Arbeitslosengeld: Wie lange erhält man es?
- 5 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten zum Arbeitslosengeld 2023
- Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 2023
- Wie lange und in welcher Höhe wird 2023 Arbeitslosengeld gezahlt?
- Wann droht eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld?
- Haben Sie in anderen europäischen Ländern Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag auf Arbeitslosengeld?
Die wichtigsten Fakten zum Arbeitslosengeld 2023
- Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent (ohne Kinder) oder 67 Prozent (mit Kindern) vom durchschnittlichen Nettogehalt der letzten 12 Monate.
- Arbeitslosengeld erhalten Sie für eine Dauer zwischen 6 und 24 Monaten, abhängig von Ihrem Alter und Ihren Beschäftigungszeiten binnen der letzten fünf Jahre.
- Entscheidend ist eine frühzeitige und persönliche Arbeitssuchendmeldung oder Arbeitslosmeldung, ansonsten droht Ihnen eine Sperrzeit.
- Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld vollständig sind.
Was ist der Zweck von Arbeitslosengeld?
Beim Arbeitslosengeld handelt es sich um eine Unterstützungsleistung für Arbeitssuchende. Ihre Aufgabe ist es, dem Arbeitssuchenden einen angemessenen Lebensunterhalt anstatt des ausfallenden Arbeitsentgelts zu sichern. Man spricht daher auch von einer Entgeltersatzleistung.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 2023
Um Arbeitslosengeld (ALG 1) nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) von der Arbeitsagentur zu bekommen, muss zunächst einmal Arbeitslosigkeit vorliegen. Als arbeitslos gilt, wer nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig ist.
Es werden Eigenbemühungen dahingehend gefordert, dass Sie als Arbeitsloser sämtliche Möglichkeiten zur beruflichen Wiedereingliederung nutzen müssen. Dies wird zusammen mit Ihren weiteren Verpflichtungen in der Eingliederungsvereinbarung festgeschrieben.
Außerdem müssen Sie sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Diese Arbeitslosmeldung ist spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit durchzuführen, um keine Sperrzeit zu erhalten. Eine Arbeitssuchendmeldung ist jedoch schon bis zu drei Monate vor einer zu erwartenden Erwerbslosigkeit möglich und zu empfehlen.
Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Entstehung des Leistungsanspruchs mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sind, erfüllen Sie die Voraussetzungen hinsichtlich der Anwartschaftszeit. Ersatzzeiten, wie eine Mutterschaft, der Bezug von Krankengeld oder der Wehrdienst bzw. Bundesfreiwilligendienst, werden hierbei angerechnet.
Darüber hinaus müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld I bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur oder online gestellt haben. Kalkulieren Sie mit ca. 3 Wochen für die Dauer der Bearbeitung Ihres Antrags. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre eingereichten Unterlagen vollständig waren. Am besten reichen Sie Ihren Antrag persönlich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit ein.
Wie lange und in welcher Höhe wird 2023 Arbeitslosengeld gezahlt?
Die Höhe Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I ist abhängig vom Einkommen, das Sie im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs durchschnittlich brutto erhalten haben. Durch Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern davon wird das pauschalierte Nettoentgelt ermittelt, von dem Sie in der Regel 60 Prozent als ALG 1 bekommen.
Falls Sie ein oder mehrere Kinder haben, erhöht sich das Arbeitslosengeld I auf 67 Prozent. Jedoch rechnet man Nebeneinkommen aus einer Erwerbstätigkeit von weniger als 15 Wochenstunden nach Abzug eines pauschalen Freibetrags von 165 Euro auf das ALG 1 an.
Manchmal steht zwar fest, dass Sie generell einen Anspruch auf Leistungen haben, es aber wahrscheinlich noch länger dauert, bis die tatsächliche Leistungshöhe ermittelt werden kann. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die Gewährung eines Vorschusses.
Wie lange Sie Arbeitslosengeld I bekommen, hängt davon ab, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren beschäftigt waren und wie alt Sie sind. Möglich sind zwischen 6 und 24 Monaten Anspruchsdauer. Sie erhalten nur dann für die volle Dauer von 24 Monaten ALG 1, wenn Sie die Vollendung des 58. Lebensjahres und Versicherungspflichtzeiten von mindestens 48 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre belegen können.
Dauer der Beschäftigung | Anspruch auf Arbeitslosengeld |
---|---|
12 Monate | 6 Monate |
16 Monate | 8 Monate |
20 Monate | 10 Monate |
24 Monate | 12 Monate |
30 Monate (nach Vollendung des 50. Lebensjahres) | 15 Monate |
36 Monate (nach Vollendung des 55. Lebensjahres) | 18 Monate |
48 Monate (nach Vollendung des 58. Lebensjahres) | 24 Monate |
Wann droht eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld?
Die Arbeitsagentur kann gegen Sie eine Sperrzeit verhängen. Das heißt, die Agentur kann die Zahlung von Arbeitslosengeld I für eine Dauer von bis zu 12 Wochen aussetzen, wenn Sie sich versicherungswidrig verhalten haben.
Dazu kann es z. B. kommen, wenn Sie als Arbeitnehmer Ihr Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund gelöst haben oder dem Arbeitgeber einen Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung geliefert haben. Auch ein Aufhebungsvertrag verhindert nicht immer Verzögerungen beim Bezug von Arbeitslosengeld.
Außerdem droht Ihnen eine Sperrzeit, wenn Sie von der Agentur für Arbeit angebotene, zumutbare Arbeit ablehnen oder die Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung verweigern. Wenn Sie keine Eigenbemühungen um eine neue Beschäftigung nachweisen können, kann ebenfalls eine Sperrzeit verhängt werden.
Darüber hinaus sollten Sie Ihrer Pflicht, sich frühzeitig arbeitsuchend zu melden, unbedingt nachkommen. Wenn Sie dies nicht tun oder in einen Aufhebungsvertrag samt Abfindung eingewilligt haben, kann daraus ebenfalls eine Sperrzeit resultieren.
Dagegen bleiben Sie von einer Aussetzung des ALG 1 verschont, wenn Sie als Arbeitnehmer aus einem wichtigen Grund, wie Mobbing, Ihr Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet haben. Hierbei ist es wichtig, entsprechende Nachweise vorlegen zu können.
Haben Sie in anderen europäischen Ländern Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz weiterhin deutsches Arbeitslosengeld zu bekommen. Voraussetzung ist, dass Sie dort einen neuen Job suchen.
Zu diesen Bedingungen zählt die Arbeitslosmeldung in Deutschland, der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der eines anderen EU-Mitgliedstaates und das Einhalten einer Wartefrist vor Ihrer Ausreise von über vier Wochen. Zudem müssen Sie den nötigen Antrag bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit stellen, bevor Sie Deutschland verlassen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag auf Arbeitslosengeld?
Sie möchten sicher, dass Ihr Antrag auf ALG 1 so rasch wie möglich bearbeitet werden kann. Dazu sollten Sie ihm verschiedene Unterlagen beifügen bzw. diese bei der Antragstellung mitbringen.
Hierzu zählen der Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, die Lohnsteuerkarte und das Kündigungsschreiben oder eine Erklärung zur Arbeitsaufgabe, wenn Sie selbst gekündigt haben. Hinzu kommen Arbeitsbescheinigungen der früheren Arbeitgeber bis fünf Jahre zurück, um welche Sie sich selber kümmern müssen.
Zudem sollten Sie ggf. Nachweise über einen früheren Bezug von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld und ggf. eine Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld nicht vergessen. Darüber hinaus kann die zuständige Arbeitsagentur das Ausfüllen weiterer Formulare, der Zusatzblätter für den Arbeitslosengeldantrag, verlangen, wenn sie weitere Informationen benötigt.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Arbeitslosengeld?
Rechtstipps zu "Arbeitslosengeld" | Seite 32
-
24.02.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… der Sperrzeit auf Arbeitnehmerseite Im Hinblick auf die Variante des Aufhebungsvertrages können sich für Arbeitnehmer Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld ergeben. Er wirkt nämlich im Sinne …“ Weiterlesen
-
23.02.2017 Rechtsanwalt René Piper„… im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung Empfänger von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht bei den Eltern lebende Empfänger …“ Weiterlesen
-
11.02.2017 Neubauer ■ Wahnfried Rechtsanwälte„Darf ein Jobcenter ein ohne Bewilligungsbescheid gezahltes Arbeitslosengeld II vom Leistungsempfänger zurückfordern? Grundsätzlich ja! Dennoch hat das Sozialgericht Dortmund mit Urteil vom 21.09.2016 …“ Weiterlesen
-
02.02.2017 Dr. Sonntag Rechtsanwälte„… bei den Arbeitsagenturen erfolgen. Bei verspäteter Meldung droht dem Arbeitnehmer eine Sperrzeit. Das Arbeitslosengeld wird auch erst frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem sich der gekündigte Arbeitnehmer arbeitslos …“ Weiterlesen
-
23.01.2017 Rechtsanwalt Raik Pentzek„… sich der Antragsteller zum 1.2.2015 abgemeldet. Die Selbständigkeit wurde jedoch erst am 16.3.2015 tatsächlich aufgenommen. Daher fehle es an der Unmittelbarkeit zwischen dem Ende des Arbeitslosengeld …“ Weiterlesen
-
06.03.2019 Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach„Bei dauerhafter leistungsmindernder Erkrankung wird Arbeitslosengeld immer wieder „nahtlos“ begehrt und günstigenfalls auch gezahlt. Die Rechts- und Verfahrenslage ist oft verwirrend und kompliziert …“ Weiterlesen
-
11.01.2017 Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach„… : Nach Aussteuerung erfolgt die finanzielle Absicherung in der Regel durch Arbeitslosengeld (Arbeitsagentur) und Erwerbsminderungsrente (Rentenversicherung). Meist weist die Krankenversicherung den Versicherten …“ Weiterlesen
-
02.01.2017 Rechtsanwalt Guido C. Bischof„… auf eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Dazu muss die Pflegeperson unmittelbar vor Aufnahme der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig gewesen sein oder Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt haben …“ Weiterlesen
-
28.12.2016 Rechtsanwalt Gerd Klier„… kann eine intensive Weigerung für sich einen neuen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Dies kann seinerseits eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.“ Weiterlesen
-
Häufiger Streitpunkt Scheidungskosten: des Anwalts und des Richters Müh ist nicht umsonst – Teil III20.12.2016 Rechtsanwalt Lothar Wegener„… . Zum Einkommen gehört auch Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe sowie Übergangsgeld. Unentgeltliches Wohnen ist nicht als Einkommen zu berücksichtigen, sondern nur …“ Weiterlesen
-
16.12.2016 Rechtsanwalt Lothar Wegener„… . Zu den Einkünften zählen Abfindungen, Gratifikationen, Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, Wohngeld, Harz IV, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II. Einige Oberlandesgerichte …“ Weiterlesen
-
12.12.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Bezug von Arbeitslosengeld, wenn man noch keinen neuen Job hat. Neben einer Sperrzeit (drei Monate kein Arbeitslosengeld) droht bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist zusätzlich auch noch das Ruhen …“ Weiterlesen
-
09.12.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… sichern und dabei Nachteile bei der Bundesagentur für Arbeit (Stichworte Sperrzeit, Anrechnung von Arbeitslosengeld) vermeiden kann. Das erfordert ein strategisches Vorgehen vor dem folgenden Hintergrund …“ Weiterlesen
-
03.12.2016 SH Rechtsanwälte„Ist für die Beschäftigte die Rückkehr an ihren bisherigen Arbeitsplatz wegen Mobbings nicht möglich, kann trotz fortbestehendem Arbeitsvertrag ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen. Mit Urteil …“ Weiterlesen
-
30.11.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… eines Aufhebungsvertrags regelmäßig empfindliche Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld (Sperrzeit, Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs) drohen. Muster - so könnte ein Aufhebungsvertrag aussehen: 1. Die Parteien …“ Weiterlesen
-
23.11.2016 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„… Kündigung vor dem Hintergrund, dass der Arbeitnehmer hier in der Regel eine vorübergehende Sperre hinsichtlich des Bezugs von Arbeitslosengeld bei der Bundesagentur für Arbeit – oft für eine Dauer …“ Weiterlesen
-
09.03.2020 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„Hartz IV – oder besser gesagt Arbeitslosengeld 2 (ALG II) – können nur Personen verlangen, die unter anderem außerstande sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, vgl. die §§ 7, 9 I …“ Weiterlesen
-
Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten? Zehn Punkte, die Arbeitnehmer unbedingt beachten sollten17.11.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… nicht eingehalten werden Im Aufhebungsvertrag müssen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Anders ist dies aber, wenn Sie später Arbeitslosengeld beziehen wollen. 5. Kündigungsschutz fällt …“ Weiterlesen
-
17.11.2016 Rechtsanwältin Beate Metschkoll„… seine Mitwirkung. Daraufhin lehnte das Jobcenter die Leistungen auf Arbeitslosengeld II ab mit der Begründung, es liege keine Hilfebedürftigkeit vor. Es war der Auffassung, dass hilfebedürftig nur derjenige sei …“ Weiterlesen
-
16.11.2016 Rechtsanwalt Manfred Zipper„… zur Bekämpfung der Schwarzarbeit drei Formen von Schwarzarbeit. Leistungsmissbrauch – Schwarzarbeit – Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen Wer Leistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld …“ Weiterlesen
-
14.11.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… sein können. Arbeitnehmern sollte bewusst sein, dass ein Aufhebungsvertrag für sie oftmals mit erheblichen Nachteilen (z. B. Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld) einhergeht. Bevor man …“ Weiterlesen
-
10.11.2016 Rechtsanwalt Olaf Haußmann„SG Dortmund 10.10.2016, S 31 AL 84/16 Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld eins können auch Beschäftigte in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis haben, wenn sie faktisch beschäftigungslos sind. so …“ Weiterlesen
-
08.11.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… einen solchen außergerichtlichen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, hat dadurch allerdings oftmals erhebliche Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld. Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit Das Problem …“ Weiterlesen
-
03.11.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… von Arbeitslosengeld verbunden, sofern der Arbeitnehmer noch keinen neuen Job hat. Hier drohen einmal eine Sperrzeit von drei Monaten, in denen es kein Arbeitslosengeld gibt, und zudem auch noch das Ruhen …“ Weiterlesen