49 Anwälte für Kriegsdienstverweigerung | Seite 3

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Rechtsanwalt Arne Michels
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Herr Rechtsanwalt Arne Michels ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Kriegsdienstverweigerung
aus 10 Bewertungen Ich gebe ihm die höchstmögliche Bewertung. ich möchte meine Meinung zu meiner Erfahrung mit ihm äußern, da … (28.11.2020)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kriegsdienstverweigerung

Fragen und Antworten

  • Kriegsdienstverweigerung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kriegsdienstverweigerung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kriegsdienstverweigerung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kriegsdienstverweigerung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kriegsdienstverweigerung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Als Kriegsdienstverweigerung wird der Entschluss einer Person bezeichnet, nicht am Kriegsdienst teilzunehmen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in die Deutsche Verfassung aufgenommen - davor musste ein Kriegsdienstverweigerer mit einer Verhaftung und einer Verurteilung in einem Strafverfahren wegen Desertion rechnen - und stellt seitdem ein Grundrecht gemäß Art. 4 III Grundgesetz dar. Auch die UNO - unter anderem auch Vereinte Nationen genannt - hat die Kriegsdienstverweigerung als internationales Menschenrecht anerkannt.

Nach Art. 4 III Grundgesetz darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen werden. Voraussetzung für eine zulässige Kriegsdienstverweigerung ist daher ein vollständiger Antrag bei der zuständigen Behörde, in dem man unter anderem explizit die Beweggründe für die Verweigerung darlegen muss. Ein pauschaler Hinweis, dass man an einem bevorstehenden Krieg nicht teilnehmen möchte und Waffenbesitz ablehnt, wäre daher unzulässig. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass nur der unmittelbare Waffeneinsatz bzw. die indirekte Kriegsteilnahme verweigert werden darf, nicht jedoch die waffenlosen Dienste wie z. B. die Hilfe bei der Verpflegung oder der ärztlichen Versorgung von Soldaten.

Auch wenn die Wehrpflicht in Deutschland 2011 ausgesetzt wurde, so kann man dennoch einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. Man muss also keinen Wehrdienst bzw. Zivildienst mehr leisten, kann es aber: So ist es möglich, als Berufssoldat, als Zeitsoldat oder als Freiwillig Wehrdienstleistender in der Bundeswehr tätig zu werden. Und um die früheren Zivildienststellen weiter besetzen zu können, wurde der sog. Bundesfreiwilligendienst eingeführt, bei dem man sich für das Allgemeinwohl engagieren kann.

Vor dem Jahr 2011, als der Wehrdienst noch ausgeübt werden musste, wurde die Verweigerung in Deutschland übrigens Wehrdienstverweigerung genannt. Die Wehrdienstverweigerer mussten dann den sog. Zivildienst, z. B. in einem Krankenhaus oder bei einem Pflegedienst, leisten.

(VOI)

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