ArbZG - Arbeitszeitgesetz
- Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften - Zweiter Abschnitt
Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten - Dritter Abschnitt
Sonn- und Feiertagsruhe - Vierter Abschnitt
Ausnahmen in besonderen Fällen - Fünfter Abschnitt
Durchführung des Gesetzes - Sechster Abschnitt
Sonderregelungen - Siebter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften - Achter Abschnitt
Schlußvorschriften
Die wichtigsten Fragen zum ArbZG
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Was ist das Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Höchstarbeitszeit, Mindestruhepausen und Mindestruhezeiten sowie die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen. -
Wie lange ist die gesetzliche Arbeitspause?
Nach sechs Stunden Arbeit muss eine Pause von 30 Minuten eingelegt werden, nach neun Stunden verlängert sich die Pause auf 45 Minuten. -
Wie lange ist die gesetzliche Ruhezeit im Arbeitszeitgesetz?
Die gesetzliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden. -
Wie viele Stunden darf man pro Woche arbeiten?
Das ArbZG sieht eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. -
Kann die tägliche Arbeitszeit überschritten werden?
Die werktägliche Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn ein Ausgleich stattfindet.
Über das ArbZG
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – was ist das?Das ArbZG dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern. Festgelegt sind
- die Höchstarbeitszeit
- die Verteilung der Arbeitszeit während des Tages
- das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen
- die Ruhepausen und Ruhezeiten
Wie sind Arbeitszeiten gesetzlich geregelt?
Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen vor, der allerdings durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) oder Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde im Rahmen des Gesetzes erweitert werden kann.
Grundsätzlich darf die Arbeitszeit des Arbeitnehmers acht Stunden nicht überschreiten. Pro Woche darf ein Arbeitnehmer nach dem Gesetz höchstens 48 Stunden arbeiten. Im Ausnahmefall kann die Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden verlängert werden. Die längere Arbeitszeit muss zeitnah ausgeglichen werden. Denn Arbeitnehmer dürfen innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen nicht mehr als acht Stunden durchschnittlich arbeiten.
Darf man an Sonn- und Feiertagen arbeiten?
An Sonn- und Feiertagen sollen sich Arbeitnehmer erholen können, deshalb dürfen sie an diesen Tagen grundsätzlich nicht arbeiten. Ausnahmen gelten für Unternehmen, in denen es Schichtbetrieb gibt. Hier kann der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden.
Ausgenommen von der Sonn- und Feiertagsruhe sind Arbeitnehmer, die lebenswichtige Arbeit erledigen – also Ärzte, Krankenschwestern, Polizisten und Mitarbeiter der Feuerwehr sowie Rettungsassistenten und Rettungssanitäter etc. Abweichende Regelungen sind in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelfallgenehmigung der Aufsichtsbehörde möglich.
Welche Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben?
Eine Pause tut Arbeitnehmern gut – Pausen im Arbeitstag sind ein Muss. Unverzichtbar für die Gesundheit, unverzichtbar für die Kraft zur konzentrierten Arbeit. Deshalb muss jeder Arbeitnehmer, der länger als sechs Stunden arbeitet, mindestens 30 Minuten Pause einlegen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden steht ihm sogar eine Ruhepause von 45 Minuten zu.
Weiterhin steht Arbeitnehmern nach Ende der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden bis zur Wiederaufnahme der Arbeit zu. Auch hier sind Ausnahmen, z. B. eine kürzere Ruhezeit, möglich.
Verstöße gegen die Vorschriften
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können mit Geldbußen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro geahndet werden. Bestimmte Verstöße können sogar als Straftat eingestuft werden und mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafen belegt werden.