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Rechtsanwalt Roland Stubben
Anwalts- und Notarkanzlei Kurre & Stubben, Kneheimer Weg 20a, 49696 Molbergen 6634.7168491278 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Agrarrecht
Rechtsfragen im Bereich Satzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Roland Stubben
aus 8 Bewertungen Herr Stubben hat mich während der Trennung und Scheidung unglaublich gut beraten und begleitet. Ich fühlte mich gut … (15.06.2022)
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sehr gut
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Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek im Bereich Satzung bietet Beratung und Vertretung
aus 16 Bewertungen Gut bis Sehr gut (27.06.2018)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Satzung

Fragen und Antworten

  • Satzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Satzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Satzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Satzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Satzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Eine Satzung ist allgemein die Grundordnung für einen rechtlichen Zusammenschluss (Körperschaft) und ist schriftlich festgehalten. Eine Satzung kann vor allem im Zivilrecht und Öffentlichen Recht Bedeutung erlangen.

Satzung im Privatrecht

Eine Satzung muss jeweils gesetzliche Mindestvorgaben des jeweiligen Rechtsgebietes beinhalten. Im Privatrecht wird beispielsweise einer Gesellschaft eine Satzung zugrunde gelegt, in der die wesentlichen Merkmale der Gesellschaft, die Organisation und Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und ihrer Organe geregelt sind. Die Satzung einer Aktiengesellschaft (kurz: AG) muss beispielsweise folgende Mindestangaben gemäß § 23 Aktiengesetz (AktG) beinhalten: Firma und Sitz der Gesellschaft, Grundkapital, Gründer, Angaben zu den Aktien (Nennbetrag etc.), Unternehmensgegenstand und viele weiteren mehr.

Darüber hinaus spielt die Satzung auch im Vereinsrecht eine bedeutende Rolle, insbesondere beim eingetragenen Verein gemäß §§ 57ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Auch die Stiftung basiert auf einer Satzung, etwa die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts gemäß §§ 80ff. BGB.

Satzung im Öffentlichen Recht

Das Öffentliche Recht kennt die Satzung zum Beispiel im Völkerrecht (Satzung der Vereinten Nationen etc.), aber insbesondere auf der kommunalen Ebene. Gemeinden, Kommunen und Kreise haben das Selbstverwaltungsrecht und können ihre Angelegenheiten in einer Satzung festlegen. Die Befugnis beispielsweise zum Erlass einer Gemeindesatzung ist in der Gemeindeordnung festgelegt.

Dabei kann die Satzung einerseits Außenwirkung haben, also auch gegenüber Dritten gelten. Es ist aber auch möglich, dass sie ausschließlich für eigene Organe und Mitglieder der jeweiligen Körperschaft gilt (Innenwirkung).

Da es sich bei der öffentlich-rechtlichen Satzung um materielles Recht handelt, kann sie mithilfe der Normenkontrolle gerichtlich überprüft werden.

Handelt es sich um eine Satzung mit Außenwirkung, so können Verstöße im Ordnungswidrigkeitenrecht mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.

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