AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
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Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
Experten-Autoren dieses Themas
AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?
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AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen
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Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
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Rechtstipps zu "AGB" | Seite 72
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10.05.2017 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… . Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Darüber hinaus möchten wir auf unser AGB-Update verweisen, über das wir für Sie sicherstellen können, dass Sie vor weiteren …“ Weiterlesen
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10.05.2017 Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gottwald„… nicht um ein Gesetz, sondern um AGB, die nur dann gelten, wenn sie von den Vertragsparteien vereinbart wurden. Die ADSp gelten gemäß deren Ziffer 1.14 für Verkehrsverträge, also insbesondere Speditions …“ Weiterlesen
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09.05.2017 Rechtsanwalt Andreas Kempcke„… müssen. Auch unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher und unzulässige AGB-Klauseln sind wiederkehrende Abmahngründe. Bei der mir aktuell vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte …“ Weiterlesen
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08.05.2017 Rechtsanwältin Fachanwältin Denise Himburg„… und Lieferzeiten informiert werden. Haben Sie Fragen rund um AGB, insbesondere Lieferangaben in Onlineshops, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Wir haben schon für zahlreiche Onlineshops AGB erstellt bzw …“ Weiterlesen
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07.05.2017 Rechtsanwältin Fachanwältin Denise Himburg„Jeder Onlineshop braucht sie – AGB. Für juristische Laien ist es jedoch häufig schwierig, wenn nicht gar unmöglich, selbst AGB, zudem noch abmahnsichere, selbst zu erstellen. Die Beauftragung …“ Weiterlesen
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04.05.2017 Rechtsanwalt David Stader„… irrelevant. Auch Verträge im sog. Präsenzgeschäft geschlossen wurden, sind von der Entscheidung des BGH betroffen. Bei Widerrufsbelehrungen handelt es sich um AGB, die objektiv zu bewerten sind, so der BGH …“ Weiterlesen
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03.05.2017 Rechtsanwalt David Stader„… einer laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühr benachteilige auch einen Unternehmer unangemessen, mit der Folge, dass die Bearbeitungsgebühr nach der BGH Rechtsprechung zu Verbraucherkrediten gegen das AGB …“ Weiterlesen
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02.05.2017 anwalt.de-Redaktion„Onlineshops und andere kommerzielle Anbieter müssen auf ihrer Webseite eine ganze Reihe von Angaben machen. Weitere Informationen dazu gibt es im Rechtstipp Impressum, Datenschutzerklärung und AGB …“ Weiterlesen
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27.04.2017 Rechtsanwalt Sebastian Dramburg„… ) aber auch um Wettbewerbsrecht (fehlerhafte Preisangaben, kritische AGB-Klauseln, falsche Widerrufsbelehrung, etc. wird abgemahnt) gehen. Da die Fristen – wie bei Abmahnungen oft üblich – mitunter knapp …“ Weiterlesen
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26.04.2017 Rechtsanwalt Markus Jansen„… . „Das OLG hat bei dieser Entscheidung die Koppelungsvereinbarung als eine durch die Gesellschaft vorformulierte Vertragsbedingung angesehen und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für AGB …“ Weiterlesen
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26.04.2017 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… . Auch liege keine Einwilligung der Trade & Web Solutions Ltd. zur Nutzung des Kennzeichens vor, da nach den AGB von Amazon.de der einstellende Händler gerade keine Nutzungsrechte …“ Weiterlesen
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15.07.2021 Rechtsanwältin & Fachanwältin Phoebe Fleur Herp„… Auffassung: Es sah in dem absoluten Verbot eine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingung), da diese einseitig von den Vermietern bestimmt wurde. Zudem könne Tierhaltung nicht pauschal verboten werden, sondern …“ Weiterlesen
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25.04.2017 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… nicht gestattet ist, eine Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Vermieters darstellt, wenn die Parteien diese nicht individuell ausgehandelt haben und diese nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam …“ Weiterlesen
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25.04.2017 Rechtsanwalt Moritz Eschbach„… , bei dem sich der Auftragnehmer verpflichtete, Altmüll umzulagern. In dem Vertrag war durch eine AGB folgendes geregelt: „Für die Dauer der Vertragslaufzeit sind für jedes Jahr 15 Schlechtwettertage bzw. leistungsfreie Tage …“ Weiterlesen
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20.04.2017 Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB„… Geschäftsbedingungen (AGB) dürften unwirksam sein. Eine neue Abmahnwelle droht. Sachverhalt Die Beklagte ist Betreiberin eines Verlages und beauftragte Werbedienstleister mit der Versendung von Werbe-E …“ Weiterlesen
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20.04.2017 Rechtsanwältin Andrea Wilken„… auch diese Klauseln auf ihre Angemessenheit und Transparenz hin überprüft werden können; sog. AGB-Kontrolle. Sofern eine Rückzahlungsklausel einer AGB-Kontrolle nicht standhält, ist sie unwirksam. Das hat dann …“ Weiterlesen
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10.04.2017 Rechtsanwaltskanzlei Heidicker„… rechtssicherer Rechtstexte zur Verfügung. Wir bieten hierzu unser neu überarbeitetes AGB-Update-Paket an, welches neben der Erstellung von abmahnsicheren Rechtstexten Sie und Ihren Onlineauftritt stets …“ Weiterlesen
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06.04.2017 CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft„… er eine Website oder AGB verwendet. Die Informationen müssen nach § 36 Abs. 2 VSBG auf der Website des Unternehmers vorgehalten werden, sofern dieser eine Website unterhält. Verwendet der Unternehmer AGB, müssen …“ Weiterlesen
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Reiserücktrittsversicherung darf nicht pauschal Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen14.02.2018 Rechtsanwälte Weiss & Grunert Partnerschaftsgesellschaft„… der Buchung ja bekannt war. Dies macht jedoch bei der Entscheidung des Amtsgerichts keinen Unterschied: Bei einer sog. AGB-Kontrolle wird objektiv untersucht, ob die einzelne Klausel rechtmäßig …“ Weiterlesen
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04.04.2017 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… vorgelegt. Folgende Wettbewerbsverstöße werden unserem Mandanten im Rahmen seines gewerblichen Handels auf eBay vorgeworfen: fehlerhafte Widerrufsbelehrung unzulässige AGB-Klausel zum Aufrechnungsverbot …“ Weiterlesen
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01.04.2017 Rechtsanwalt und Fachanwalt Walter Bergmann„… . Allerdings bedürfe es hierfür enger Voraussetzungen: sie dürfe nicht vom Makler im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) vorformuliert sein, dürfe nicht mehr als 10-15 % der üblichen …“ Weiterlesen
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31.03.2017 Rechtsanwältin Sarah Op den Camp„Als AGB werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers bezeichnet, die das Gesetz als „für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen“ definiert. AGB …“ Weiterlesen
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30.03.2017 Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen„… einlegen! Da für die Einführung der Servicepauschale die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die laufenden Vertragsverhältnisse geändert werden mussten, können Bausparer der Gebühr widersprechen …“ Weiterlesen
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07.12.2017 LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB„… , die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.“) Aber auch eine solche vorformulierte Klausel und damit AGB führt nicht – auch nicht einseitig zugunsten des Arbeitnehmers – zur Wirksamkeit …“ Weiterlesen