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Pflichtversicherung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 1 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

Was ist unter einer Pflichtversicherung zu verstehen?

Bei der Pflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung, bei der der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, diese abzuschließen, wie in § 113 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt ist.

Die Versicherungspflicht besteht sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer, der zur Annahme des Antrags bezüglich des Versicherungsabschlusses verpflichtet ist.

Zu den Pflichtversicherungen zählen insbesondere die gesetzliche Sozialversicherung, die sich aus folgenden Versicherungen zusammensetzt:

  • die Arbeitslosenversicherung
  • die Pflegeversicherung
  • die gesetzliche Rentenversicherung
  • die gesetzliche Krankenversicherung
  • die gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Pflichtversicherung stellt einen Widerspruch zur sogenannten Vertragsfreiheit dar, die im weiteren Sinn in Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verankert ist. Somit muss das Prinzip der Vertragsfreiheit begründet sein. Dazu zählt unter anderem der

  • Gesundheitsschutz
  • Schutz Dritter – insbesondere bei Haftpflichtversicherungen
  • Verbraucherschutz

Was ist eine private Haftpflichtversicherung?

Eine private Haftpflichtversicherung kommt immer dann zum Tragen, wenn es zu Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen gekommen ist. Sie übernimmt folglich die dadurch entstandenen Kosten. Somit sollte jede Person über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, es handelt sich dennoch um eine freiwillige Versicherung.

Zu den privaten Haftpflichtversicherungen gehören unter anderem die

  • Kfz-Haftpflichtversicherung – sie muss für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug abgeschlossen werden
  • Berufshaftpflichtversicherung – sie ist eine Pflichtversicherung unter anderem für Architekten, Ärzte, Ingenieure, Notare und Rechtsanwälte
  • Betriebshaftpflichtversicherung – für bestimmte Geschäftszweige wie beispielsweise Handwerker
  • Tierhaftpflichtversicherung – die Tierhalterhaftpflicht variiert von Bundesland zu Bundesland
  • Jagdhaftpflichtversicherung – sie ist für Jäger bestimmt
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung

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