Verwechslungsgefahr im Markenrecht: Wie ähnlich dürfen Produkte sein?
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Wir kennen sie alle, die unverwechselbaren Logos und Erkennungszeichen diverser Marken, mit denen wir sofort Emotionen verbinden können. Hier ein großes „M“, das bei einigen sofort den Ohrwurm „Ich liebe es“ oder Appetit auf ein schnelles Essen zwischendurch auslöst. Da ein Dreiblatt auf der sportlichen Bekleidung, mit der man sich gleich viel fitter fühlt. Und schließlich die Uhr mit der Krone, die scheinbar nicht nur die Zeit misst, sondern auch Zeitgeschichte schreibt und dem Träger einen ganz besonders hohen Status verleiht.
Mit Marken assoziieren wir gewisse Werte, es werden bestimmte Bereiche in uns angesprochen. Die meisten von uns kaufen emotional ein und nicht, weil diese Käufe wirklich notwendig sind. Auch unsere Identität hat einen großen Einfluss auf die Wahl der Marken, die wir kaufen. Das alles ist natürlich genau so gewollt. Schließlich setzen sich Marketingabteilungen mit viel Zeit und Aufwand damit auseinander, welchen psychologischen Einfluss Farbe, Form oder Schriftart auf einem Logo auf die Kaufentscheidung des Verbrauchers haben. Dem Zufall überlassen wird dabei nichts. Wie ärgerlich ist es dann, wenn einige Hersteller sich dies zunutze machen und einfach ein neues Produkt auf den Markt bringen, das einer bereits bekannten Marke zum Verwechseln ähnlich ist. Doch wie ähnlich darf eine Marke einer anderen eigentlich sein?
Wann besteht Verwechslungsgefahr im Sinne des Markenrechts?
Ob von der Gefahr einer Verwechslung zwischen einer bereits bestehenden und einer neuen Marke oder Dienstleistung ausgegangen werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab und kann nicht verallgemeinert werden. So spielen der Stellenwert und die Popularität der älteren Marke ebenso eine Rolle wie der Grad der Ähnlichkeit von genutzten Zeichen, Bildern und Wörtern.
Es wird außerdem betrachtet, inwieweit Verbraucher aufgrund der Ähnlichkeit davon ausgehen können, dass es sich bei der älteren und der neuen Marke um den gleichen Hersteller beziehungsweise das gleiche oder ein damit verbundenes Unternehmen handeln könnte. Deshalb kann nur in einem ausführlichen Gerichtsverfahren und unter Betrachtung aller Umstände jedes einzelnen Falls rechtlich bewertet werden, ob in Zukunft in der Gesamtheit der Eigenschaften objektiv die Gefahr einer Verwechslung mit der Marke mit älterem Zeitrang besteht.
Waren oder Dienstleistungen können durch die Nutzung ähnlicher Markenformen verwechselt – gedanklich miteinander in Verbindung gebracht – werden. Der Markenschutz im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG) schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben. Als Marke schutzfähige Zeichen (gemäß § 3 MarkenG) sind zum Beispiel:
- Wortmarken: ähnliche Wörter, Zahlen, Buchstaben wie auch Firmennamen
- Bildmarken: ähnliche Bilder oder Logos
- Hörmarken: ähnliche Töne oder Geräusche
- Kennfadenmarken: ähnlich angebrachte besondere farbliche Akzente oder Fäden
- Farbmarken: ähnliche Farben (wie zum Beispiel das Magenta eines Telefonanbieters)
Eine Mischung aus mehreren Markenformen kommt ebenfalls vor. Drei grundsätzliche Merkmale, die in Wechselwirkung zueinander stehen, sollten im Zusammenhang mit der Verwechslungsgefahr auf jeden Fall im Hinterkopf bleiben:
- Ähnlichkeit der Waren
- Ähnlichkeit der Zeichen
- Kennzeichnungskraft der Marke (Bekanntheitsgrad)
Zur Entscheidungsfindung ziehen Gerichte drei Arten der Verwechslungsgefahr heran, nämlich:
Unmittelbare Verwechslungsgefahr
Ähnlichkeiten im Klang, zum Beispiel: super – duper, oder Ähnlichkeiten im Schriftbild.
Mittelbare Verwechslungsgefahr
Der Unterschied wird vom Verbraucher dezent wahrgenommen, der Wortstamm ist hier gleich oder wesensgleich.
Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Hier liegen gedankliche Assoziationen vor und die Vermutung nahe, dass die neue Marke unternehmerisch zur ursprünglichen Marke gehört. Das passiert häufig, wenn ältere Unternehmen übernommen werden.
Wie erlangt man Markenschutz?
Wenn all die Investitionen in eine eigene Marke Früchte tragen und sich das Unternehmen auf dem Markt etabliert hat, ist es wichtig, das Unternehmen vor Imitationen, Ideendiebstahl und Missbrauch zu schützen. Dies geschieht mithilfe des gewerblichen Rechtsschutzes. Durch die unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen sollen Verbraucher einer Marke deren Ursprung eindeutig zuordnen können. Anders als im Urheberrecht –hier entsteht das Recht schon mit Erschaffung des Werkes – muss im Markenrecht die angemeldete Marke in das Register des Deutsches Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen werden. § 4 Markengesetz (MarkenG) besagt:
„Der Markenschutz entsteht
1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register,
2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.“
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, haben Sie das ausschließliche Recht an der Marke. Ohne Ihre Zustimmung darf niemand anderes identische oder ähnliche Zeichen für Waren oder Dienstleistungen und auf Verpackungen oder Etiketten u. a. benutzen, anbieten oder in Umlauf bringen (§ 14 MarkenG). Bei Zuwiderhandlungen drohen bei fahrlässigen Markenrechtsverletzungen zivilrechtliche, bei vorsätzlichen Verletzungen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren (§§ 143 ff. MarkenG).
Verwechslungsgefahr im Markenrecht: Ein Urteil
Zum Abschluss noch ein anschauliches Beispiel in Form eines Urteils: Es geht um ein Urteil des EuG (Gericht der Europäischen Union), das ein bekanntes französisches Modeunternehmen betrifft (Urteil vom 30.09.2015, Az.: T-364/13). Spätestens seit diesem Jahr, in dem Polohemden nach einigen Jahren plötzlich das Trendteil der Saison 2023 sind, erinnern sich einige vielleicht wieder an die Marke mit dem Krokodil.
Ein Hersteller von Bekleidung, Schuhen, Taschen und Lederwaren meldete im Jahr 2007 sein Bildzeichen, das einen Kaiman darstellte, auf sämtliche seiner Artikel an. Dabei hatte der Kaiman eine hellblaue Farbe, aber einen ebenfalls gebogenen Schwanz wie das Krokodil der berühmtem Modemarke. Diese stellte sich dem Eintrag sodann auch entgegen – mit Erfolg.
Die Richter in Luxemburg prüften die Verwechslungsgefahr der beiden Marken auf Aspekte wie Ähnlichkeiten im Klang, Ähnlichkeiten im Bild und Ähnlichkeiten in der Begrifflichkeit. Es musste eine Prognoseentscheidung darüber getroffen werden, inwieweit die Öffentlichkeit eine Verbindung zwischen beiden Marken wahrnehmen und herstellen würde. Klanglich gab es ganz klar keine Ähnlichkeit. Die Ähnlichkeiten in der Begrifflichkeit stuften die Richter schon höher ein, weil die Bestandteile der Bilder beider Marken die gleiche Tierordnung – die der Krokodile – darstellten. In ihrer Gesamteinschätzung gingen die Richter aufgrund des sehr hohen Bekanntheitsgrades der Produkte der französischen Traditionsmarke davon aus, dass eine Verwechslungsgefahr bestehen könnte. Vor allem, weil die Öffentlichkeit aufgrund der Abbildungen (Kaiman und Krokodil) in der gleichen Branche annehmen könnte, dass es sich um zwei Unternehmen handle, die wirtschaftlich miteinander verbunden sind.
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Rechtstipps zu "Verwechslungsgefahr" | Seite 5
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20.01.2022 Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe„… Berücksichtigung der hierzu umfangreichen Rechtsprechung geprüft werden, ob durch die Verwendung des Begriffs „Vinci“ eine Verwechslungsgefahr zum Nachteil der Marke „Da VinCi“ vorliegt. Eine rechtliche …“ Weiterlesen
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19.01.2022 Rechtsanwalt Robert Gäßler„… oder so ähnlich ist, das Verwechslungsgefahr besteht. Die R&K Smoke Master GmbH ist Inhaberin der Marke "Da Vinci". Das in der Abmahnung streitgegenständliche Produkt beinhaltet den Begriff "Vinci …“ Weiterlesen
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19.01.2022 Rechtsanwalt Kai Jüdemann„… klangliche Verwechslungsgefahr zu den geschützten Marken „FAINA“ bzw. „Faina“ aufweisen. Mit der Abmahnung wurde die Empfängerin aufgefordert, Werbung, Angebot und Vertrieb …“ Weiterlesen
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18.01.2022 Rechtsanwalt Babak Tabeshian LL.M.„… gilt: Je größer die Gefahr ist, dass die angesprochenen Verkehrskreise a) das neue Zeichen fälschlicherweise für das alte Zeichen halten (= Verwechslungsgefahr im engeren Sinne) oder b) zwar …“ Weiterlesen
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14.01.2022 Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner„… die Bezeichnung gedanklich mit der geschützten Marke in Verbindung bringt (sog. Verwechslungsgefahr) . Auch alternative Schreibweisen wie Reifen-Hotel, Reifenmotel usw. sind vom Markenrecht umfasst. Ob …“ Weiterlesen
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11.01.2022 Rechtsanwalt Philipp Obladen„… zu einer gleichnamigen Marke (oder Unternehmenskennzeichen oder Namen) kann es von vornherein nicht zu einer - kennzeichenrechtlichen - Verwechslungsgefahr oder - namensrechtlichen …“ Weiterlesen
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15.12.2021 Rechtsanwältin Kerstin Bontschev„Worum geht es? Das Geflecht der UDI Gesellschaften ist nicht nur groß, sondern auch teilweise undurchschaubar und hinsichtlich der Namensbezeichnungen so irritierend, das Verwechslungsgefahren drohen …“ Weiterlesen
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14.10.2021 Rechtsanwältin Alexandra Lederer LL.M. (Miami)„… entweder identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen beansprucht, also Verwechslungsgefahr besteht. - Zum anderen muss sich aus dem Widerspruch eindeutig ergeben, auf welches ältere …“ Weiterlesen
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01.10.2021 Rechtsanwalt Lars Rieck„… des Namens für identische Produkte, der enormen Bekanntheit der Marke „Harley-Davidson“ und der nahezu identischen Bezeichnung auf der Website bestehe eine unmittelbare Verwechslungsgefahr. Kundschaft …“ Weiterlesen
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02.06.2022 Rechtsanwalt Andreas Kempcke„… . Es bestehe Verwechslungsgefahr. Da der Abgemahnte kein Lizenznehmer der Abmahnerin sei, sei er nicht berechtigt, die Bezeichnung Grossfeld zu benutzen, um das Fitnessgerät damit zu bewerben …“ Weiterlesen
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23.06.2021 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… " durch den Amazon-Händler, bestehe eine Verwechslungsgefahr mit den Produkten der RAPS GmbH & Co. KG . Forderungen aus der Abmahnung: Der abgemahnte Amazon-Händler wird aufgefordert eine strafbewehrte …“ Weiterlesen
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22.06.2021 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… , weshalb eine Verwechslungsgefahr oder sogar eine Doppelidentität bestehe. Zudem soll der Abgemahnte Produkte verkauft haben, bei denen das Zeichen „RAW“ verwendet worden sei. Durch dieses Verhalten …“ Weiterlesen
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02.06.2021 Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider LL.M. Eur.„… eine Verwechslungsgefahr. Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht es bereits aus, dass die potentielle Gefahr besteht, dass das genutzte Zeichen, hier der YouTuber-Name, mit der Marke in Verbindung gebracht werden …“ Weiterlesen
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31.05.2021 Rechtsanwalt Sebastian Dramburg„… Verwechslungsgefahr von den Seiten ausgehen kann. Allein der Hinweis „inoffizielle Seite“ mag daran nichts verändern, da er nur schlecht auf den ersten Blick zu erkennen ist, vgl. LG Hamburg, Urteil v …“ Weiterlesen
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11.05.2021 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… zustünden, läge Verwechslungsgefahr und damit ein entsprechender Unterlassungsanspruch zu Gunsten der Abmahnerin vor. Der Abmahnung ist beigefügt eine Entscheidung des OLG Düsseldorf in einer anderen …“ Weiterlesen
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11.05.2021 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… dem betroffenen Unternehmen § 14 MarkenG zur Seite. Geht nämlich von dem registrierten Account-Namen einer Verwechslungsgefahr aus, kann das betroffene Unternehmen eine entsprechende Unterlassung und Schadensersatz …“ Weiterlesen
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11.05.2021 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… " die Warenähnlichkeit und eine damit verbundene Verwechselungsgefahr mit dem Produkt des abgemahnten Online-Händlers. Aus der somit bestehenden Verwechslungsgefahr würde eine Markenrechtsverletzung zu Lasten …“ Weiterlesen
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06.05.2021 Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg„… der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte eine „gesteigerte, originäre Kennzeichnungskraft“, weswegen eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten bestehe. Der Abgemahnte nutze daher die „Wertschätzung …“ Weiterlesen
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04.05.2021 Rechtsanwalt Dirk Dreger„… und berechtigt ist. Neben der Frage der Verwechslungsgefahr zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen im Rahmen möglicher Zeichenidentität oder Zeichenähnlichkeit ist ein auf einen ganz entscheidenden Punkt …“ Weiterlesen
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30.04.2021 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… . Eine Warenähnlichkeit wird ferner dargelegt, da sowohl „KELLY Bag“ als auch die Kopfhörer-Hülle „Aufbewahrungs- bzw. Transportmittel“ seien. Diese angebliche Zeichenähnlichkeit würde eine Verwechslungsgefahr …“ Weiterlesen
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25.03.2021 Rechtsanwalt Dirk Dreger„… und berechtigt ist. Neben der Frage der Verwechslungsgefahr zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen im Rahmen möglicher Zeichenidentität oder Zeichenähnlichkeit ist ein auf einen ganz …“ Weiterlesen
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02.03.2021 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… Vorrang vor der jüngeren Marke hat, wenn zwischen diesen eine Verwechslungsgefahr besteht. In so einem Fall liegt eine Markenrechtsverletzung vor und der Markeninhaber der älteren Marke kann Unterlassung …“ Weiterlesen
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25.02.2021 Rechtsanwalt Jens Schnelle„… . Im konkreten Fall ging es somit um die Frage, ob durch die später eingetragene Marke MESSI eine Verwechslungsgefahr zu der schon bestehenden Marke MASSI entstehen könnte. Bei der Beurteilung …“ Weiterlesen
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09.02.2021 Rechtsanwalt Kai Jüdemann„… sein sollen. Die Markenrechte der Harley-Davidson U.S.A. LLC. seien nach Art. 9 Abs. 2 lit. b) (Verwechslungsgefahr) und Art. 9 Abs. 2 lit. b) (Bekanntheitsschutz) verletzt, da es sich bei den angebotenen Waren um …“ Weiterlesen