhältnisses.
Voraussetzungen bei einer Mietminderung
Die Zahlung der Miete kann gemindert werden, wenn die Miete überhöht ist oder die Mietsache mangelhaft ist.
Für eine Mietminderung wegen Mängeln der Mietsache gilt: Die Mietsache ist mangelhaft, wenn diese nicht bzw. nicht mehr den vertragsgemäßen geeigneten Zustand hat. Es müssen also Beeinträchtigungen vorliegen, die die Nutzung der Wohnung einschränken. So z. B., wenn ein Wasserrohrbruch dazu führt, dass Zimmer der Wohnung zunächst einen Tag unter Wasser stehen und dann für zwei Wochen in der Wohnung große, sperrige, lautstarke Trockner aufgestellt werden müssen. Keinen Mangel stellt es dar, wenn die Wohnung dem Mieter schlicht nicht mehr gefällt.
Waren die Mängel bereits bei Wohnungsübergabe bekannt und wurden sie nicht beanstandet, dann entfällt auch eine Minderung. Möchte man sich das Recht zur Minderung erhalten, dann muss man bei Wohnungsübergabe die erkannten Mängel monieren und sollte diese zu Beweiszwecken im Übergabeprotokoll auflisten.
Tritt der Mangel später ein, muss dem Vermieter dieser Mangel angezeigt werden. Um diese Mangelanzeige im Streitfall später nachweisen zu können, sollte die Mängelanzeige per Einwurfeinschreiben, Fax und/oder E-Mail erfolgen.
Richtig vorgehen: Was ist bei einer Mietminderung zu beachten?
Zunächst einmal sollten Sie überlegen, ob dieser Mangel die Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt oder nicht. Ein tropfender Wasserhahn oder ein defekter Lichtschalter im Hausflur ist zwar ärgerlich und eventuell störend, aber kein erheblicher Mangel. Solange Sie das Bad oder den Hausflur ohne Einschränkungen nutzen können, ist das kein Mangel, der eine Mietminderung rechtfertigt.
Liegt ein Mangel vor, müssen Sie dies der Hausverwaltung oder dem Vermieter sofort mitteilen. Danach ist die Miete bereits von Gesetzes her gemindert. Das heißt, der Mieter ist bereits nach Anzeige des Mangels zu einer geminderten Bezahlung der Miete berechtigt. Allerdings sollte dem Vermieter die Kürzung der Miete bereits mit der Mängelanzeige angekündigt werden. Auch sollte der Vermieter unter Setzung einer Frist zur Mangelbeseitigung aufgefordert werden. Dies erhöht den Druck auf den Vermieter, dass er die Mängel auch tatsächlich abstellt. Wer den Mangel nicht dem Vermieter anzeigt und sich deswegen der Schaden vergrößert, macht sich zudem gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.
Um wie viel die Miete gemindert werden darf, ist nicht gesetzlich geregelt. Deshalb sollten Mieter einen Rechtsanwalt aufsuchen. Mieter können sich auch an sogenannten Mietminderungstabellen orientieren, die auf diversen Gerichtsurteilen basieren. Wurde der Mangel behoben, müssen Mieter die Miete wieder in voller Höhe zahlen.
Mietminderung bei selbst verschuldeten Mängeln unzulässig
Werden Mängel durch den Mieter selbst verursacht oder sind sie seiner Risikosphäre zuzuordnen, darf er aufgrund dieser Mängel den Mietzins nicht mindern. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 15.12.2010, Az.: VIII ZR 113/10) hervor.
So konnte ein Vermieter gegen seinen Mieter einen Anspruch auf Zahlung der noch ausstehenden Miete und auf Räumung und Herausgabe der Wohnung durchsetzen. Der Mieter hatte ursprünglich seine Stromrechnung nicht bezahlt, woraufhin der Energieversorger den Strom kurzzeitig abstellte. Nach Begleichen der Rechnung wurde die Sperrung zwar wieder aufgehoben, doch der Mieter erhielt eine zusätzliche Rechnung über die für Sperrung und Entsperrung entstandenen Kosten. Da er diese wieder nicht bezahlte, veranlasste der Netzbetreiber den Ausbau des Stromzählers. Der Mieter sah in der nun fehlenden Stromversorgung einen Mangel an der Wohnung und kürzte die Miete um 50 %.
Die Richter des BGH entschieden letztendlich zugunsten des Vermieters. Sie gaben zwar dem Mieter in dem Punkt Recht, dass durch die fehlende Strombelieferungsmöglichkeit ein Mangel entstanden sei. Doch sei dieser Mangel keineswegs dem Vermieter anzulasten, da er vom Mieter selbst verursacht wurde. Und Mängel, für die der Mieter selbst verantwortlich ist, berechtigen nicht zur Minderung des Mietzinses.
Ist eine Mietminderung rückwirkend möglich?
Grundsätzlich kann erst ab Mängelanzeige die Miete gemindert werden. Wenn allerdings der Mangel unbekannt war und der Mieter sich auch keine grobe Fahrlässigkeit oder Unkenntnis vorwerfen lassen muss, kann er auch rückwirkend die Miete mindern. Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. Stellt sich also später z. B. heraus, dass die Wohnung kleiner ist, als vertraglich vereinbart, dann darf die Miete auch rückwirkend gemindert werden.
Miete unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlen
Vielen Mietern ist oft anfangs nicht klar, um wie viel sich die Miete gemindert hat. Wer zu viel mindert, zahlt zu wenig Miete. Wer die geschuldete Miete nicht vollständig zahlt, dem droht die Kündigung des Mietverhältnisses. Wer keine Kündigung riskieren möchte, kann, nachdem er die Mängel dem Vermieter angezeigt hat, die Miete unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlen. Denn die Minderung an sich muss nicht beziffert werden. Kann die Minderung schließlich beziffert werden, kann dann noch im Nachhinein die Mietminderung durchgesetzt werden. Allerdings muss dieser Wille, die Miete unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu bezahlen, ausdrücklich erklärt werden. So ist es empfehlenswert, dem Vermieter mit dem gleichen Schreiben, mit dem die Mängel angezeigt werden, mitzuteilen, dass die weitere Zahlung der Miete aufgrund der angezeigten Mietmängel unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgt.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Mietminderung
Wann kann die Miete gemindert werden?
Ob es sich auch wirklich um einen Mangel handelt, muss immer im Einzelfall entschieden werden. Zwar hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, dass der Mieter das Recht auf Mietminderung hat, wenn der Mangel den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache erheblich einschränkt (§ 536 BGB). Aber nicht jeder Mangel führt automatisch dazu, dass Mieter auch die Miete mindern dürfen. Ob im konkreten Fall ein Mangel vorliegt, hängt auch davon ab, was Mieter und Vermieter vertraglich vereinbart haben und ob der Mangel schon vorher vorhanden war.
Welche Mietmängel gibt es?
Der Vermieter ist verpflichtet, Mängel innerhalb einer angemessenen Zeit zu beseitigen. Folgende Mängel wurden in der Vergangenheit durch verschiedene Gerichte anerkannt:
- Baulärm/Lärmbelästigung
- Gestank im Treppenhaus
- längerer Ausfall der Telefon- und Internetverbindung
- mangelhafte/defekte Heizung (v. a. in den Wintermonaten)
- Schimmelbildung
- undichte Fenster und Türen
- unzureichende bzw. fehlende Warmwasserversorgung
- Verschattung durch Baumbestand
Wichtig: Die Höhe der Minderung muss immer im Einzelfall geklärt werden. Eine gesetzliche Vorschrift, wie hoch die Minderung sein muss, gibt es nicht! Was eine angemessene Minderung ist, entscheiden die Gerichte, weshalb sich nur schwer allgemeine Aussagen treffen lassen. In vielen erfolgreichen Fällen wurde allerdings eine Mietminderung von 5 % bis 25 % festgelegt.
(FMA)
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Rechtstipps zu "Mietminderung" | Seite 22
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26.02.2013 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„Mängel der Mietsache berechtigen zur Mietminderung. Eventuell muss der Vermieter gar Schadensersatz zahlen. Aber nur bei unverzüglicher Mängelanzeige des Mieters – beweisen muss die der Vermieter. Ob …“ Weiterlesen
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13.02.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden. Verletzungen des Konkurrenzschutzes berechtigen den Mieter zur Mietminderung. Daneben kommen auch Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung der Verletzung …“ Weiterlesen
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08.02.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„• Die Mietminderung tritt kraft Gesetzes ein, sobald ein Mangel der Mietsache vorliegt. • Ein Mangel liegt vor, wenn der Standard nicht erreicht wird, den der Mieter nach dem Mietvertrag …“ Weiterlesen
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29.01.2013 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-PrellerDer BGH hat kürzlich ( Urteil vom 19.12.2012, Az. VIII ZR 152/12 ) den Fall entschieden, unter welchen Voraussetzungen bei einer Mietwohnung geringer Verkehrslärm als ausdrücklich zugesichert gelten k … Weiterlesen
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22.01.2013 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… Das Amtsgericht (AG) Köpenick hielt eine Mietminderung von 2,5 Prozent der Gesamtmiete für angemessen. Schließlich stellt es einen Mangel dar, wenn der Mieter plötzlich einen erheblich längeren Weg zum Müllplatz …“ Weiterlesen
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02.01.2013 Rechtsanwalt Klaus Eberhard Klöckner„… zur Mietminderung berechtigt ist, wenn wegen Bauarbeiten eine Durchgangsstraße für einige Monate an dieser Wohnung vorbeigeführt wird. Kann er nicht, so der BGH. In der Regel vereinbaren die Parteien …“ Weiterlesen
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02.01.2013 anwalt.de-Redaktion„Eine Mietminderung ist möglich, wenn das Mietobjekt nur eingeschränkt nutzbar ist. Üblicher innerstädtischer Verkehrslärm genügt dafür nicht, selbst wenn er nach dem Einzug verstärkt auftritt …“ Weiterlesen
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17.12.2012 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… nicht bei Instandhaltungsarbeiten. Problem bei dieser Regelung: Die Mietminderung hängt immer von der Einzelfallsituation ab. Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen müßten die Mieter also jede Art …“ Weiterlesen
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28.11.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… der Person des Vertrauens zusätzlich noch eine Bankvollmacht erteilen. Sie ist deutlich praxistauglicher. Mietrecht: Heizung: „ Probleme mit der Heizung berechtigen immer zu einer Mietminderung …“ Weiterlesen
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05.11.2012 Gerold und Partner - Rechtsanwälte und Notar„… werden. Das gilt aber nur, wenn dem Vermieter der Mangel umgehend mitgeteilt wurde, nachdem man ihn entdeckt hat. Um die konkrete Höhe der Mietminderung zu ermitteln, sollte in jedem Fall professioneller …“ Weiterlesen
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31.10.2012 Rechtsanwalt Kai-Uwe Agatsy„… es aber nicht an. Dennoch besteht für Vermieter das Risiko, dass sie wegen einer „gestörten Wettbewerbssituation" mit Mietminderungen rechnen müssen. Diese werden im Einzelfall die Umsatzbußen mit der gestörten …“ Weiterlesen
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29.10.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… fehlt? Mietminderung wegen Schimmelbildung Nachdem sein Mieter wegen Schimmelbildung die Miete gemindert hatte, gab ein Vermieter ein Sachverständigengutachten in Auftrag, um den Grund für …“ Weiterlesen
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04.10.2012 Rechtsanwalt Martin J. Warm„… sowie 1.959 € auf eine Rückzahlung wegen Mietminderung entfielen. Den Kläger hat es zur Zahlung von 26.584 € Nebenkosten verurteilt. Der Kläger hat im Berufungsverfahren die Zahlung weiterer 18.035 …“ Weiterlesen
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04.10.2012 Rechtsanwalt Andreas Schwartmann„… Nutzfläche eines Nebenraumes (hier: Keller) von der vertraglich vereinbarten Nutzfläche ein Mangel vorliegen kann, der zur Mietminderung führt. In dem zur Entscheidung vorliegenden Fall war …“ Weiterlesen
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01.10.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… ist. Verfärbt sich das Parkett, kann das verschiedene Auslöser haben. Allerdings wird das nur in extremen Fällen eine Mietminderung rechtfertigen. Wann es sich lediglich um eine unerhebliche Einschränkung …“ Weiterlesen
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02.08.2012 Rechtsanwalt Klaus Eberhard Klöckner„… . Dem Mieter könne zugemutet werden, bei Zweifeln die Miete unter Vorbehalt zu zahlen. Bisher neigten die Gerichte dazu, bei unberechtigter Mietminderung ein Verschulden des Mieters zu verneinen …“ Weiterlesen
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27.07.2012 Dr. Sonntag Rechtsanwälte„… den Mietrückstand ein und verlangte die Räumung. Ein vom Gericht eingeschalteter Sachverständiger hatte festgestellt, dass die Mieter nicht zur Mietminderung berechtigt waren. Es lag kein Baumangel …“ Weiterlesen
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20.07.2012 GKS RechtsanwälteWichtiges Druckmittel für Mieter und zugleich häufigster Streitpunkt mit Vermietern in Deutschland ist sicherlich die Minderung der Miete bei Mängeln. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass bei … Weiterlesen
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16.07.2012 Rechtsanwalt Andreas SchwartmannNach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB kann ein Mietverhältnis vom Vermieter fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht une … Weiterlesen
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16.07.2012 Rechtsanwalt Steffen Bußler„… der Mietsache nicht nur unerheblich aufheboben ist. Zudem muss der Mieter den Mangel umgehend gegenüber dem Vermieter anzeigen. Die Miete kann nur um einen angemessenen Teil gemindert werden. Wie hoch die Mietminderung ausfällt, hängt von den Einzelumständen ab. www.kanzlei-bussler.de/ Rechtsanwalt Bußler“ Weiterlesen
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13.07.2012 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„Der BGH hat das fristlose Kündigungsrecht des Vermieters bei Zahlungsverzug auch bei irrtümlicher Annahme eines Mangels durch den Mieter und Mietminderung bestätigt. Grundsätzlich besteht immer …“ Weiterlesen
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05.07.2012 Rechtsanwalt Steffen Bußler„… den Vermieter ein Anspruch auf Minderung der Miete zu, weil durch die Lärmbelästigung die Mietwohnung oder der Gewerberaum mit einem nicht hinnehmbaren Mangel behaftet ist. Die Höhe der Mietminderung hängt …“ Weiterlesen
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22.06.2012 Rechtsanwalt Andreas Schwartmann„… von Schadensersatz in Höhe von 1.098 EUR, weil dem Vermieter durch die berechtigten Mietminderungen seiner anderen Mieter Gewinn in dieser Höhe entgangen war. In dem Verfahren hatten die mindernden Mieter …“ Weiterlesen
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29.05.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… , dass der Mieter einen Fahrradkeller nutzen kann, hat er ein Recht auf Mietminderung gegenüber dem Vermieter, wenn ihm dieser die Möglichkeit der Nutzung entzieht. Kann der Fahrradkeller dauerhaft …“ Weiterlesen