176 Anwälte für Vereinsrecht
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vereinsrecht
Fragen und Antworten
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Vereinsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Vereinsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vereinsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Vereinsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vereinsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Vereinsrecht betrifft nach allgemeiner Auffassung vor allem die praktische Vereinsgründung und Vereinsorganisation, die dem Zivilrecht zuzuordnen ist. Das Recht einen Verein oder Verband zu gründen leitet sich dagegen aus dem Grundgesetz als Teil des öffentlichen Rechtes ab, konkretisiert durch ein eigenes Vereinsgesetz. Schließlich zählen zum Vereinsrecht auch vereinsinterne Regelungen, wie eine Satzung bzw. Vereinsordnung.
Die privatrechtlichen Regelungen zum Vereinsrecht finden sich in den §§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Zur Vereinsgründung sieht das Vereinsrecht sieben Personen vor, jedenfalls wenn der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll. Dazu finden sich im bürgerlichen Vereinsrecht Regeln zur Haftung und Schadenersatz. Auch die Mitgliedschaft, die Vereinsauflösung oder Insolvenz ist im BGB ansatzweise geregelt. Durch die Mitgliedschaft in einem Verein verpflichtet man sich regelmäßig zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages, haftet aber nicht insgesamt für den Verein.
Die Verfassung des rechtsfähigen Vereins, so nennt es das BGB, wird neben dem Gesetz auch durch Satzung bestimmt. Die Satzung als vereinsinternes Recht kann nur von der Vereinsversammlung mit Dreiviertelmehrheit geändert werden. Darin finden sich konkretere Regelungen, wie der Vereinsname, Vereinszweck und mehr. Nach der Satzung und tatsächlichen Betätigung des Vereins richtet sich auch eine etwaige Gemeinnützigkeit des Vereins, welche steuerliche Vorteile beispielsweise bei Spenden bietet.
Das Grundrecht, einen Verein oder eine Gesellschaft zu bilden, ergibt sich aus Artikel 9 Grundgesetz (GG). Verboten sind aber Organisationen, die gegen das Strafrecht oder Verfassungsrecht verstoßen. Konkretisiert wird das im Vereinsgesetz, dem öffentlich-rechtlichen Teil des Vereinsrechtes. Im Vereinsgesetz sind sowohl die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot als auch die Folgen des Vereinsverbotes festgelegt. Dazu zählt unter anderem die Beschlagnahme und Einziehung von Eigentum und Vereinsvermögen.
(ADS)
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