771 Anwälte für Versammlung | Seite 33

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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Versammlung

Fragen und Antworten

  • Versammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Versammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Versammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Versammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Versammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Der Begriff der Versammlung wird im rechtlichen Bereich in verschiedenen Situationen verwendet. Im Folgenden werden einige Arten der Versammlung dargestellt.

Versammlungsdefinition vom Bundesverfassungsgericht

Laut Bundesverfassungsgericht ist eine Versammlung im verfassungsrechtlichen Sinn eine örtliche Zusammenkunft von mehreren Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Kundgebung oder Erörterung.

Versammlung im Verfassungsrecht

Die verfassungsrechtliche Versammlung ist in Zusammenhang mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Artikel 8 Grundgesetz (GG) zu sehen. Danach dürfen sich alle Deutschen ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen versammeln. Bei Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Bürgerrecht jedoch durch oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Dies geschieht hauptsächlich durch die Vorschriften vom Versammlungsgesetz und weiteren Normen.

Einschränkungen der Versammlungsfreiheit

Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschriften kann eine Versammlung an die Erfüllung bestimmter Auflagen und andere Maßnahmen geknüpft sein. Folgende einschränkende Maßnahmen können bei einer Versammlung beispielsweise in Betracht kommen: Vermummungsverbot, Waffentrageverbot, Versammlungsverbot (Versammlungsauflösung), Anmeldepflicht und Minusmaßnahmen (Beschlagnahme von Transparenten, Fahnen usw.).

Weitere Versammlungsarten

In anderen Rechtsbereichen sind Versammlungen häufig als Organe oder Ähnliches an der Entscheidungsfindung beteiligt, beispielsweise die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, die Vereinsversammlung (Mitgliederversammlung) oder die Eigentümerversammlung einer Wohnungseigentümergesellschaft.

(WEL)

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