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Versicherung kündigen - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 1 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Möchten Sie den Versicherungsvertrag kündigen, müssen Sie auf die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist achten.
  • Nach einem Schaden oder einer Beitragserhöhung können Sie außerordentlich kündigen.
  • Auch die Versicherungsgesellschaft kann den Versicherungsvertrag kündigen.

Welche Regeln gelten bei der Kündigung des Versicherungsvertrags?

Eine reguläre, ordentliche Kündigung ist abhängig von der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bzw. im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Häufig finden Sie entsprechende Informationen unter dem Punkt „Kündigung“. Wie Sie kündigen können, ist ebenfalls dort geregelt. In der Praxis bieten Versicherer eine Kündigungsmöglichkeit über das persönliche Onlinekonto oder per Post an. Sollten Sie das Kündigungsschreiben per Post versenden, ist eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein als Nachweis empfehlenswert.

Die meisten Versicherungsverträge werden für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn der Versicherungsnehmer/Kunde nicht fristgerecht kündigt. Häufig muss die Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres bei der Versicherung eingehen.

Schadensfall und Beitragserhöhung – worauf muss man bei der Kündigung achten?

Beide Seiten (Versicherer, Versicherungsnehmer) können nach einem Schadensfall innerhalb von einem Monat fristlos kündigen. Die Kündigung muss nach dem Erhalt der Versicherungsleistung erfolgen, bei einer Hausrats- oder Gebäudeversicherung ist das sogar bereits nach der Schadensanzeige möglich. Die Leistung erhält der Versicherungsnehmer trotzdem. Das Gleiche gilt für das Sonderkündigungsrecht bei einer Prämienerhöhung. Versicherungsnehmer können den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Erhöhung kündigen.


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