3.507 Anwälte für Drohung | Seite 147

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Rechtsanwalt Oliver Bartsch
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Familienrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Drohung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Bartsch gerne zur Verfügung
(06.10.2014) Ein netter und sehr kompetenter Anwalt. In meinem Fall hat er auch ohne, dass er eine große Vorbereitungszeit hatte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Kuhne
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"Aus Liebe zum Recht und der Gerechtigkeit"
Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Wettbewerbsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Kuhne unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Drohung
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Güldner
sehr gut
Rechtsanwältin Bettina Güldner
Rechtsanwältin Bettina Güldner Kanzlei Güldner, Kölner Straße 22, 51379 Leverkusen 6671.2379341225 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Recht rund ums Tier • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Bettina Güldner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Drohung
aus 27 Bewertungen Frau Güldner hatte sich immer ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Unterlagen sowie für die einzelnen … (11.10.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Drohung

Fragen und Antworten

  • Drohung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Drohung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Drohung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Drohung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Drohung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Unter einer Drohung versteht man allgemein das In-Aussicht-Stellen eines Übels, auf das der Täter vorgibt Einfluss zu haben.

Im Strafrecht ist die Drohung oft ein sogenanntes Tatbestandmerkmal, das zwingend vorliegen muss, um eine Strafbarkeit zu begründen. Im Strafgesetzbuch (StGB) werden verschiedene Arten von Drohungen sanktioniert. So ist zum Beispiel die Drohung mit einem empfindlichen Übel bei der Nötigung (§ 240 StGB), Erpressung (§253), oder der Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB) Tatbestandmerkmal. Bei Raub (§ 249 StGB) oder sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung (§ 177 StGB) gehört eine Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben zum objektiven Tatbestand. Für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals ist es dabei nicht entscheidend, ob der Bedrohte die Drohung ernst nimmt. Es kommt allein darauf an, ob der Täter wollte, dass die Drohung ernst genommen wird. Zudem wird gemäß § 241 StGB die Bedrohung unter Strafe gestellt. Hier bedroht der Täter das Opfer, indem er mit der Begehung eines Verbrechens gegen das Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer oder eine ihm nahestehende Person droht.

Auch im Zivilrecht wird der Begriff der Drohung verwendet. Gemäß § 123 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht bei einer Willenserklärung, die aufgrund einer Drohung abgegeben wurde, ein Recht zur Anfechtung. Voraussetzung ist jedoch, dass die Drohung widerrechtlich ist.

Drohungen kommen in der Praxis häufig bei häuslicher Gewalt, Stalking und ähnlichen Deliktsarten vor. Bei einer Bedrohung mit einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit kann das Zivilgericht bzw. das Familiengericht auf Antrag des Opfers Gegenmaßnahmen anordnen, wie etwa einen Wohnungsverweis oder ein Kontaktverbot

(WEL)

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