109 Anwälte für Schiedsspruch | Seite 2
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Schiedsspruch
Fragen und Antworten
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Schiedsspruch: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Schiedsspruch umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Schiedsspruch und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Schiedsspruch: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Schiedsspruch sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Ein Schiedsspruch ist eine im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit gefällte Entscheidung. Laut Zivilprozessordnung haben Schiedssprüche dabei die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Daraus kann somit die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Voraussetzung dafür, dass es überhaupt zu einem Schiedsspruch kommt, ist ein Schiedsverfahren. Hierfür muss eine Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien vorliegen. Diese kann entweder mittels Schiedsklausel in einem Vertrag oder als eigenständige Schiedsabrede getroffen werden.
Das Schiedsverfahren muss nicht zwangsläufig mit einem Schiedsspruch enden. Statt durch Schiedsspruch kann das Schiedsgericht das Schiedsverfahren in bestimmten Fällen auch mittels Beschluss beenden. Schließen die Parteien einen Vergleich, kann das Gericht diesen auf ihren Antrag hin in Form eines Schiedsspruchs festhalten. Unabhängig davon ist der Schiedsvergleich entsprechend wie ein Schiedsspruch zu erlassen.
Form und Wirksamkeit des Schiedsspruchs
Ein Schiedsspruch muss schriftlich abgefasst sein, sonst ist er unwirksam. Er ist von allen beteiligten Schiedsrichtern zu unterschreiben. Das Fehlen einer oder mehrerer Unterschriften kann einen weiteren Formmangel darstellen. Außerdem ist die Begründung des Schiedsspruchs erforderlich. Fehlende Angaben zum Tag des Erlasses und zum Schiedsort machen die schiedsrichterliche Entscheidung hingegen nicht unwirksam. Die Art der Mitteilung an die Parteien ist mangels zwingender Formvorschriften im Schiedsrecht frei.
Inhalt des Schiedsspruchs
Der Schiedsspruch enthält neben der eigentlichen Entscheidung und ihrer Begründung auch eine Entscheidung über die Kosten des Verfahrens, sofern die Parteien nicht eine andere Regelung getroffen haben. Erklärungen in einem Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut ersetzen gegebenenfalls seine notarielle Beurkundung. Voraussetzung dafür ist die Protokollierung des Wortlauts während der Verhandlung oder dessen schriftliche Abfassung und Unterzeichnung durch die Parteien.
Rechtsbehelfe gegen den Schiedsspruch
Solange der Schiedsspruch noch nicht rechtskräftig ist, kann er, sofern vereinbart, innerhalb des Schiedsverfahrens mittels Berufung oder Revision angegriffen werden. Darüber hinaus kann das Vorliegen eines oder mehrerer Aufhebungsgründe und der begründete Antrag einer Schiedspartei zur Aufhebung des Schiedsspruchs führen.
(GUE)
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