3.507 Anwälte für Drohung | Seite 147

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Fachanwalt für Familienrecht und Rechtsanwalt Muhammet Varol, Luxemburger Str. 256, 50937 Köln 6674.3364752567 km
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Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Drohung bietet Herr Rechtsanwalt Muhammet Varol
aus 15 Bewertungen Herr Varol hat mich in einer familiären Angelegenheit vertreten und ich kann nur sagen ich bin von seiner Ehrlichkeit … (12.01.2024)
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Rechtsanwalt Wolfgang Krempel
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Herr Rechtsanwalt Wolfgang Krempel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Drohung
(23.11.2023) Sehr kompetent und freundlich
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Herr Rechtsanwalt Torsten Nobis unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Drohung
aus 56 Bewertungen In einer strafrechtlichen Angelegenheit kann und will man sich nicht auf irgendwen verlassen! Ich brauchte Experten im … (14.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Drohung

Fragen und Antworten

  • Drohung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Drohung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Drohung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Drohung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Drohung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Unter einer Drohung versteht man allgemein das In-Aussicht-Stellen eines Übels, auf das der Täter vorgibt Einfluss zu haben.

Im Strafrecht ist die Drohung oft ein sogenanntes Tatbestandmerkmal, das zwingend vorliegen muss, um eine Strafbarkeit zu begründen. Im Strafgesetzbuch (StGB) werden verschiedene Arten von Drohungen sanktioniert. So ist zum Beispiel die Drohung mit einem empfindlichen Übel bei der Nötigung (§ 240 StGB), Erpressung (§253), oder der Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB) Tatbestandmerkmal. Bei Raub (§ 249 StGB) oder sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung (§ 177 StGB) gehört eine Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben zum objektiven Tatbestand. Für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals ist es dabei nicht entscheidend, ob der Bedrohte die Drohung ernst nimmt. Es kommt allein darauf an, ob der Täter wollte, dass die Drohung ernst genommen wird. Zudem wird gemäß § 241 StGB die Bedrohung unter Strafe gestellt. Hier bedroht der Täter das Opfer, indem er mit der Begehung eines Verbrechens gegen das Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer oder eine ihm nahestehende Person droht.

Auch im Zivilrecht wird der Begriff der Drohung verwendet. Gemäß § 123 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht bei einer Willenserklärung, die aufgrund einer Drohung abgegeben wurde, ein Recht zur Anfechtung. Voraussetzung ist jedoch, dass die Drohung widerrechtlich ist.

Drohungen kommen in der Praxis häufig bei häuslicher Gewalt, Stalking und ähnlichen Deliktsarten vor. Bei einer Bedrohung mit einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit kann das Zivilgericht bzw. das Familiengericht auf Antrag des Opfers Gegenmaßnahmen anordnen, wie etwa einen Wohnungsverweis oder ein Kontaktverbot

(WEL)

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