Kapitalertragsteuer einfach erklärt: So funktioniert die Besteuerung Ihrer Finanzerträge
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Inhaltsverzeichnis
- Höhe der Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 25 Prozent
- Was ist der Unterschied zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer?
- Gibt es bei der Kapitalertragsteuer einen Freibetrag?
- Wo muss man die Kapitalerträge in der Steuererklärung eintragen?
- Was hat es mit der Günstigerprüfung für Kapitalerträge auf sich?
- Wie kann man Kapitalertragsteuer zurückholen?
Experten-Autorin dieses Themas
Die Kapitalertragsteuer – abgekürzt KESt, KapESt, KapErtSt oder auch KapSt – wird als Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer in Deutschland angewendet. Sie betrifft Kapitalerträge wie Zinseinnahmen, Dividenden – zum Beispiel aus Aktien – und Gewinne aus Wertpapiergeschäften. Diese Steuer wird in der Regel als Quellensteuer von der auszahlenden Zahlstelle – beispielsweise Banken, Versicherungen oder Kapitalgesellschaften – einbehalten und im Namen des Kapitalertragsberechtigten an das Finanzamt abgeführt.
In den meisten europäischen Ländern unterliegen Kapitalerträge der Einkommensteuer. Um den Steueranspruch abzusichern, wird die entsprechende Einkommensteuer auf Kapitalerträge häufig direkt an der Quelle durch die Kapitalertragsteuer erhoben. Die zahlende Stelle behält diese Steuer für den Empfänger ein und überweist sie anschließend an die Finanzbehörde.
Höhe der Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 25 Prozent
Die Höhe der Kapitalertragsteuer beträgt in Deutschland pauschal 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent auf die Kapitalertragsteuer – insgesamt also 26,375 Prozent – sowie gegebenenfalls Kirchensteuer, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch sein kann. Es spielt dabei keine Rolle, ob die erzielten Erträge einem im Inland oder im Ausland ansässigen Empfänger zugutekommen. Diese einheitliche Besteuerung findet Anwendung, um die Steueransprüche auf Kapitalerträge zu sichern und eine gleichmäßige Besteuerung zu gewährleisten, unabhängig von der Herkunft des Empfängers der Erträge.
Durch ein schriftliches Antragsverfahren haben im Ausland ansässige Empfänger aber die Möglichkeit, von der Kapitalertragsteuer befreit zu werden oder bereits einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer erstattet zu bekommen. Dieser Prozess ermöglicht eine Entlastung für ausländische Empfänger von Kapitalerträgen und berücksichtigt ihre spezifische steuerliche Situation.
Was ist der Unterschied zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer und die Kapitalertragsteuer sind zwei Begriffe, die oft in Zusammenhang mit der Besteuerung von Kapitalerträgen verwendet werden. Der Hauptunterschied zwischen den beiden besteht in ihrem Anwendungsbereich und in den spezifischen Steuersätzen.
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist ein Teil der Kapitalertragsteuer, der speziell auf bestimmte Kapitalerträge angewendet wird. Sie wurde in Deutschland im Jahr 2009 eingeführt. Die Abgeltungssteuer betrifft Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften. Der Steuersatz für die Abgeltungssteuer beträgt in der Regel 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer (insgesamt also 26,375 Prozent) sowie gegebenenfalls Kirchensteuer, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist.
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer ist ein umfassenderer Begriff und beinhaltet neben der Abgeltungssteuer auch andere Formen der Besteuerung von Kapitalerträgen. Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer, die von der auszahlenden Stelle – wie Banken oder Investmentgesellschaften – für Rechnung des Kapitalertragsberechtigten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Neben den Einkünften aus Kapitalvermögen, die unter die Abgeltungssteuer fallen, können auch andere Kapitalerträge, wie beispielsweise Erträge aus Investmentfonds, unter die Kapitalertragsteuer fallen.
Gibt es bei der Kapitalertragsteuer einen Freibetrag?
Kapitalerträge bis zu 1000 Euro pro Person und Jahr sind steuerfrei, wobei dieser Betrag bis zum Jahr 2022 bei 801 Euro lag. Der Betrag ist als Sparerpauschbetrag – früher Sparerfreibetrag – bekannt. Um zu verhindern, dass die Bank Abgeltungssteuer einbehält, können Sie Freistellungsaufträge oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung nutzen.
Mit einem Freistellungsauftrag geben Sie Ihrer Bank an, bis zu welchem Betrag Sie von der Abgeltungssteuer befreit werden möchten, und die Bank führt keine Steuern auf diese Kapitalerträge ab. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie beim Finanzamt beantragen, wenn Sie insgesamt so wenig Einkommen haben, dass Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen. In diesem Fall werden Ihre Kapitalerträge ebenfalls von der Steuer befreit. Diese Möglichkeiten helfen Ihnen, Steuern auf Ihre Kapitalerträge zu sparen und mehr von Ihren Erträgen zu behalten.
Wo muss man die Kapitalerträge in der Steuererklärung eintragen?
In der Steuererklärung in Deutschland müssen Kapitalerträge in der Anlage KAP angegeben werden. Die Anlage KAP ist ein gesondertes Formular, das zur Einkommensteuererklärung gehört und speziell für die Erfassung von Kapitalerträgen und bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen vorgesehen ist. Kapitalerträge können zum Beispiel Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften oder Erträge aus Investmentfonds sein.
In der Anlage KAP werden alle relevanten Angaben zu den Kapitalerträgen gemacht, einschließlich der Steuerabzugsbeträge, die bereits von den auszahlenden Stellen – wie beispielsweise Banken – einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wurden. Wenn erforderlich, kann man auch bestimmte Freibeträge oder Verlustverrechnungen in der Anlage KAP geltend machen.
Die Anlage KAP muss dann zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn man Kapitalerträge erzielt hat oder wenn das Finanzamt dies aufgrund bestimmter Voraussetzungen anfordert. Die Anlage KAP dient dazu, dem Finanzamt einen Überblick über die erzielten Kapitalerträge zu verschaffen, die in die Berechnung der Einkommensteuer einfließen. Dabei wird auch auf Antrag vom Finanzamt geprüft, ob die pauschale Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge oder eine individuelle Versteuerung günstiger ist, dabei spricht man von Günstigerprüfung.
Was hat es mit der Günstigerprüfung für Kapitalerträge auf sich?
Die sogenannte Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen ist ein Verfahren, das vom Finanzamt angewendet wird, um sicherzustellen, dass Steuerpflichtige die für sie günstigste Besteuerungsoption wählen können. Sie kommt ins Spiel, wenn die individuelle Einkommensteuer des Steuerpflichtigen niedriger ist als die pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge. Für viele Kapitalanleger ist diese pauschale Steuer ein einfaches und bequemes Verfahren.
Jedoch kann es sein, dass für bestimmte Steuerpflichtige die individuelle Einkommensteuer, wenn sie alle Einkünfte, nicht nur Kapitalerträge, einbezieht, niedriger ausfällt als die pauschale Abgeltungssteuer. In solchen Fällen kann die Günstigerprüfung angewendet werden. Das Finanzamt prüft dann auf Antrag des Steuerpflichtigen, ob die individuelle Einkommensteuer günstiger ist als die pauschale Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge.
Wenn dies der Fall ist, wird die niedrigere Einkommensteuer angewendet, und der Steuerpflichtige erhält eine Erstattung des zu viel einbehaltenen Steuerbetrags. Die Günstigerprüfung ermöglicht es somit den Steuerpflichtigen, die für sie vorteilhafteste Steueroption zu wählen und unter Umständen Steuern zu sparen.
Wie kann man Kapitalertragsteuer zurückholen?
Die Rückholung der Kapitalertragsteuer kann in bestimmten Fällen möglich sein, wenn zu viel Kapitalertragsteuer einbehalten oder abgeführt wurde. Um die Kapitalertragsteuer zurückzuholen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Günstigerprüfung
Wenn der persönliche Grenzsteuersatz des Steuerpflichtigen unter 25 Prozent liegt oder der Sparerpauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft wurde, kann eine Günstigerprüfung durchgeführt werden. Durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung mit der Anlage KAP kann das Finanzamt prüfen, ob eine individuelle Versteuerung der Kapitalerträge günstiger ist als die pauschale Abgeltungssteuer. Falls das der Fall ist, wird die zu viel einbehaltene Steuer erstattet.
Verlustverrechnung
Wenn Verluste aus Kapitalanlagen entstanden sind, können diese mit den entsprechenden Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden. Dadurch reduziert sich die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer und es kann eine Rückerstattung beantragt werden.
Freistellungsauftrag
Mit einem Freistellungsauftrag kann man bei seiner Bank angeben, bis zu welchem Betrag man von der Kapitalertragsteuer befreit werden möchte. Wenn man mehrere Banken hat und insgesamt den Sparerpauschbetrag nicht überschreitet, kann es passieren, dass zu viel Steuer einbehalten wurde. In diesem Fall kann man eine Rückerstattung der zu viel einbehaltenen Steuer beantragen.
Um die Kapitalertragsteuer zurückzuholen, muss in der Regel eine Einkommensteuererklärung mit der Anlage KAP eingereicht werden. Das Finanzamt überprüft die Angaben des Steuerpflichtigen und berechnet dann die tatsächliche Steuerschuld. Falls die Prüfung im Ergebnis einen Erstattungsbetrag ergibt, wird der zu viel einbehaltene Betrag vom Finanzamt an den Steuerpflichtigen zurückerstattet.
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Rechtstipps zu "Kapitalertragsteuer" | Seite 2
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24.05.2023 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… ). Die Beträge unterliegen mit 25 % der Kapitalertragsteuer (siehe §§ 43 ff. EStG). Bei einkommensteuerpflichtigen Anteilseignern mit Anteilen im Privatvermögen ist die Besteuerung damit prinzipiell …“ Weiterlesen
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20.04.2023 Rechtsanwalt Siegfried Reulein„… , von dem Versicherer erbrachter Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie der Gegenwert des während der Vertragslaufzeit gewährten Todesfallschutzes anzurechnen. Abschluss- und Verwaltungskosten bleiben …“ Weiterlesen
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09.05.2023 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… und für die Gewerbesteuer. Diese Steuern werden von der Finanzbehörde nachgefordert. Für den abgeflossenen Betrag ist noch Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent einzubehalten, vgl. § 43 Abs. 1 Nr …“ Weiterlesen
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04.01.2023 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… findet sich in § 222 S. 3 und S. 4 AO. So können nicht gestundet werden Lohnsteuer; Kapitalertragsteuer; Steuerabzug nach § 50a EStG sowie Haftungsschuld des Arbeitgebers gem. § 42d EStG. Beachte: Für …“ Weiterlesen
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04.07.2023 Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.„… “ zu versteuern. Sie fallen nicht unter die Kapitalertragsteuer. Handelt es sich um gewerbliches Vermögen, fallen sie unter die Gewerbesteuer und die Ei n kommen- bzw. Körperschaftsteuer. Um auf Nummer …“ Weiterlesen
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24.11.2022 Rechtsanwalt Dr. Boris Jan Schiemzik„… in der Gesellschaft als Gewinnvortrag - um zum Beispiel die Kapitalertragsteuer zu vermeiden und etwa zukünftige Investitionen zu ermöglichen. ROSE & PARTNER – Hamburg, Berlin, München, Köln …“ Weiterlesen
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03.10.2022 Rechtsanwältin Tanja Nauschütz geb. Celler„… zu zahlenden „Kapitalertragsteuer“ zu tätigen. Dadurch sollen sie die Auszahlung vermeintlicher Gewinne erreichen oder Schäden ausgleichen, die ihnen zuvor durch Investitionen bei betrügerischen Brokern …“ Weiterlesen
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27.09.2022 Rechtsanwältin Tanja Nauschütz geb. Celler„… Einzahlungen für eine vorab zu zahlende „Kapitalertragsteuer“ und „Bankprovision“ gefordert werden, um die Auszahlung der vermeintlich erzielten Gewinne zu erreichen. Sie sollten hellhörig werden …“ Weiterlesen
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01.02.2023 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… im Sinne des § 20, soweit sie der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, ist die Einkommensteuer mit dem Steuerabzug abgegolten; “ Kapitalerträge haben aufgrund der Quellenbesteuerung bereits …“ Weiterlesen
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16.06.2022 Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek„… eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter , so erfolgt ein 25-prozentiger Kapitalertragsteuer -Abzug. Welche Rechtsform ist steuerlich am günstigsten? Die Umstände des Einzelfalls entscheiden. Keine …“ Weiterlesen
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03.05.2022 Rechtsanwalt Mirco Lehr„“18 € Dividende erhalten, comdirect errechnet daraus 2.500 € Kapitalertragsteuer ??!?” - So betitelt ein Kunde der Bank im Januar 2022 seinen Beitrag im Comdirect-Forum. Scheinbar wurden …“ Weiterlesen
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20.04.2022 Rechtsanwältin Kerstin Bontschev„… wir in einem ersten Schritt gegenüber der Gesellschaft die Rückzahlung der Schuldverschreibung und die Abrechnung verlangen, einschließlich der auszuweisenden Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Weitere …“ Weiterlesen
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16.03.2022 Rechtsanwalt Dr. Christopher Arendt„… aus Kryptogeschäften der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen. Dies erforderte indes eine Anpassung des § 20 Einkommensteuergesetzes und würde die in dem Entwurf des BMF Schreibens mitgeteilten Grundsätze wohl …“ Weiterlesen
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13.02.2022 Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach„… an die Genussrechtsgeber/in keine Zinszahlungen erfolgen dürfen." Da die Emittentin Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschlag zentral abgeführt hatte, will sie den Finanzbehörden eine Korrekturmitteilung …“ Weiterlesen
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19.12.2021 Anwältin Silvia Santaulària Bachmann„… bestehenden festen Verhältnisse , was bedeutet, dass sie nicht berührt werden können. Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Aufhebung der kommunalen Kapitalertragsteuer nicht rückwirkend …“ Weiterlesen
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15.09.2021 Rechtsanwalt Kian Fathieh„… hiervon jedoch unberührt. Straftatbestand der Steuerhinterziehung Nach Ansicht des BGH erfüllt die Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer gegenüber den Finanzbehörden generell …“ Weiterlesen
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25.08.2021 Rechtsanwalt Michael Heinze LL.M.„… arbeitsteiliges Vorgehen gegeben, bei dem zielgerichtet gegen die gesetzliche Regelung verstoßen wurde, die vorschreibt, dass nur die tatsächlich einbehaltene Kapitalertragsteuer zur Anrechnung …“ Weiterlesen
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02.08.2021 Rechtsanwalt Christian Keßler„… die Auszahlung der nicht abgeführten Kapitalertragsteuer ermöglicht. Die Revisionen hatten ebenfalls hinsichtlich der Einziehungen bei einem der Aktienhändler und hinsichtlich der Bank M.M. Warburg keinen …“ Weiterlesen
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29.07.2021 Rechtsanwältin Daniela Hery LL.M. (MedR)„… herausgestellt. Denn die im Verfahren Beteiligten hätten gerade arbeitsteilig auf die Auszahlung nicht abgeführter Kapitalertragsteuer hingewirkt. Allen Beteiligten sei als Bankkaufleuten bekannt gewesen …“ Weiterlesen
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08.07.2021 Rechtsanwalt Hermann Kaufmann„… . Gewinne, die durch den Handel mit Kryptowährung erzielt werden, unterliegen den Regelungen zu privaten Veräußerungsgeschäften und nicht der Kapitalertragsteuer. In der Steuererklärung sind sie also …“ Weiterlesen
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07.05.2021 Rechtsanwalt Sascha Fehsenfeld LL.M.„… sind und unter § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 a) EStG als Kapitaleinkünfte fallen. Sie sind somit der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen. Es ergeben sich somit Unterschiede in der Besteuerung: Gewinne aus Einkünften …“ Weiterlesen
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26.04.2021 Rechtsanwältin Kerstin Bontschev„… der Nutzungsersatz auf die bereits erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen berücksichtigt. In der Regel behält die Bank von diesem Nutzungsersatzanspruch Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag …“ Weiterlesen
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05.04.2021 Rechtsanwalt Dr. jur. Hermann Kresse„… eine Anhebung auf 28 Prozent. Hochverdiener sollen überdies bei der Einkommensteuer stärker belastet werden, und auch eine höhere Kapitalertragsteuer soll Teil der angepeilten Steuererhöhung werden …“ Weiterlesen
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14.06.2021 Rechtsanwalt Michael Staudenmayer„… Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag direkt ans Finanzamt ab. Dagegen wehrte sich der Darlehensnehmer, und hatte mit seiner Klage vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg Erfolg. Der Nutzungsersatz sei kein …“ Weiterlesen