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Verzichtserklärung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Verzichtserklärung - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist eine Verzichtserklärung?

Durch eine Verzichtserklärung verzichtet eine Person (der Verzichtende) auf bestimmte Rechte, Forderungen oder Rechtsmittel. Die Verzichtserklärung wird häufig entsprechend dem Verzicht angepasst und muss ggf. auch beurkundet werden.

Welche Arten der Verzichtserklärung gibt es?

Verzichtserklärungen gibt es in verschiedenen Formen und für verschiedene Anlässe. Die bekanntesten sind:

  • Forderungsverzicht
  • Erbverzicht
  • Pflichtteilsverzicht
  • Verzicht auf Einreden
  • Unterhaltsverzicht
  • Verzicht auf den Versorgungsausgleich
  • Verzicht auf den Zugewinnausgleich
  • Verzicht auf Schadensersatz
  • Rechtsmittelverzicht

Wird beispielsweise eine Erbverzichtserklärung angestrebt, vereinbart der Erblasser mit einem oder mehreren Erben, dass kein Anspruch auf die Erbschaft erhoben wird. Häufig wird für den Erbverzicht ein finanzieller Ausgleich vereinbart. Der Erbverzicht beinhaltet auch immer den Verzicht auf das gesetzliche Pflichtteilsrecht. In der Praxis wird meist nur der Pflichtteilsverzicht erklärt.

Auch im Familienrecht gibt es einige Möglichkeiten der Verzichtserklärung, z. B. die notarielle Verzichtserklärung über den Versorgungsausgleich. In diesem Fall findet der Versorgungsausgleich, der eigentlich mit der Scheidung vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt wird, nicht statt. Auch hier sind Ausgleichszahlungen für den Verzicht nicht unüblich. Werden beide Ehegatten durch Anwälte vertreten, kann im Scheidungstermin der Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Damit wäre die Scheidung sofort rechtskräftig.

Liegt ein Forderungsverzicht vor, verzichtet ein Gläubiger in der Regel nach einer Einmalzahlung des Schuldners auf einen Teil der Schulden. Ein solcher Verzicht kann auch stattfinden, wenn beispielsweise ein Gesellschafter oder Gläubiger auf Forderungen verzichtet, wenn der Erlass der Sanierung des Unternehmens des Schuldners dienen soll.

Bestimmte Verzichtserklärungen, darunter der Erb- und Versorgungsausgleichsverzicht, müssen aufgrund ihrer weitreichenden Konsequenzen, insbesondere aber auch um eine Überrumpelung des Verzichtenden zu vermeiden, notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Für alle anderen Fälle wird neben der umfassenden anwaltlichen Beratung mindestens die Schriftform zu empfehlen sein.

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