700 Anwälte für Verbraucherinsolvenz | Seite 30

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sehr gut
Rechtsanwältin Julia Gerdes
Jahn Rechtsanwälte, Sandeldamm 24a, 63450 Hanau 6839.6841573683 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Verbraucherinsolvenz bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Julia Gerdes
aus 15 Bewertungen Man konnte mir zwar im Detail nicht helfen jedoch bekam man erste und Detail Informationen an denen man weiter … (22.01.2023)
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Rechtsanwalt Stephan Klinger
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Juristische Fragen im Bereich Verbraucherinsolvenz beantwortet Herr Rechtsanwalt Stephan Klinger
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Rechtsanwalt Felix Tittel
LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB, Amiraplatz 3, 80333 München 7118.9419438629 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Felix Tittel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Verbraucherinsolvenz
aus 8 Bewertungen Die Beratung war sehr fundiert, sachlich und auf den Punkt gebracht. Das hat uns sehr geholfen. (23.03.2022)
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Rechtsanwalt Simone Funghini
Kanzlei Simone Funghini, Elisabethstraße 44 - 46, 40215 Düsseldorf 6649.4680699697 km
Kompetenz und Persönlichkeit
Arbeitsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Verbraucherinsolvenz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Simone Funghini
aus 51 Bewertungen Der Insolvenzverwalter eines unserer Mitarbeiter hat uns verklagt, da er der Auffassung war, wir würden diesen … (21.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verbraucherinsolvenz

Fragen und Antworten

  • Verbraucherinsolvenz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verbraucherinsolvenz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verbraucherinsolvenz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Verbraucherinsolvenz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verbraucherinsolvenz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Verbraucherinsolvenz bzw. das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren nach der Insolvenzordnung, das in Deutschland seit 1999 existiert und auch Privatpersonen ermöglicht, Insolvenz anzumelden. Neben der Anwendung für Privatpersonen kommt dieses Verfahren auch zur Anwendung bei ehemals Selbstständigen, die weniger als 19 Gläubiger haben und bei denen keine Schulden aus Verträgen mit eigenen Arbeitnehmern bestehen.

Die Verbraucherinsolvenz wird umgangssprachlich auch als Privatinsolvenz bezeichnet. Das Verfahren dient dazu, auch die Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen geregelt abzuwickeln, Gläubigern eine teilweise Befriedigung ihrer Forderungen und dem Schuldner die Herbeiführung einer Restschuldbefreiung zu ermöglichen.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren. Zunächst muss für die Einleitung eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens- z. B. unter Anleitung einer Schuldnerberatungsstelle - ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan aufgestellt werden. Nur wenn der außergerichtliche Einigungsversuch (Insolvenzvergleich) misslingt, ist der Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens möglich. Scheitert auch ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan, wird das vereinfachte Verfahren eröffnet. Bereits mit dem Eröffnungsbeschluss wird ein Treuhänder bestellt, der eine Insolvenztabelle (Gläubiger, Forderungshöhe und Forderungsgrund) erstellt und dem die Vermögensverwaltung bzw. Verwertung des Vermögens (Einkommen bis zum Pfändungsfreibetrag, hinzukommendes Vermögen wie beispielsweise Erbschaften etc.) übertragen wird.

Die sechsjährige Wohlverhaltensphase oder Wohlverhaltensperiode, die der Schuldner zu durchlaufen hat, beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Unterwirft sich der Schuldner in dieser Phase erfolgreich den ihm auferlegten Pflichten, wird ihm mit Ablauf dieser Periode Restschuldbefreiung erteilt. Im Schlusstermin ist es den Gläubigern möglich, die Versagung der Restschuldbefreiung zu beantragen, allerdings nur, wenn ein gesetzlicher Grund hierfür glaubhaft gemacht werden kann. Andernfalls wird die Restschuldbefreiung angekündigt und nach der Verteilung der Masse das Verfahren aufgehoben.

Anders als im Regelinsolvenzverfahren ist die absolute Leistungsunfähigkeit kein Grund für die Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, eine Verfahrenskostenstundung möglich.

(LOE)

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