128 Anwälte für Promotion | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Baier
Rechtsanwalt Dominik Baier
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.016794803 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Dominik Baier bietet im Bereich Promotion Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Herr Baier hat mich sehr gut beraten und durch die Verhandlung geführt. (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Romina R. Riechwald
Rechtsanwältin Romina R. Riechwald
RIECHWALD RECHTSANWÄLTE, Franz-Joseph-Str. 9, 80801 München 7118.4927403662 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Schulrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Sportrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Romina R. Riechwald für Rechtsfragen rund um den Bereich Promotion
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Trenczek
Rechtsanwalt Matthias Trenczek
Rechtsanwaltskanzlei Trenczek, Kaiserdamm 100, 14057 Berlin 6968.6937614706 km
Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Promotion bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Trenczek
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Klein
sehr gut
Rechtsanwältin Anne Klein
Rechtsanwältin Anne Klein, Am Hulsberg 11, 28205 Bremen 6677.9109315205 km
Verwaltungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Schulrecht • Beamtenrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anne Klein ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Promotion
aus 37 Bewertungen Alles Bestens, vielen Dank! (27.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Brettschneider
Rechtsanwalt Lars Brettschneider
Anwalts- und Notarkanzlei, Lange Str. 55, 27232 Sulingen 6695.9031735312 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Brettschneider ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Promotion
(02.05.2023) Fragen waren innerhalb von 20 Minuten geklärt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Kasimoff
sehr gut
Rechtsanwältin Nina Kasimoff
Anwaltskanzlei Kasimoff, Schüsselkorb 17/18, 28195 Bremen 6675.5703647839 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Schulrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nina Kasimoff hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Promotion
aus 76 Bewertungen Immer wieder würde ich mit rechtlichen Anliegen zu Frau Kasimoff gehen. Sehr persönlich und professionell in Ihrer … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Werner
sehr gut
Rechtsanwalt Olaf Werner
Werner Rechtsanwälte, Bayreuther Str. 8, 10787 Berlin 6972.4151927833 km
Bei juristischen Fragen entscheiden oft Details über Erfolg oder Misserfolg!
Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Olaf Werner ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Promotion gerne behilflich
aus 263 Bewertungen Die Beratung war sehr gut. Es wurden Ansätze vorgeschlagen, um möglichst wenig Streit zu erzeugen und unserem Kind die … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ebru Hazinedar
sehr gut
Kanzlei Hazinedar, Gehrenwaldstraße 27, 70327 Stuttgart 6935.6231508303 km
Familienrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Schulrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ebru Hazinedar - Ihr juristischer Beistand im Bereich Promotion
aus 24 Bewertungen Ich habe mich wegen der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses an Fr. Hazinedar gewandt. Die digitale Kommunikation fand … (04.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Promotion

Fragen und Antworten

  • Promotion: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Promotion sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Promotion: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Promotion umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Promotion und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Promotion bedeutet, dass dem Doktoranden der akademische Grad des Doktors bzw. einer Doktorin verliehen wird. Voraussetzung hierfür sind das Anfertigen der Dissertation - der wissenschaftlichen Arbeit, die der Doktorand selbstständig erstellen muss - und eine mündliche Prüfung. Der Urheber muss nicht nur den derzeitigen Stand der Forschung und Wissenschaft in der Dissertation zusammenfassen, sondern muss selbst forschen und damit zeigen, dass er zu eigenständigem und wissenschaftlichem Arbeiten in der Lage ist.

Mit der Promotion hat man dann den höchsten akademischen Grad, den es in Deutschland gibt. Bis dahin ist es aber ein langer Weg. Denn grundsätzlich ist eine Promotion nur möglich, wenn man erfolgreich ein Studium abgeschlossen hat. Allein beim Studium der Medizin gibt es eine Ausnahme, wonach Medizinstudenten bereits vor dem Studienabschluss mit ihrer Dissertation beginnen können.

Wer promovieren will, muss beim zuständigen Dekanat seine Zulassung zum Doktorand beantragen und sein Dissertationsthema nennen, sofern er schon eines hat. Daneben benötigt man einen Doktorvater bzw. eine Doktormutter, der/die einem während der Erstellung der Doktorarbeit zur Seite steht.

Nachdem der Doktorand der Fakultät seine Dissertation vorgelegt hat, wird die Promotion eingeleitet, d. h, das Prüfungsverfahren bzw. das sog. Promotionsverfahren beginnt. Hierbei wird auch eine Prüfungskommission bestellt, die unter anderem die Disputation - das ist eine mündliche Prüfung, in der der Doktorand seine Arbeit öffentlich verteidigt - durchführt und bewertet. Statt einer Disputation muss der Doktorand häufig auch mit einer mündlichen Prüfung in Form des sog. Rigorosum rechnen, bei dem nicht nur das die Dissertation betreffende Fachgebiet abgefragt wird, sondern auch benachbarte Fachgebiete. Kommt bei der Überprüfung der Arbeit heraus, dass der Ersteller geschummelt hat, führt das in der Regel zum Nichtbestehen der Dissertation.

Eine Promotion ist in Deutschland nach den Grundsätzen für die Veröffentlichung von Dissertationen ferner nur möglich, wenn der Doktorand seine Arbeit der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in angemessener Weise zugänglich macht. Er muss also neben der Arbeit, die er der Fakultät zur Prüfung vorlegt, zusätzliche drei bis sechs Exemplare zur Archivierung an die Hochschulbibliothek übergeben. Darüber hinaus hat er für eine weitere Verbreitung seiner Dissertation zu sorgen. Das ist z. B. möglich durch das Einstellen der Arbeit ins Internet oder über den Druck der Dissertation bei einem Verlag.

Der durch die Promotion erhaltene Doktortitel kann aber von der Hochschule wieder aberkannt werden. Das ist z. B. der Fall, wenn später herauskommt, dass die Arbeit ein Plagiat ist. Der Schummler muss ferner mit einem Strafverfahren rechnen. Denn wenn man bei der Erstellung der Arbeit etwa seine Quellen nicht angegeben hat, begeht man eine Urheberrechtsverletzung nach den §§ 106, 108a Urhebergesetz (UrhG). Ein Betrug bei der Erstellung der Dissertation kann somit verheerende Folgen für den Doktor haben.

(VOI)

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