Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Prozesskostenhilfe!

Prozesskostenhilfe - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 4 Minuten Lesezeit
Prozesskostenhilfe - was Sie wissen und beachten müssen!

Wie gehen Sie vor, wenn Sie es sich nicht leisten können, Anwaltskosten und Gerichtskosten zu zahlen, und auch die Versicherung die Kosten nicht übernimmt? In solchen Fällen hilft die Prozesskostenhilfe weiter. Hier übernimmt der Staat entweder ganz oder teilweise die Kosten für einen Gerichtsprozess.

In Prozessen nach dem Familienverfahrengesetz sowie in Angelegenheiten, die den gewerblichen Rechtsschutz betreffen, wird die Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet.

Die wichtigsten Fakten

  • Bewilligt das Gericht Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe, bezahlt der Staat die Gerichtskosten und die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt.
  • Für die Gewährung von PKH oder VKH sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers maßgeblich.
  • Das geplante Gerichtsverfahren muss Aussicht auf Erfolg haben. Für einen aussichtslosen Prozess ist keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe möglich.
  • Im Strafrecht wird ebenso keine Prozesskostenhilfe gewährt.
  • Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe kann nur bei gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten beantragt werden.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu erhalten?

Das Recht auf Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist im Grundgesetz gesetzlich festgelegt. Zudem schreibt § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) vor, dass jede Partei eines Rechtsstreits berechtigt ist, Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, wenn sie die Kosten nicht selbst zahlen kann. Auf diese Weise soll eine finanzielle Diskriminierung vor Gericht verhindert werden.

Nicht nur Privatpersonen können finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren erhalten. Juristische Personen wie etwa eine GmbH oder ein Verein sind genauso dazu berechtigt.

Auch wenn ein Gerichtsverfahren außerhalb der EU vorliegt, können Sie Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen. Das kann der Fall sein, wenn Sie gegen jemanden außerhalb Deutschlands gerichtlich vorgehen möchten oder von einem anderen EU-Mitgliedstaat aus verklagt werden. Ferner ist beim Bezug von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe weiterhin eine freie Anwaltswahl möglich.

Welche Verfahren kommen infrage?

Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe kann im Zivilrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Finanzrecht und Sozialrecht beantragt werden. Das Strafrecht bildet eine Ausnahme, da hier keine Prozesskostenhilfe gewährt wird.

Die Tatsache, dass der Beschuldigte in Strafprozessen den Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besitzt, führt häufig zu der Annahme, dass der Staat auch die Kosten dafür übernimmt. Das ist jedoch ein Trugschluss.

Eine Ausnahme im Strafrecht bildet jedoch das sogenannte Adhäsionsverfahren. In diesem Verfahren können im Rahmen eines Strafverfahrens durch den Geschädigten auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Da Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ins Zivilrecht fallen, können Geschädigte in einem solchen Fall vor dem Strafgericht Prozesskostenhilfe erhalten.

Wie läuft das Verfahren zur Bewilligung von PKH oder VKH ab?

Sie müssen Ihren Antrag schriftlich bei dem Gericht stellen, das für Ihren Fall zuständig ist. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen.

Der Antrag kann nicht nur schriftlich gestellt werden. Zudem können Sie ihn persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn es beim Ausfüllen des Formulars noch Unklarheiten gibt.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers werden detailliert geprüft

Ist der Antrag gestellt, prüft das Gericht die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Hierzu gehören etwa das Bruttoeinkommen, die zu zahlenden Steuern, Beiträge zur Altersvorsorge und zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie Wohnkosten. Zudem überprüft das Gericht die Erfolgsaussichten des Antragstellers für das Verfahren. Dieses muss für den Antragsteller hinreichend Aussicht auf Erfolg haben. Andererseits wird das Gericht den Antrag ablehnen.

Werden Sie verklagt und haben nicht die Mittel, um einen Rechtsstreit zu finanzieren, haben Sie die Möglichkeit, gleichzeitig mit Ihrer Klageerwiderung den Antrag auf Bewilligung von PKH oder VKH zu stellen.

Als Kläger können Sie sich entscheiden, ob Sie gleichzeitig Klage erheben und PKH beantragen oder ob Sie vorerst nur einen Antrag auf PKH stellen. Letztere Möglichkeit hat den Vorteil, dass das Gericht auch die Erfolgsaussicht der Klage prüft.

Das Nachprüfungsverfahren

Innerhalb von vier Jahren nach Ende des Verfahrens kann die gewährte Prozesskostenhilfe vom PKH-Empfänger zurückverlangt werden, wenn sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gebessert haben. Das bedeutet, dass das Gericht die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse erneut überprüft.

Verweigert der Empfänger allerdings die Auskunft oder unterstützt das Gericht bei der Nachprüfung nicht, kann das Gericht die Gewährung auch wieder rückwirkend aufheben.

Ein verlorener Prozess oder ein Vergleich können Kostenfallen sein

Unterliegt die Partei, die Prozesskostenhilfe bezogen hat, muss sie trotzdem die gegnerischen Rechtsanwaltsgebühren übernehmen. Kommt es zu einem Vergleich, sollten Sie beim Gericht beantragen, dass die Prozesskostenhilfe auch für die Kosten des Vergleichs gilt. Anderenfalls müssen Sie diese Kosten trotz PKH selbst tragen.

Was ist der Unterschied zur Beratungshilfe?

Die Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe greift nur bei gerichtlichen Verfahren. Zur Unterstützung von Bedürftigen bei vorgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten dient die Beratungshilfe, die Ratsuchende beim Amtsgericht an ihrem Wohnsitz beantragen müssen.

Foto(s): ©AdobeStock

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Prozesskostenhilfe?

Rechtstipps zu "Prozesskostenhilfe"