Windkraftanlagen für Privatpersonen: Voraussetzungen, Kosten und Förderungen
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Experten-Autorin dieses Themas
Schon seit vielen Jahren dienen Windkraftanlagen der Umwandlung von Windenergie in elektrische Energie. Zu Zeiten der Energiewende haben Windräder beziehungsweise Windenergieanlagen noch viel mehr an Bedeutung gewonnen. Windkraftwerke gehören jedoch längst nicht mehr nur Energieversorgern, auch Unternehmen oder Privatleute sind mittlerweile Eigentümer von Windenergieanlagen.
Mittlerweile verfügt der Markt deshalb sogar über Kleinwindkraftanlagen beziehungsweise Mini-Windkraftanlagen, um die Installation auf Privathäusern realisieren zu können. In diesem Artikel können Sie unter anderem nachlesen, ob (kleine) Windräder einer Genehmigung bedürfen, es Fördermöglichkeiten gibt und bis zu welcher Höhe Windkraftanlagen erlaubt sind.
Sind private Windkraftanlagen erlaubt?
Die Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) ist mittlerweile üblich geworden. Doch was ist mit privaten Windkraftanlagen? Der Markt verfügt nicht mehr nur über übliche Windkraftanlagen. Mittlerweile können problemlos auch Kleinwindkraftanlagen, die insbesondere für den privaten Gebrauch gedacht sind, bestellt werden. Kleinwindkraftanlagen sind in Deutschland nicht genau definiert. Die Leistung ist daher auch nicht entscheidend. Ob diese zukünftig genauso angenommen werden wie PV-Anlagen, wird die Zukunft zeigen.
Abzuwägen vor einer solchen Installation sind selbstverständlich die Vor- und Nachteile. Ob sich eine private Kleinwindkraftanlage für Sie lohnt, müssen Sie mit einem Energieberater besprechen oder für sich selbst entscheiden. Zu prüfen sind jedenfalls die Windverhältnisse vor Ort. Hierfür gibt es einen sogenannten Energieatlas, der online einsehbar ist. Ein wesentliches Argument kann die Unabhängigkeit von Energieversorgern sein, denn immer mehr Menschen haben den Wunsch, unabhängig beziehungsweise autark zu sein.
Private Windkraftanlagen sind grundsätzlich erlaubt. Die Möglichkeit, ein Windrad auf dem eigenen Grundstück zu installieren, besteht also dem Grunde nach. Hinweis: Das Einspeisen des Stroms ist eine gewerbliche Tätigkeit und zählt als Einnahmequelle. Das kann u. a. für Unterhaltsberechnungen, Elterngeld (Kürzung) etc. relevant werden.
Ist eine Genehmigung erforderlich?
Im Grundsatz bedarf jede Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung in Deutschland einer sogenannten baulichen Anlage generell einer Baugenehmigung. Bauliche Anlagen wiederum sind auf Dauer mit dem Erdboden verbundene Anlagen aus Bauprodukten. Eine solche bauliche Anlage ist mithin auch eine Windkraftanlage.
Einige Vorhaben sind jedoch genehmigungsfrei. Hierzu zählt oftmals auch die Errichtung eines kleinen Windrades. Die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit ist letztlich abhängig vom jeweiligen Bundesland. Mangels einer bundeseinheitlichen Regelung diesbezüglich ist ein Blick in die Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes ratsam, um die Frage mit Sicherheit beantworten zu können.
Ein erster Orientierungspunkt für die Genehmigungsfreiheit ist die Höhe der Windkraftanlage:
Windkraftanlagen mit einer Höhe von 50 m sind immer und ohne jeden Zweifel genehmigungspflichtig und verlangen immer ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Windkraftanlagen mit einer Höhe von 30 m sind regelmäßig genehmigungsbedürftig und sogenannte Sonderbauten, an die besondere Anforderungen gestellt werden.
Sowohl Windräder über 30 m Höhe als auch Windräder über 50 m Höhe dürften für Privatpersonen jedoch keine Rolle spielen. Orientieren kann man sich daran, dass mittlerweile Windräder bis zu einer Höhe von 10 m – sogenannte Kleinwindanlagen – genehmigungsfrei sind und Windkraftanlagen, die höher als 10 m sind, einer Genehmigung bedürfen, zum Beispiel Art. 57 der Bayerischen Bauordnung. In NRW zum Beispiel kommt es bei der Genehmigungspflichtigkeit darauf an, wo ein Klein-Windrad errichtet werden soll, vergleiche § 62 Bauordnung für das Land NRW.
Nicht nur die Höhe spielt eine Rolle. Auch die Anzahl der Windkraftanlagen, die Positionierung und die Sonneneinstrahlung – Licht-Schattenwechsel – und die Lautstärke sind relevant für die Frage einer notwendigen Genehmigung. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht vor, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, die Nachbarschaft erheblich zu belästigen, einer Baugenehmigung bedürfen (§ 4 BImSchG).
Wichtig: Genehmigungsfreiheit bedeutet wiederum nicht, dass Sie von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, befreit sind. Wer gegen die entsprechenden baurechtlichen Vorschriften verstößt, muss mit einem bauaufsichtsrechtlichen Einschreiten und einem Bußgeld rechnen. Denken Sie auch an die zulässigen Abstände zu Nachbarn.
Dadurch, dass kleine Windräder genehmigungsfrei sind, können Privatpersonen nicht nur Kosten, sondern auch Zeit sparen. Sicherheit bietet allerdings nur das Baugenehmigungsverfahren, vor allem im Hinblick auf Nachbarn, die sich gestört fühlen könnten. Der Nachbarschutz ist neben dem Umwelt- und Naturschutz nämlich die größte Problematik bei der Errichtung. Im schlimmsten Fall müssen Sie daher ohne Baugenehmigung aufgrund von gestörten nachbarrechtlichen Interessen mit einem Rückbau rechnen. Beantragen Sie hingegen zunächst die Baugenehmigung, werden nachbarrechtliche Belange unmittelbar geprüft beziehungsweise wird Nachbarn die Möglichkeit des Widerspruchs gewährt und deren Interessen werden gegen Ihre Interessen abgewogen.
Private Windkraftanlagen: Welche Förderungen gibt es?
Die Förderung von Windkraftanlagen erfolgt vor allem durch die feste Vergütung jeder ins Netz eingespeisten Kilowattstunde. Die Einspeisevergütung variiert, aktuelle Werte sind immer auf der Seite der Bundesnetzagentur zu finden. Grundsätzlich – jedenfalls noch aktuell – wird bei der Vergütung nicht zwischen Kleinwindkraftwerken und großen Windkraftanlagen unterschieden. Momentan hat die Bundesnetzagentur die Höchstwerte auf 7,35 ct/kWh für Windenergie festgelegt.*
*Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 27.12.2022: Festlegung der Höchstwerte für Ausschreibungen für Wind an Land und Aufdach-Solaranlagen für 2023.
Eine weitere Förderung erfolgt derzeit durch ein Förderdarlehen „Erneuerbare Energien – Standard“ – und zwar mit bis zu 50 Mio. EUR pro Vorhaben und bis zu 100 % der Investitionskosten. Wer als Privatperson einen Antrag auf dieses Förderdarlehen stellt, muss zwangsläufig einen Teil des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz einspeisen, um die Förderung erhalten zu können. Details hierzu können Sie auf der Seite der KfW nachlesen. Bei der KfW können Sie direkt auf notwendige Formulare und Downloads für die Förderung zugreifen.
Kosten für Kleinwindkraftanlagen
Die Kosten hängen von der Art der Windkraftanlage ab, für die Sie sich interessieren. Windkraftanlagen für den privaten Gebrauch gibt es bereits im sehr niedrigen Preissegment, ca. ab 300 bis 400 Euro. Es liegt auf der Hand, dass diese Windräder nur bedingt Energie umwandeln können und damit auch nur sehr bedingt nützlich sind. Wer tatsächlich die Energie effektiv im Haushalt nutzen möchte, wird mindestens 10.000 Euro investieren müssen.
Im Schnitt sagt man, dass pro Kilowatt Leistung ca. 5000 Euro Investitionskosten anfallen, wobei dieser Richtwert selbstverständlich schwankt. Hinzu kommen Wartungs- und Instandhaltungskosten. Im Ergebnis sind Windkraftanlagen damit kostenintensiver als PV-Anlagen.
Fazit zu Windkraftanlagen
Der Markt verfügt nicht mehr nur über übliche Windkraftanlagen. Mittlerweile existieren auch Kleinwindkraftanlagen für den privaten Gebrauch.
Vor- und Nachteile sind abzuwägen, bestenfalls mit einem Energieberater. Wesentliches Argument ist jedoch die (bedingte) Unabhängigkeit von Energieversorgern.
Für die Genehmigungsbedürftigkeit von Windkraftanlagen ist v. a. die Höhe, die Lautstärke und der Standort entscheidend.
In den meisten Fällen sind Windkraftanlagen bis zu einer Höhe von 10 m genehmigungsfrei.
Rechtssicherheit hat man – vor allem im Hinblick auf Nachbarn, die sich gestört fühlen und dies der zuständigen Behörde anzeigen – nur mit einem Baugenehmigungsverfahren, bei dem nachbarrechtliche Interessen unmittelbar geprüft und abgewogen werden.
Für das Betreiben und Einspeisen in das Netz wird eine feste Einspeisevergütung pro Kilowattstunde gezahlt, deren Höhe regelmäßig auf der Website der Bundesnetzagentur veröffentlicht wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit auf das Förderdarlehen „Erneuerbare Energien – Standard“.
Im Schnitt ist pro Kilowatt Leistung mit ca. 5000 Euro Investitionskosten zu rechnen. Damit sind Windkraftanlagen deutlich teurer als PV-Anlagen.
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