323 Anwälte für Opferentschädigungsgesetz | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Giesler
Rechtsanwalt Frank Giesler
Rechtsanwalt Frank Giesler, Kirchenstrasse 5, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.3582649443 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Frank Giesler im Bereich Opferentschädigungsgesetz bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Antoinette Kramer
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Antoinette Kramer
Strafrechtskanzlei Nadine Antoinette Kramer, Alt-Moabit 110, 10559 Berlin 6971.6084375991 km
Mit Sicherheit sind Sie hier richtig in der Beantwortung all Ihrer strafrechtlichen Anliegen.
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nadine Antoinette Kramer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Opferentschädigungsgesetz
aus 28 Bewertungen Ich habe Frau kramer online über ANWALT.DE angeschrieben, sie hat sich schnellstmöglich gemeldet per Mail und auch … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Lupschitz
Kanzlei Mark Lupschitz, Leibnizstr. 59, 10629 Berlin 6970.6253685596 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Mark Lupschitz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Opferentschädigungsgesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Weber
Rechtsanwalt Georg Weber
Kanzlei Georg Weber, Buhrowstr. 27, 12167 Berlin 6976.0504486348 km
Rechtsberatung ist Vertrauenssache.
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Georg Weber im Bereich Opferentschädigungsgesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Beriet schnell und umfangreich durch Empfehlungen. Die Hilfe war zielführend. (28.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
sehr gut
Kanzlei Gockenbach, Wilhelmstr. 16/1, 74072 Heilbronn 6913.486796013 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Opferentschädigungsgesetz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
aus 13 Bewertungen Frau Gockenbach ist eine sehr kompetente Anwältin. Im Gespräch entstand schnell eine ruhige und vertrauensvolle … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Aykan Akyildiz
sehr gut
Rechtsanwalt Aykan Akyildiz
Rechtsanwälte Goethestr. 89 GbR, Goethestr. 89, 45130 Essen 6651.9303790218 km
Fachanwalt Strafrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Aykan Akyildiz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Opferentschädigungsgesetz gerne behilflich
aus 23 Bewertungen Sehr Freundlich und sehr gute Kommunikation (12.03.2021)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Insa Peters-Rehwinkel
Rechts- und Fachanwältin Insa Peters-Rehwinkel
Kanzlei Fachanwältin Insa Peters-Rehwinkel, Kleine Breite 7, 28757 Bremen 6659.5815290068 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Pferderecht • Opferhilfe
Frau Rechts- und Fachanwältin Insa Peters-Rehwinkel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Opferentschädigungsgesetz
(08.09.2023) Trotz kurzer Einlesung in meinem Fall, wurde alles perfekt gelöst. Bin ihr sehr dankbar und ich kann sie nur …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. phil. Andreas Neumann
Rechtsanwalt Dr. phil. Andreas Neumann
Teichmann International (Schweiz) AG, Bahnhofstrasse 82, 8001 Zürich, Schweiz 6968.9863285014 km
Mit Hand und Fuß, Kopf und Herz - Baurecht, Immobilienrecht, Medizinrecht, Familienrecht und Strafrecht immer auf Augenhöhe.
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Opferhilfe • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. phil. Andreas Neumann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Opferentschädigungsgesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt und Strafverteidiger Gregor Samimi | Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht
sehr gut
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Gregor Samimi | Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht
Gregor Samimi Rechtsanwalt | Verkehrsrecht | Versicherungsrecht | Strafrecht | Berlin, Hortensienstraße (keine Besucheranschrift!) 12 A, 12203 Berlin 6973.3218037412 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Strafverteidiger Gregor Samimi | Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht bietet Rat und Unterstützung im Bereich Opferentschädigungsgesetz
aus 383 Bewertungen Super Kommunikation, kurz und knackig Einfach nur zu empfehlen! Top Ergebnis erzielt. (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Meyer
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Meyer
Anwaltskanzlei Weimann & Meyer, Kölner Str. 552, 47807 Krefeld 6633.3421990257 km
Emphatische und kompetente Rechtsberatung seit über 22 Jahren
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Marcel Meyer ist Ihr Ansprechpartner für Opferentschädigungsgesetz
aus 43 Bewertungen Absolut empfehlenswert, erstklassige Rechtsberatung und äußerst empathisch. Nimmt sich sehr viel Zeit für seine … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Doehring
sehr gut
KANZLEI DOEHRING, Ferdinandstr. 3, 30175 Hannover 6768.2760852251 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Matthias Doehring bietet im Bereich Opferentschädigungsgesetz Rechtsberatung und Vertretung
aus 32 Bewertungen Schnelle Reaktion, kompetente Umsetzung! Bei jedem bisherigen Anliegen wurde ich durch Herrn Doehring professionell … (28.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Opferentschädigungsgesetz

Fragen und Antworten

  • Opferentschädigungsgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Opferentschädigungsgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Opferentschädigungsgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Opferentschädigungsgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Opferentschädigungsgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Das Opferentschädigungsgesetz, kurz: OEG, ist ein Gesetz, das die Gewaltentschädigung für Opfer regelt und dem Sozialrecht zuzuordnen ist.

Ein Anspruch auf Opferentschädigung haben gemäß § 1 OEG Personen, die im deutschen Bundesgebiet bzw. auf einem deutschen Schiff oder in einem deutschen Flugzeug Opfer einer Gewalttat geworden sind und dadurch gesundheitlich zu Schaden gekommen sind. Sonderregelungen gelten für Ausländer, die in Deutschland wohnen, oder Touristen. Führt die Gewalttat zum Tod des Opfers, beispielsweise bei Mord oder bei einer schweren Körperverletzung mit Todesfolge, kann auch Angehörigen des Opfers ein entsprechender Anspruch zustehen. Wird die Straftat im Ausland verübt, kann ebenfalls ein entsprechender Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz bestehen.

Voraussetzung für die Gewaltentschädigung ist, dass die gesundheitliche Schädigung auf einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff gegen die eigene oder andere Personen oder dessen Abwehr zurückzuführen ist. Des Weiteren erfasst das OEG auch die Beibringung von Gift und Taten mit gemeingefährlichen Mitteln, etwa Brandanschläge etc.

Für eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz sollte - spätestens innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Gesundheitsschadens - ein Antrag gestellt werden. In diesem Zusammenhang ist darüber hinaus zu empfehlen, möglichst frühzeitig eine Strafanzeige zu erstatten. Denn die Entschädigung setzt voraus, dass der Geschädigte alles ihm Zumutbare unternimmt, damit der Sachverhalt aufgeklärt und der Täter der Strafverfolgung unterworfen werden kann. Weitere Ausschlussgründe sind möglich.

Der Opferentschädigungsanspruch nach dem OEG beinhaltet beispielsweise die Behandlungskosten, Beschädigtenrente, Hinterbliebenenrente und Fürsorgeleistungen.

(WEL)

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