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Verspätungszuschlag - was Sie wissen und beachten müssen!

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Verspätungszuschlag - was Sie wissen und beachten müssen!

Verspätungszuschlag vermeiden: So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie als Erstes, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen.
  2. Müssen Sie eine Steuererklärung abgeben und erledigen dies selbst, muss diese bis spätestens zum 31. Juli des nächsten Jahres eingereicht werden (Bsp.: Steuerjahr 2019, Fristende 31. Juli 2020).
  3. Können Sie diesen Termin nicht einhalten, beantragen Sie rechtzeitig schriftlich eine Fristverlängerung beim Finanzamt.
  4. Sie müssen die Verlängerung begründen und einen Abgabetermin nennen.
  5. Um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden, sollten Sie diesen Abgabetermin einhalten.
  6. Gegen einen Verspätungszuschlag können Sie binnen eines Monats Einspruch erheben. Wird dieser abgelehnt, bleibt Ihnen nur die Klage vor dem Finanzgericht.

Wann wird ein Verspätungszuschlag festgesetzt?

Der Verspätungszuschlag ist eine steuerliche Nebenleistung, die festgesetzt werden kann, wenn der Steuerpflichtige die Steuererklärung nicht oder nicht fristgerecht abgibt. Seit dem Jahr 2019 gelten zudem neue Regelungen: Ein Verspätungszuschlag wird auf jeden Fall festgesetzt, wenn Sie nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres die Steuererklärung abgegeben haben.

Achtung: Bei einer freiwilligen Steuererklärung gibt es keinen Verspätungszuschlag.

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Am besten lässt es sich an einem Beispiel erklären: Wer seine Steuererklärung für 2018, die er bis zum 31. Juli 2019 hätte abgeben müssen, erst im März 2020 (oder sogar noch später) beim Finanzamt einreicht, erhält nun automatisch einen Verspätungszuschlag aufgebrummt.

Pro angefangenem Monat beträgt dieser 0,25 Prozent der – um die Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten – Steuer. Mindestens muss mit 25 Euro monatlich gerechnet werden, er kann bis auf 25.000 € steigen.

Darüber hinaus kann das Finanzamt auch von Sanktionsmöglichkeiten wie Zwangsgeld, einer möglicherweise schlechteren Steuerschätzung, einem Säumniszuschlag für verspätete Steuerzahlungen sowie Zinsen auf Steuernachzahlungen Gebrauch machen.

Foto(s): ©Pixabay/Ralphs_Fotos

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