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Oscar Pistorius: High Court verurteilt Sportstar zu Freiheitsstrafe

  • 3 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Im Strafprozess gegen den Sportstar Oscar Pistorius, der seine Verlobte Reeva Steenkamp mit vier Schüssen durch die geschlossene Badezimmertür getötet hat, hat heute Richterin Masipa vom High Court das Strafmaß verkündet. Nachdem sie die Tat des 27-Jährigen als fahrlässige Tötung beurteilt hatte – wir berichteten in einem Liveticker im anwalt.de-Rechtstipp „Prozess von Oscar Pistorius aktuell: So urteilt das Gericht in Pretoria“ –, musste sie bis heute entscheiden, welche Strafe er dafür bekommt.

Gericht hat weiten Spielraum beim Strafmaß

Das südafrikanische Strafrecht lässt dem Richter viel Spielraum bei der Festlegung des Strafmaßes wegen fahrlässiger Tötung. Im schlimmsten Fall droht Pistorius, der bisher gegen Kaution auf freiem Fuß blieb, eine Freiheitsstrafe bis zu fünfzehn Jahren. Andererseits könnte die Richterin auch Milde walten lassen und ihn zu Hausarrest kombiniert mit gemeinnütziger Arbeit verurteilen. Doch bevor Masipa das Strafmaß festlegte, kamen weitere Zeugen und auch Verteidigung und Staatsanwaltschaft zu Wort.

Angehöriger und Gefängnisdirektor sagen aus

Hochemotional wurde es im Gerichtssaal in Pretoria, als die Cousine von Reeva Steenkamp stellvertretend für die Angehörigen dazu Stellung nahm, welche Strafe die Angehörigen des Opfers für angemessen halten. Kim Martin ließ keinen Zweifel daran, dass Steenkamps Familie Pistorius über lange Jahre hinter Gittern sehen will. Pistorius müsse dafür bezahlen, was er ihrer Familie, aber auch seiner Familie mit der Tat angetan habe, forderte die junge Frau. Neben Pistorius’ Gutachtern, die von ihm das Bild eines gebrochenen Mannes zeichneten, musste der Gefängnisdirektor von Pretoria zu den Haftumständen Stellung nehmen und beiden Seiten Fragen zur Unterbringung des behinderten Sportstars in Haft beantworten, wobei sich teilweise auf Nachfragen von Pistorius’ Strafverteidiger Schwächen offenbarten. Andererseits konnte der Staatsanwalt die Zeugenaussage eines Gutachters abschwächen, der für den Angeklagten ausgesagt hatte.

Verteidigung plädiert auf Hausarrest und Sozialstunden

Oscar Pistorius’ Verteidiger Barry Roux zog bei seinem Plädoyer für eine geringe Strafe seines Mandanten verschiedene Aspekte heran. Er betonte zunächst, dass der südafrikanische Sportler Reue gezeigt habe und seit der Tat ein gebrochener Mann sei. Aufgrund der Berichterstattung der Medien sei der einstige Sportstar als „Mörder“ abgestempelt worden. Sein ganzes Geld habe er durch den Prozess verloren. Zudem hatte die Verteidigung sich auch auf die Behinderung des Sportlers gestützt. Weil die Haftanstalt nicht behindertengerecht ausgestattet sei, müsste Pistorius in der Krankenabteilung des Gefängnisses in Pretoria untergebracht werden. Darüber hinaus bestehe eine Gefahr für den jungen Mann, da ein berüchtigter Bandenchef bereits Drohungen gegen den Sportstar ausgesprochen habe, sollte dieser ins Gefängnis kommen, so Roux.

Staatsanwalt fordert Gefängnisstrafe von zehn Jahren

Die Staatsanwaltschaft sah das erwartungsgemäß anders und forderte eine harte Strafe, doch nicht die ihm mögliche Höchststrafe von fünfzehn Jahren. Nach Ansicht von Chefankläger Gerrie Nel sollte Pistorius zehn Jahre in Haft. Dagegen sei ein Hausarrest oder Sozialstunden als Sanktionen der Straftat völlig unangemessen. Dagegen sei die Unterbringung im Gefängnis nach Ansicht von Nel für den behinderten Sportler angemessen. Dass dem beinamputierten Sportler im Gefängnis die Prothesen abgenommen würden, entbehre jeder rechtlichen Grundlage.

Fünf Jahre Haft

Nachdem sie die rechtlichen Vorschriften und Grundlagen bezüglich des Strafmaßes vorgetragen hatte, stellte Richtern Masipa nochmals die Zeugenaussagen dar und ging auf die vorgebrachten Beweise beider Seiten ein. Auch die Haftbedingungen und Pistorius’ Behinderung wurden vom Gericht bei der Urteilsfindung berücksichtigt. Schließlich verkündete Masipa die Strafe: Sie verurteilte Oscar Pistorius zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Darüber hinaus erhält er wegen dem Verstoß gegen das Waffengesetz eine dreijährige Freiheitsstrafe, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wird.

Gegen die Entscheidung des High Courts können beide Seiten Rechtsmittel einlegen. Sollte Ankläger Nel das Urteil von Richterin Masipa für zu milde halten, kann er in die nächste Instanz gehen. Mehr Möglichkeiten hat Oscar Pistorius. Er kann Revision beim High Court einlegen, der dann wiederum darüber entscheidet, ob die Sache nochmals vor dem High Court oder vor dem Supreme Court verhandelt wird. Im Anschluss hat der Angeklagte immer noch die Möglichkeit, Berufung beim Supreme Court einzulegen. Der Supreme Court ist das höchste Berufungsgerichts des Landes Südafrika.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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