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Frankfurter Tabelle: Wie viel Entschädigung steht Ihnen bei Reisemängeln zu?

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Frankfurter Tabelle: Wie viel Entschädigung steht Ihnen bei Reisemängeln zu?

Hält der Reiseveranstalter seine Versprechen nicht ein, gibt es Möglichkeiten, weniger für die Reise zu zahlen oder Schadensersatz zu verlangen.

Zu den wichtigsten Referenzen rund um die Frage, um welchen Wert Sie den Reisepreis mindern dürfen, gehört die Frankfurter Tabelle. Sie wurde bereits Mitte der 1980er Jahre von der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main eingeführt und gilt immer noch als wichtige Bewertungsgrundlage für die Berechnung von Reisepreisminderungen.

Die wichtigsten Fakten

  • Zahlreiche Reisemängel berechtigen Sie dazu, den Reisepreis zu mindern.
  • Der Prozentsatz der Reisepreisminderung hängt von der Schwere des Mangels ab.
  • Die Frankfurter Tabelle enthält über 70 Prozentsätze für gängige Reisemängel.
  • Damit Sie Schadensersatz verlangen können, müssen besonders gravierende Reisemängel vorliegen.
  • Diese Rechte stehen Ihnen nur bei sogenannten Pauschalreisen zu.

Wann sind die Voraussetzungen für einen Reisemangel erfüllt?

Ein Reisemangel liegt üblicherweise vor, wenn der Reiseveranstalter etwas nicht einhält, das er im Vorfeld versprochen hat und das vereinbart wurde. Ihr Hotel ist Hunderte Meter vom Meer entfernt, obwohl der Veranstalter Ihnen zugesichert hat, dass es direkt am Strand liegt? Eine Baustelle in der Nähe sorgt für unerträglichen Lärm? Ihre Anreise hat viel länger gedauert als versprochen? Solche Situationen sind typische Reisemängel.

Reisemängel können Sie nur bei einer Pauschalreise geltend machen

Um ein Recht auf Minderung des Reisepreises zu haben, müssen Sie allerdings eine Pauschalreise gebucht haben. Der Grund ist das Reiserecht in Deutschland, das Reisenden nur bei mangelhaften Pauschalreisen das Recht auf Preisminderung zugesteht.

Eine Pauschalreise liegt vor, wenn Sie von Ihrem Reiseveranstalter ein Paket aus mindestens zwei Reisedienstleistungen erhalten und dafür einen einzigen Pauschalpreis zahlen.

Pauschalreisen bestehen üblicherweise etwa aus der Fahrt, der Verpflegung, der Unterkunft im Hotel und den Sightseeingtouren vor Ort. Buchen Sie alle Angebote einzeln, liegt keine Pauschalreise, sondern eine Individualreise vor.

So zeigen Sie Reisemängel richtig an

  • Beschweren Sie sich am besten vor Ort und melden Sie den Reisemangel so schnell wie möglich bei der Reiseleitung.
  • Halten Sie den Reisemangel in einem Schreiben fest. Legen Sie dieses der Reiseleitung sofort vor und lassen Sie es durch eine Unterschrift bestätigen.
  • Erstellen Sie Fotobeweise für den Reisemangel und benennen Sie Zeugen. Notieren Sie, wann Sie den Reisemangel zum ersten Mal bemerkt haben.
  • Wenden Sie sich schriftlich an den Veranstalter, falls er den Mangel nicht behebt, nachdem Sie ihn angezeigt haben. Beschreiben Sie den Mangel und nennen Sie das Datum, an dem er aufgetreten ist. Fügen Sie die Fotos und die Namen der Zeugen bei.
  • Geben Sie an, welche Entschädigung Sie vom Reiseveranstalter verlangen. Nach Ende der Urlaubsreise bleiben Ihnen zwei Jahre Zeit dazu.
  • Der Reiseveranstalter reagiert nicht oder will Ihnen nicht entgegenkommen? Dann sollten Sie einen Anwalt einschalten. In vielen Fällen lohnt es sich auch, vor Gericht zu gehen.

Wann haben Sie ein Recht auf Schadensersatz?

Ist durch den Reisemangel ein erheblicher Schaden entstanden, können Sie zusätzlich Schadensersatz verlangen. Ein erheblicher Schaden liegt vor, wenn die Reisemängel schwerwiegend genug sind, um den Wert Ihrer Reise um mindestens die Hälfte zu verringern.

Wenn ein Mangel dazu führt, dass Ihnen Urlaubszeit entgeht, haben Sie oft ebenfalls ein Recht auf Schadensersatz. Ein Beispiel hierfür ist, wenn die Reise abgebrochen werden musste oder nicht angetreten werden konnte. Wie hoch der Schadensersatz sein kann, hängt immer vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Reiserecht beraten.

Anmerkungen zur Tabelle

Die aufgeführten Minderungen in Prozent beziehen sich bis auf wenige Ausnahmen auf den Gesamtpreis der Reise. Die Ausnahmefälle sind besonders gekennzeichnet. Weist die Reise mehrere Mängel auf, werden die jeweiligen Prozentwerte addiert.

Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung bei Mängeln an der Unterkunft

ReisemangelMinderung des ReisepreisesAnmerkungen
Ihre Unterkunft entspricht nicht der, die Sie gebucht haben.10–25 %Entfernung der Unterkunft von der ursprünglich gebuchten spielt eine Rolle.
Lage der Unterkunft nicht wie versprochen (etwa größere Entfernung zum Strand).5–15 %
Die Art der Unterkunft im gebuchten Hotel ist anders (z. B. wenn Sie statt einer Ferienwohnung ein Hotelzimmer erhalten).5–10 %
Sie haben ein Einzelzimmer gebucht, erhalten aber ein Doppelzimmer.20 %
Sie haben ein Doppelzimmer gebucht, erhalten aber ein Dreibettzimmer.20–25 %
Sie haben ein Doppelzimmer gebucht, erhalten aber ein Vierbettzimmer.20–30 %
Fläche des Hotelzimmers ist zu klein.5–10 %
Versprochener Balkon nicht vorhanden.5–10 %Abhängig von der Jahreszeit.
Versprochener Meerblick nicht vorhanden.5–10 %
Versprochenes eigenes Bad fehlt.15–25 %
Versprochenes eigenes WC fehlt.15 %
Versprochene eigene Dusche fehlt.10 %
Versprochene Klimaanlage fehlt.10–20 %
Versprochenes Radio/Fernsehgerät fehlt.5 %
Zu wenige Möbel.5–15 %
Schäden am Hotelzimmer (Risse, Feuchtigkeit).10–50 %
Ungeziefer.10–50 %
Ausfall der Toilette.15 %
Ausfall von Bad/Boiler.15 %
Ausfall von Strom/Gas.10–20 %
Wasser ausgefallen.10 %
Klimaanlage ausgefallen.10–20 %Abhängig von der Jahreszeit.
Fahrstuhl ausgefallen.5–10 %Abhängig vom Stockwerk.
Kein Zimmerservice.25 %
Reinigung ungenügend.10–20 %
Wäsche (Bettwäsche, Handtücher) wird nicht oft genug gewechselt.5–10 %
Lärm tagsüber.5–25 %
Lärm nachts.10–40 %
Störender Geruch.5–15 %
Versprochene Kureinrichtungen fehlen.20–40 %Abhängig von der Zusage im Prospekt.

Frankfurter Tabelle zu Mängeln an der Verpflegung

ReisemangelMinderung des ReisepreisesAnmerkungen
Überhaupt keine Verpflegung.50 %
Gerichte nicht abwechslungsreich genug.5 %
Zu wenige warme Speisen im Angebot.10 %
Verpflegung ungenießbar oder verdorben.20–30 %
Selbstbedienung notwendig.10–15 %
Wartezeiten sehr lang.5–15 %
Gäste müssen Mahlzeiten in Schichten einnehmen.10 %
Tische im Speisesaal sind schmutzig.5–10 %
Geschirr/Besteck ist verschmutzt.10–15 %
Versprochene Klimaanlage im Speisesaal fehlt.5–10 %

Frankfurter Tabelle zu Mängeln beim Transport

ReisemangelMinderung des ReisepreisesAnmerkungen
Abflug verspätet sich um mehr als 4 Stunden.5 % und mehrFür jede weitere Stunde Verspätung erhalten Sie eine weitere Rückzahlung in Höhe von 5 % des Tagespreises Ihrer Reise.
Ihre Klasse ist niedriger als gebucht.5–10 %
Mängel bei der Ausstattung des Flugs, Ausstattung schlechter als der Standard.5–10 %
Mängel bei der Verpflegung.5 %
In der jeweiligen Flugklasse übliche Unterhaltung wie Radio und Fernsehen fehlt.5 %
Transportmittel wird ausgewechselt, was eine Verzögerung verursacht.Wert der Verzögerung, berechnet anhand ihrer Länge im Verhältnis zum Wert der gesamten Reise.
Kein Transport vom Flughafen oder Bahnhof zum Hotel.Kosten der Fahrt mit dem Ersatzfahrzeug.

Frankfurter Tabelle zu sonstigen Mängeln

ReisemangelMinderung des ReisepreisesAnmerkungen
Versprochener Swimmingpool fehlt oder ist schmutzig.10–20 %
Versprochenes Hallenbad fehlt, aber Swimmingpool vorhanden.10 %Falls abhängig von der Jahreszeit benutzbar.
Versprochenes Hallenbad fehlt und auch kein Swimmingpool vorhanden.20 %Falls abhängig von der Jahreszeit benutzbar.
Versprochene Sauna fehlt.5 %
Versprochener Tennisplatz fehlt.5–10 %
Versprochene Minigolfanlage fehlt.3–5 %
Versprochene Segel-, Surf- oder Tauchschule fehlt.5–10 %
Versprochene Möglichkeit zum Reiten fehlt.5–10 %
Versprochene Kinderbetreuung fehlt.5–10 %
Baden im Meer ist nicht möglich.10–20 %
Schmutziger Strand.10–20 %
Versprochene Sonnenschirme und Strandliegen fehlen.5–10 %
Keine Snackbar oder Strandbar.0–5 %Je nachdem, ob eine Alternative vorhanden ist.
Versprochener FKK-Strand fehlt.10–20 %
Kein Restaurant/Supermarkt trotz Zusage – bei Hotelverpflegung.0–5 %Je nachdem, ob eine Alternative vorhanden ist.
Kein Restaurant/Supermarkt trotz Zusage – bei Selbstverpflegung.10–20 %
Versprochene Unterhaltung (Animation, Kino, Diskothek, Klub) fehlt. 5–15 %
Fehlende Einkaufsstraße oder Boutique.0–5 %Je nachdem, ob eine Alternative vorhanden ist.
Ausgefallene Landausflüge bei einer Kreuzfahrt.20–30 %Bezogen auf den anteiligen Reisepreis der betroffenen Ausflugstage.
Fehlende Organisation seitens der Reisefirma.0–5 %
Keine Reiseleistungen (Transfer, Unterbringung, Bewirtung, Betreuung) bei Besichtigungen. 10–20 %
Keine versprochenen Reiseleistungen (Transfer, Unterbringung, Bewertung, Betreuung) bei wissenschaftlichen Studienreisen.20–30 %
Umzug innerhalb des Hotels.Reisekosten im Wert von 12 Stunden.
Umzug in anderes Hotel.Reisekosten im Wert eines Reisetags.
Foto(s): ©Adobe Stock/Africa Studio

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