Eheschließung: Was ist zu beachten, wenn Sie den Bund fürs Leben eingehen?
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Voraussetzungen für eine Eheschließung in Deutschland
Ehen können von deutschen Staatsangehörigen im Inland und im Ausland geschlossen werden. In Deutschland können In- oder Ausländer – und seit Oktober 2017 auch gleichgeschlechtliche Paare („Ehe für alle“) – miteinander die Ehe eingehen. Sie gilt ebenfalls für Paare, in denen mindestens ein Ehepartner weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht angehört.
Für eine Eheschließung müssen die Verlobten volljährig beziehungsweise mindestens 16 Jahre alt sein. Das nennt man Ehemündigkeit. Die Möglichkeit der Eheschließung zwischen dem vollendeten 16. und 18. Lebensjahr besteht in Deutschland jedoch seit 21. Juli 2017 nicht mehr. Die frühere im Gesetz verankerte Befreiungsmöglichkeit (§ 1303 Abs. 2–4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), alte Fassung) ist damit entfallen. Wurde die Ehe gleichwohl geschlossen, kann sie nach § 1314 BGB aufgehoben werden. Diese Regelung entfaltet seine Wirkung hauptsächlich in Verbindung mit Artikel 13 Abs. 3 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche): Es geht um die nach ausländischem Recht geschlossenen Ehen. Wenn die Ehemündigkeit eines Verlobten ausländischem Recht unterliegt, ist die Ehe nach deutschem Recht aufhebbar, wenn der Verlobte bei der Eheschließung zwar das 16. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatte. Die Aufhebung muss aber nicht durchgeführt werden. Dem Familiengericht wird hier ein Ermessen zugestanden. Eine Ehe ist immer unwirksam, wenn einer der beiden Verlobten bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
![Voraussetzung für eine Eheschließung: Verwandtschaftsverhältnis](https://www.anwalt.de/img_cache/b3/b33731f19124fcc65932941a4a93311e.png)
Zudem dürfen die Ehepartner nicht in gerader Linie miteinander verwandt oder Geschwister (auch Halbgeschwister) sein. Verwandte in gerader Linie sind Personen, die gemeinsame Vorfahren haben, die unmittelbar aufeinander folgen. Keiner der Partner darf bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Wer nicht geschäftsfähig ist, darf keine Ehe schließen.
Geschäftsunfähig sind grundsätzlich Kinder, die das siebente Lebensjahr nicht vollendet haben, und Personen, die sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störungen der Geistestätigkeit befinden, sofern das nicht nur vorübergehender Natur ist. Dies beschränkt sich auf die Frage, ob die beim Betroffenen vorliegende Einschränkung diesen daran hindert, eine Einsicht zur Bedeutung der Ehe zu haben, oder ob dessen Freiheit des Willensentschlusses zur Eingehung der Ehe beeinträchtigt ist. Zum Zeitpunkt der Eheschließung darf keiner der beiden Ehewilligen sich im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einer vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit befinden. Dies führt zur Aufhebbarkeit der Ehe. Die Prüfung der Ehegeschäftsfähigkeit obliegt dem Standesbeamten.
Eheschließung mit einem Ausländer
Für die Eheschließung unter Beteiligung eines Verlobten, der mindestes eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bedarf es in Deutschland der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses. Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine Ehehindernisse im Sinne des Heimatrechtes der ausstellenden Behörde bestehen.
Als Ehehindernisse gelten insbesondere Mängel der Ehefähigkeit oder auch Eheverbote. Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland heiraten möchten, kann es in einigen Ländern ebenso notwendig sein, ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen.
Die Trauung und deren Vorbereitung
In Deutschland müssen beide Ehepartner persönlich vor dem Standesbeamten erscheinen und dürfen sich nicht vertreten lassen. Stellvertreterhochzeiten – sogenannte Handschuhehen – sind in Deutschland nicht erlaubt. Es gibt aber durchaus auch heute noch Staaten, wie beispielsweise Mexiko, in denen Braut oder Bräutigam nicht persönlich vor dem Standesbeamten erscheinen müssen, sondern durch einen Stellvertreter ersetzt werden können.
Vor der Eheschließung erfolgt die Anmeldung beim Standesamt des Ortes, an dem einer der Partner seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Für die Anmeldung müssen diverse Unterlagen eingereicht werden. Dabei handelt es sich regelmäßig um:
Personalausweis oder Reisepass
aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister
gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Staatsangehörige
bei Vorehen oder Lebenspartnerschaften: eine rechtskräftige Scheidungsurkunde beziehungsweise eine Urkunde über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
bei Verwitweten: eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
bei gemeinsamen vorehelichen Kindern: die Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung, soweit vorhanden
Nach erfolgter Trauung erhält das Paar eine Eheurkunde.
Die Eheschließung erfolgt in Deutschland vor dem Standesbeamten. Bei Eheschließungen, die in Deutschland in Gebäuden diplomatischer Vertretungen geschlossen werden, gilt das Recht des Landes, dem die diplomatische Vertretung angehört. Wird eine Ehe auf einem Schiff auf hoher See geschlossen, gilt das Recht des Staates, unter dessen Flagge das Schiff fährt. Nur wenn die Trauung im Hafen einer deutschen Hafenstadt erfolgt, würde deutsches Recht zur Anwendung kommen und ein Standesbeamter müsste an Bord kommen. Ähnliches würde gelten, wenn das Schiff sich auf einem festlandsnahen Kurs bewegt.
Kosten der Eheschließung
Eine genaue Prognose über die Kosten der Eheschließung lässt sich nicht abgeben. Die Kosten der Eheschließung hängen zunächst vom gewählten Ort ab. Wird die Trauung von einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt durchgeführt, erhöhen sich die Gebühren. Auch der Rahmen und der Umfang der Zeremonie beeinflussen die Kostenhöhe. Sonderwünsche im Zusammenhang mit der Trauung erhöhen ebenfalls die Ausgaben.
Zudem hängt es davon ab, welcher Aufwand entsteht, um die notwenigen Unterlagen zu beschaffen. Müssen Dokumente erst im Ausland beschafft werden, entsteht ein zusätzlicher finanzieller Aufwand.
Namenswahl bei der Eheschließung
Um 1900 bestimmte das BGB, dass die Frau mit der Eheschließung den Familiennamen des Ehemannes erhielt. Ab 1957 wurde der Frau gestattet, ihren Geburtsnamen hinzuzufügen. Später konnten die Eheleute wählen, ob sie den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau als Ehenamen wählen. Parallel dazu konnte in der vormaligen DDR als Ehename der zur Zeit der Eheschließung geführte Name gewählt werden. Hier war man nicht auf die Geburtsnamen reduziert.
Heutzutage gibt es nach der Eheschließung viele Möglichkeiten für die Wahl des Ehenamens. Als Familienname kommt der Name des Mannes oder der Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung in Betracht. Dabei muss es sich nicht notwendigerweise um den Geburtsnamen handeln. Infrage kommt auch ein Name, der aus einer Adoption oder aus einer früheren Ehe resultiert.
Ein Doppelname kann nur von einem Ehepartner getragen werden. Das soll sich aber demnächst ändern und Doppelnamen für beide Eheleute möglich sein. Treffen die Eheleute keine Namenswahl, behalten die Eheleute ihren bisherigen Namen.
Bei einer Änderung des Namens im Zusammenhang mit der Eheschließung muss bedacht werden, dass im Anschluss diverse Behörden und Stellen über die Änderung informiert werden müssen. Auch Änderungen von Dokumenten müssen zeitnah durchgeführt werden. Das reicht von der Rentenversicherung bis zum Kreditinstitut.
Ein Klassiker ist die Reise in die Flitterwochen unmittelbar nach der Trauung. Wurde eine Erklärung über die Änderung des Familiennamens abgegeben, tritt diese Änderung mit sofortiger Wirkung ein. Weder im vorhandenen Ausweis noch im Reisepass lässt sich diese Änderung aber sofort übertragen. Die Herstellung eines neuen Passes dauert in der Regel einige Wochen. Eine Ausweichmöglichkeit besteht hier in einem vorläufigen Reisepass oder aber einer Vereinbarung mit dem Passamt, bereits vor der Eheschließung einen Reisepass zu beantragen, der dann nach der Trauung ausgehändigt wird. Entspannter könnte es sein, den Namen erst nach der Reise zu ändern, denn die Namensänderung nach der Hochzeit kann auch zu einer späteren Zeit beantragt werden. Sehr wichtig ist, dass der Name des Reisedokumentes und der auf dem Flugticket übereinstimmen.
Sonderurlaub für die Eheschließung
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch gegen den Arbeitgeber, einen bezahlten Sonderurlaub für die Eheschließung zu erhalten. Die Dauer ist individuell zu bestimmen, umfasst aber nach Meinung des Bundesarbeitsgerichtes allenfalls nur wenige Arbeitstage. Regelmäßig wird dies wohl nur einen Tag umfassen. Wie jeder andere Urlaub muss dieser beim Arbeitgeber beantragt werden und kann auch aus dringenden betrieblichen Gründen versagt werden.
Häufig findet sich jedoch in Arbeitsverträgen eine Regelung, die diesen Anspruch versagt, sodass jeder Heiratswillige seinen Arbeitsvertrag gründlich lesen sollte. Es gibt jedoch arbeitsvertragliche Regelungen, die die Dauer der Sonderurlaubstage für eine Eheschließung genau bestimmen. Auch eine Modifizierung dahingehend, dass es zwar Sonderurlaub gibt, dieser aber unbezahlt ist, wäre denkbar.
In einigen Berufsgruppen finden sich in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen Anhaltspunkte über die Anzahl der Sonderurlaubstage. So sieht beispielsweise § 29 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) ausdrücklich keinen Sonderurlaub für die eigene Eheschließung vor. Entsprechende Regelungen gibt es auch für Beamte in der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV).
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Rechtstipps zu "Eheschließung" | Seite 18
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17.09.2018 BÜMLEIN Rechtsanwaltskanzlei„… , Einwilligung zur Eheschließung, Mitwirkung bei der ein Benennung) Was geschieht mit dem gemeinsamen Sorgerecht nach der Trennung bzw. nach der Scheidung? Nach der Trennung oder Ehescheidung geschieht …“ Weiterlesen
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31.05.2016 Rechtsanwalt Lutz Petrowitz„… verlangt bspw. bei Ablehnung der Eheschließung durch einen deutschen Standesbeamten, dass der Standesbeamte von der Offenkundigkeit einer Scheinehe ausgehen muss, um die Eheschließung zu verweigern …“ Weiterlesen
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30.05.2016 Rechtsanwälte Schmitt & Haensler„… in diesem Fall entschieden, dass der Versorgungsausgleich wegen grober Unbilligkeit teilweise auszuschließen und nur für die Zeit von Eheschließung bis Trennung durchzuführen war. Im Ergebnis war dann …“ Weiterlesen
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23.05.2016 Rechtsanwalt Elmar Hörnig„… . Was ist zu beachten? Gleichgeschlechtliche Ehe Das deutsche Recht kennt keine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Personen. Eine im Ausland wirksam geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe wird daher …“ Weiterlesen
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05.05.2016 Rechtsanwältin Ines Braun„… . Die Kammer war sich darüber bewusst, dass eine Eheschließung im Angesicht einer offenkundigen lebensbedrohlichen Erkrankung eines Ehepartners zwar die Annahme einer Versorgungsehe nahelegt. Dennoch …“ Weiterlesen
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28.04.2016 Rechtsanwältin Eva Wolter„… angeht. Dazu sind einige Informationen zu den Rechtsfolgen der Eheschließung wichtig: Zugewinngemeinschaft Die meisten verheirateten Paare haben keinen Ehevertrag geschlossen und sind daher automatisch …“ Weiterlesen
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11.04.2016 Rechtsanwalt Savin Vaic„… in Kroatien Eheschließung mit kroatischem Staatsbürger Emigration des Ausländers oder seiner Rechtsvorgänger aus Kroatien Bestehendes Interesse für die Republik Kroatien (Der Ausländer legt ein Gutachten …“ Weiterlesen
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06.04.2016 Rechtsanwalt Jan Bergmann„… und der Bewerber nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt. Aufenthaltserlaubnis Besser ist für die Betroffenen jedoch eine Aufenthaltserlaubnis. Diese wird ausgestellt bei Eheschließung mit Deutschen / EU …“ Weiterlesen
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10.03.2016 Rechtsanwalt Martin J. Haas„… auch keinerlei Ansprüche auf Auskunft oder dergleichen mehr, welche ihr ermöglicht hätten, substantiiert zum Zugewinn (also der Vermögenslage der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Ende …“ Weiterlesen
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26.02.2016 Anwalt Robert Majchrzak„… beispielweise folgende Umstände, die die Bindung des Ausländers zu Polen bestätigen, anerkannt: Der Besitz der polnischen Nationalität oder die polnischen Herkunft. Eine Eheschließung mit einem polnischen …“ Weiterlesen
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19.02.2016 Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH„… Streitigkeiten über die Scheidungsfolgen bereits im Vorfeld zu vermeiden oder zu minimieren, besteht die Möglichkeit, schon bei Eheschließung Eheverträge zu schließen. Die Gründe hierfür können sehr …“ Weiterlesen
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15.02.2016 Rechtsanwalt Niklas Clamann„… . das Trennungsjahr länger ist als die bisherige Ehezeit gewesen ist. Eine Aufhebung der Ehe ist hingegen nur möglich, wenn z.B. schon die Voraussetzungen zur Eheschließung nach nicht vorlagen …“ Weiterlesen
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13.02.2016 Rechtsanwalt Niklas Clamann„… mit ersten des Monats der Eheschließung und endet mit letzten des Vormonats, in dem der Scheidungsantrag zugestellt worden ist. Es spielt also auch der Trennungszeitraum für den Versorgungsausgleich …“ Weiterlesen
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28.01.2016 Rechtsanwältin Simone Huckert„… die Nutzung der Ehewohnung zusteht. Ein Ehevertrag kann nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch in einer Krise oder noch kurz vor der Scheidung geschlossen werden. Man unterscheidet, je nachdem …“ Weiterlesen
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22.01.2016 Rechtsanwältin Janine Montjoie„… Streitigkeiten zu vermeiden, lohnt es sich dennoch darüber nachzudenken, ob die gesetzlichen Folgen, die automatisch mit der Eheschließung eintreten, individuell für Sie passend sind. Generell sind alle …“ Weiterlesen
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10.01.2016 Rechtsanwalt Christoph Blaumer„Es macht durchaus Sinn, schon vorbeugend bei Eheschließung sich auf Regelungen für den Fall des Scheiterns der Ehe zu einigen, sei es in Fragen zum Vermögen, Altersvorsorge oder Unterhalt. Nur dürfen …“ Weiterlesen
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15.12.2015 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… den überlebenden Ehegatten bindendes Testament nicht quasi automatisch seine Wirksamkeit durch eine 2. Eheschließung und dem Ableben des ersten Ehegatten verliert. Grundsätzlich sollte im Falle …“ Weiterlesen
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11.12.2015 Rechtsanwälte Richartz und Richartz„… und wie sich der Schadensfreiheitsrabatt seit der Eheschließung entwickelt hat. Der Anspruch auf Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes muss als sog. sonstige Familiensache vor dem Familiengericht geltend gemacht werden.“ Weiterlesen
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30.11.2015 Rechtsanwältin Anett Wetterney-Richter„Eheschließung und Trennung und dann eine erneute Heirat und auch Patchwork-Familien gibt es heutzutage mehr denn je. Oft stellt sich dabei die Frage, ob der neue Ehegatte Entscheidungen für …“ Weiterlesen
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23.10.2015 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… als grundrechtswidrig verworfen. Sie greife unzulässig in die Freiheit zur Eheschließung (Liebesheirat) ein. Vor diesem Hintergrund wird eine Wiederverheiratungsklausel für unwirksam gehalten, wenn der überlebende …“ Weiterlesen
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22.10.2015 Rechtsanwalt Franz Schröder„In einem Scheidungsfall beim Amtsgericht Köln ging es darum, dass die Ehefrau nach 25 Ehejahren und der Erziehung/Betreuung von 4 Kindern aufgrund des von ihr vor der Eheschließung unterzeichneten …“ Weiterlesen
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10.10.2015 Rechtsanwalt Jan-M. Dudwiesus„… Sie das dem Gerichtsvollzieher durchaus ausdrücklich mit! Achtung! An dieser Stelle ist es wichtig zu wissen: Gegenstände, die einer Person gehören, werden mit der Eheschließung nicht automatisch Gemeinschaftseigentum …“ Weiterlesen
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30.08.2019 Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Unger„Mit der Eheschließung gehen Unternehmer oder Gesellschafter mit Betriebsvermögen ein wirtschaftliches Risiko ein. Denn wenn die Ehe scheitert und geschieden wird, kann unter Umständen …“ Weiterlesen