173 Anwälte für Polizeirecht | Seite 8

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Rechtsanwalt Jens Koehn
Koehn - Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht, Pariser Str. 3, 10719 Berlin 6971.9280513254 km
"Speak softly and carry a big stick; you will go far." Theodore Roosevelt, US-Präsident 1901 in Anlehnung an ein altes afrikanisches Sprichwort
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Jens Koehn ist Ihr Ansprechpartner für Polizeirecht
aus 89 Bewertungen Wir haben eine Ablehnung der Aufnahme in die 5. Klasse des Gymnasiums erhalten. Für uns sah die Situation aussichtslos … (03.05.2024)
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Rechtsanwalt Henrik Karch
Rechtsanwaltskanzlei Henrik Karch, Altmarkt 6, 01067 Dresden 7080.1895854169 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Umweltrecht
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Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Polizeirecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Henrik Karch gerne zur Verfügung
aus 42 Bewertungen So haben wir Herrn Karch in unserer Sache erlebt und konnten uns auf seine Ausdauer und Beharrlichkeit bis zum … (01.05.2024)
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Rechtsanwalt Torsten Geißler
SchmuckDäumichen Rechtsanwälte, Springerstraße 11, 04105 Leipzig 6981.1532485033 km
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Herr Rechtsanwalt Torsten Geißler ist Ihr Ansprechpartner für Polizeirecht
aus 5 Bewertungen Herr Geißler konnte mich in meinem Klageverfahren bestens beraten und vertreten. Ich bin sehr zufrieden. (27.04.2024)
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Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
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Kanzlei Martin Buse, Krumme Str 30, 10627 Berlin 6969.9947557859 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Verfassungsrecht
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Polizeirecht

Fragen und Antworten

  • Polizeirecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Polizeirecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Polizeirecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Polizeirecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Polizeirecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Das Polizeirecht wird oft als Polizei- und Sicherheitsrecht oder Polizei- und Ordnungsrecht zusammenbehandelt. Dabei wird Polizeirecht im engeren Sinne als das Recht der uniformierten und nichtuniformierten Polizei verstanden, während der Bereich Sicherheits- oder Ordnungsrecht sich auch an andere Behörden richtet. Das geht grundsätzlich vom Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde bis zum Innenminister als für die Sicherheit verantwortlicher Minister.

Deutschlandweit gilt ein eigenes Bundespolizeigesetz (BPolG) für die Bundespolizei und das Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKAG) für das BKA. Im Übrigen ist Polizeirecht Ländersache und in entsprechenden verschiedenen Landesgesetzen der Bundesländer unterschiedlich geregelt.

Das Polizeirecht unterscheidet regelmäßig zwischen Aufgabe der Polizei und Befugnis. Allein aus einer Aufgabe darf im Polizeirecht nicht auf die Befugnis geschlossen werden. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Ebenfalls zum Polizeirecht gehört die behördliche Struktur und Organisation der Landespolizei. In Bayern gibt es dafür ein eigenes Polizeiorganisationsgesetz (POG).

Aufgaben der Polizei

Am Anfang der meisten Polizeigesetze sind Aufgaben geregelt, beispielsweise in § 2 Bayerisches Polizeiausgabengesetz (PAG). Aufgabe der Polizei ist danach Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Private Rechte werden geschützt soweit andere Hilfen, wie etwa durch ein Gerichtsverfahren gar nicht, nur schwer oder verspätet möglich sind. Beispielsweise bei einer Schlägerei mit Körperverletzung oder einem Einbruch schreitet zunächst und unmittelbar die Polizei ein. Daneben können im Rahmen des Polizeirechtes weitere Aufgaben übertragen sein, wie die Vollzugshilfe für Gerichte oder Ermittlungen für die Staatsanwaltschaft.

Befugnisse der Polizei

Ebenfalls in den einzelnen Polizeigesetzen geregelt sind die Befugnisse der Polizei, also mit welchen Mitteln Polizisten ihre Aufgaben wahrnehmen dürfen. Dabei billigt oft eine polizeirechtliche Generalklausel notwendige Maßnahmen, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit bzw. Ordnung abzuwenden.

Daneben sind in den Polizeigesetzen regelmäßig besondere Befugnisse und deren konkrete Voraussetzungen geregelt. Beispielsweise kann die Polizei ein Recht zu Feststellung der Identität einer Person z. B. durch Pass, Ausweis oder auch sonstige Maßnahmen haben. Sie kann eine Durchsuchung vornehmen, die Person in Gewahrsam nehmen oder einen Platzverweis aussprechen. Das alles gilt unter den im Einzelnen geregelten Voraussetzungen.

Bei Eingriffen in Rechte des Betroffenen, die nach dem Grundgesetz (GG) geschützt sind, muss regelmäßig eine Abwägung vorgenommen werden. Die Maßnahmen sollen sich nach dem Polizeirecht möglichst gegen den Störer richten, der die Gefahr verursacht. Ist das nur schwer oder gar nicht möglich, hat die Polizei auch die Befugnis, soweit das erforderlich ist, gegen sogenannte Nichtstörer vorzugehen.

Nichtstörer haben regelmäßig einen Schadenersatzanspruch, soweit ihnen durch den obwohl rechtmäßigen Polizeieinsatz, ein Schaden entsteht. Für rechtswidrige Polizeieinsätze kann sich ein Anspruch aus Staatshaftung ergeben.

(ADS)

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