50 Anwälte für Menschenwürde | Seite 3

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Rechtsanwalt Keno Leffmann
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Alter Wall 32, 20457 Hamburg 6719.8754245328 km
Nur wer das Ziel kennt, kann den Weg dorthin finden.
Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Jagdrecht • Öffentliches Recht • Verfassungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Schulrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Menschenwürde hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Keno Leffmann
aus 27 Bewertungen Wir mussten ein Widerspruchsverfahren einleiten, da unser Sohn den gewünschten Grundschulplatz nicht erhalten hat. Die … (08.05.2024)
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Rechtsanwalt Sven Mohr Mag. rer. publ.
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Beamtenrecht • Schulrecht • Verwaltungsrecht • Mediation • Verfassungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Menschenwürde steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sven Mohr Mag. rer. publ. gerne zur Verfügung
aus 41 Bewertungen Eine einzige Prüfung nicht bestanden und Bachelor Prüfungsrecht verloren, dem entsprechend Exmatrikuliert!!! … (15.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Menschenwürde

Fragen und Antworten

  • Menschenwürde: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Menschenwürde sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Menschenwürde: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Menschenwürde umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Menschenwürde und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Menschenwürde ist als Grundrecht in Art. 1 Grundgesetz (GG) geschützt. Danach ist die Würde des Menschen unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Gegenteiliges Handeln ist verfassungswidrig.

Der Mensch darf nicht zum reinen Objekt staatlichen Handelns werden. Das betrifft nicht nur die Verfassungsorgane, sondern ist auch von jeder sonstigen Behörde zu beachten. Gleichzeitig soll der Staat die Menschenwürde aktiv schützen, beispielsweise durch die Aufklärung von Verbrechen durch die Polizei beziehungsweise gerichtliche Hilfe.

Insgesamt ist die Menschenwürde ein sehr unbestimmter Rechtsbegriff. Konkretisiert wird die Menschenwürde durch Menschenrecht, weitere Grundrechte, wie beispielsweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder auch sonstige Gesetze.

Auch die Sicherung eines Existenzminimums durch ALG II oder andere Leistungen wie Sozialhilfe, Wohngeld etc. sollen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und betreffen so die Menschenwürde aus Art. 1 GG. Unmittelbar verletzt werden kann die Menschenwürde beispielsweise durch Rassismus bzw. Diskriminierung, ungerechte und entwürdigende Strafen, Folter oder Sklaverei.

Im Europarecht soll insbesondere durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auch im internationalen Recht die Menschenwürde geschützt werden. Im weiteren Asylrecht & Ausländerrecht muss die Menschenwürde ebenfalls Beachtung finden. Sie steht jedem Menschen durch seine bloße Existenz zu, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit. Einzelheiten zum Asylrecht für Ausländer beispielsweise ergeben sich aber nicht direkt aus Art. 1 GG, sondern aus dem eigenen Grundrecht auf Asyl und dem Asylgesetz.

Letztlich müssen sich aber alle Gesetze auch an der Menschenwürde messen lassen. Der einzelne kann seine Menschenwürde nicht verlieren, unabhängig von der Geschäftsfähigkeit oder auch Entmündigung. Nach Art. 79 Abs. 3 GG unterliegt die Menschenwürde der Ewigkeitsgarantie. Zukünftige Änderungen im Verfassungsrecht dürfen ihren Schutz nicht beseitigen.

(ADS)

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