Kapitalertragsteuer einfach erklärt: So funktioniert die Besteuerung Ihrer Finanzerträge
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Inhaltsverzeichnis
- Höhe der Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 25 Prozent
- Was ist der Unterschied zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer?
- Gibt es bei der Kapitalertragsteuer einen Freibetrag?
- Wo muss man die Kapitalerträge in der Steuererklärung eintragen?
- Was hat es mit der Günstigerprüfung für Kapitalerträge auf sich?
- Wie kann man Kapitalertragsteuer zurückholen?
Experten-Autorin dieses Themas
Die Kapitalertragsteuer – abgekürzt KESt, KapESt, KapErtSt oder auch KapSt – wird als Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer in Deutschland angewendet. Sie betrifft Kapitalerträge wie Zinseinnahmen, Dividenden – zum Beispiel aus Aktien – und Gewinne aus Wertpapiergeschäften. Diese Steuer wird in der Regel als Quellensteuer von der auszahlenden Zahlstelle – beispielsweise Banken, Versicherungen oder Kapitalgesellschaften – einbehalten und im Namen des Kapitalertragsberechtigten an das Finanzamt abgeführt.
In den meisten europäischen Ländern unterliegen Kapitalerträge der Einkommensteuer. Um den Steueranspruch abzusichern, wird die entsprechende Einkommensteuer auf Kapitalerträge häufig direkt an der Quelle durch die Kapitalertragsteuer erhoben. Die zahlende Stelle behält diese Steuer für den Empfänger ein und überweist sie anschließend an die Finanzbehörde.
Höhe der Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 25 Prozent
Die Höhe der Kapitalertragsteuer beträgt in Deutschland pauschal 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent auf die Kapitalertragsteuer – insgesamt also 26,375 Prozent – sowie gegebenenfalls Kirchensteuer, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch sein kann. Es spielt dabei keine Rolle, ob die erzielten Erträge einem im Inland oder im Ausland ansässigen Empfänger zugutekommen. Diese einheitliche Besteuerung findet Anwendung, um die Steueransprüche auf Kapitalerträge zu sichern und eine gleichmäßige Besteuerung zu gewährleisten, unabhängig von der Herkunft des Empfängers der Erträge.
Durch ein schriftliches Antragsverfahren haben im Ausland ansässige Empfänger aber die Möglichkeit, von der Kapitalertragsteuer befreit zu werden oder bereits einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer erstattet zu bekommen. Dieser Prozess ermöglicht eine Entlastung für ausländische Empfänger von Kapitalerträgen und berücksichtigt ihre spezifische steuerliche Situation.
Was ist der Unterschied zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer und die Kapitalertragsteuer sind zwei Begriffe, die oft in Zusammenhang mit der Besteuerung von Kapitalerträgen verwendet werden. Der Hauptunterschied zwischen den beiden besteht in ihrem Anwendungsbereich und in den spezifischen Steuersätzen.
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist ein Teil der Kapitalertragsteuer, der speziell auf bestimmte Kapitalerträge angewendet wird. Sie wurde in Deutschland im Jahr 2009 eingeführt. Die Abgeltungssteuer betrifft Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften. Der Steuersatz für die Abgeltungssteuer beträgt in der Regel 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer (insgesamt also 26,375 Prozent) sowie gegebenenfalls Kirchensteuer, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist.
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer ist ein umfassenderer Begriff und beinhaltet neben der Abgeltungssteuer auch andere Formen der Besteuerung von Kapitalerträgen. Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer, die von der auszahlenden Stelle – wie Banken oder Investmentgesellschaften – für Rechnung des Kapitalertragsberechtigten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Neben den Einkünften aus Kapitalvermögen, die unter die Abgeltungssteuer fallen, können auch andere Kapitalerträge, wie beispielsweise Erträge aus Investmentfonds, unter die Kapitalertragsteuer fallen.
Gibt es bei der Kapitalertragsteuer einen Freibetrag?
Kapitalerträge bis zu 1000 Euro pro Person und Jahr sind steuerfrei, wobei dieser Betrag bis zum Jahr 2022 bei 801 Euro lag. Der Betrag ist als Sparerpauschbetrag – früher Sparerfreibetrag – bekannt. Um zu verhindern, dass die Bank Abgeltungssteuer einbehält, können Sie Freistellungsaufträge oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung nutzen.
Mit einem Freistellungsauftrag geben Sie Ihrer Bank an, bis zu welchem Betrag Sie von der Abgeltungssteuer befreit werden möchten, und die Bank führt keine Steuern auf diese Kapitalerträge ab. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie beim Finanzamt beantragen, wenn Sie insgesamt so wenig Einkommen haben, dass Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen. In diesem Fall werden Ihre Kapitalerträge ebenfalls von der Steuer befreit. Diese Möglichkeiten helfen Ihnen, Steuern auf Ihre Kapitalerträge zu sparen und mehr von Ihren Erträgen zu behalten.
Wo muss man die Kapitalerträge in der Steuererklärung eintragen?
In der Steuererklärung in Deutschland müssen Kapitalerträge in der Anlage KAP angegeben werden. Die Anlage KAP ist ein gesondertes Formular, das zur Einkommensteuererklärung gehört und speziell für die Erfassung von Kapitalerträgen und bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen vorgesehen ist. Kapitalerträge können zum Beispiel Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften oder Erträge aus Investmentfonds sein.
In der Anlage KAP werden alle relevanten Angaben zu den Kapitalerträgen gemacht, einschließlich der Steuerabzugsbeträge, die bereits von den auszahlenden Stellen – wie beispielsweise Banken – einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wurden. Wenn erforderlich, kann man auch bestimmte Freibeträge oder Verlustverrechnungen in der Anlage KAP geltend machen.
Die Anlage KAP muss dann zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn man Kapitalerträge erzielt hat oder wenn das Finanzamt dies aufgrund bestimmter Voraussetzungen anfordert. Die Anlage KAP dient dazu, dem Finanzamt einen Überblick über die erzielten Kapitalerträge zu verschaffen, die in die Berechnung der Einkommensteuer einfließen. Dabei wird auch auf Antrag vom Finanzamt geprüft, ob die pauschale Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge oder eine individuelle Versteuerung günstiger ist, dabei spricht man von Günstigerprüfung.
Was hat es mit der Günstigerprüfung für Kapitalerträge auf sich?
Die sogenannte Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen ist ein Verfahren, das vom Finanzamt angewendet wird, um sicherzustellen, dass Steuerpflichtige die für sie günstigste Besteuerungsoption wählen können. Sie kommt ins Spiel, wenn die individuelle Einkommensteuer des Steuerpflichtigen niedriger ist als die pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge. Für viele Kapitalanleger ist diese pauschale Steuer ein einfaches und bequemes Verfahren.
Jedoch kann es sein, dass für bestimmte Steuerpflichtige die individuelle Einkommensteuer, wenn sie alle Einkünfte, nicht nur Kapitalerträge, einbezieht, niedriger ausfällt als die pauschale Abgeltungssteuer. In solchen Fällen kann die Günstigerprüfung angewendet werden. Das Finanzamt prüft dann auf Antrag des Steuerpflichtigen, ob die individuelle Einkommensteuer günstiger ist als die pauschale Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge.
Wenn dies der Fall ist, wird die niedrigere Einkommensteuer angewendet, und der Steuerpflichtige erhält eine Erstattung des zu viel einbehaltenen Steuerbetrags. Die Günstigerprüfung ermöglicht es somit den Steuerpflichtigen, die für sie vorteilhafteste Steueroption zu wählen und unter Umständen Steuern zu sparen.
Wie kann man Kapitalertragsteuer zurückholen?
Die Rückholung der Kapitalertragsteuer kann in bestimmten Fällen möglich sein, wenn zu viel Kapitalertragsteuer einbehalten oder abgeführt wurde. Um die Kapitalertragsteuer zurückzuholen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Günstigerprüfung
Wenn der persönliche Grenzsteuersatz des Steuerpflichtigen unter 25 Prozent liegt oder der Sparerpauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft wurde, kann eine Günstigerprüfung durchgeführt werden. Durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung mit der Anlage KAP kann das Finanzamt prüfen, ob eine individuelle Versteuerung der Kapitalerträge günstiger ist als die pauschale Abgeltungssteuer. Falls das der Fall ist, wird die zu viel einbehaltene Steuer erstattet.
Verlustverrechnung
Wenn Verluste aus Kapitalanlagen entstanden sind, können diese mit den entsprechenden Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden. Dadurch reduziert sich die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer und es kann eine Rückerstattung beantragt werden.
Freistellungsauftrag
Mit einem Freistellungsauftrag kann man bei seiner Bank angeben, bis zu welchem Betrag man von der Kapitalertragsteuer befreit werden möchte. Wenn man mehrere Banken hat und insgesamt den Sparerpauschbetrag nicht überschreitet, kann es passieren, dass zu viel Steuer einbehalten wurde. In diesem Fall kann man eine Rückerstattung der zu viel einbehaltenen Steuer beantragen.
Um die Kapitalertragsteuer zurückzuholen, muss in der Regel eine Einkommensteuererklärung mit der Anlage KAP eingereicht werden. Das Finanzamt überprüft die Angaben des Steuerpflichtigen und berechnet dann die tatsächliche Steuerschuld. Falls die Prüfung im Ergebnis einen Erstattungsbetrag ergibt, wird der zu viel einbehaltene Betrag vom Finanzamt an den Steuerpflichtigen zurückerstattet.
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Rechtstipps zu "Kapitalertragsteuer" | Seite 3
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18.03.2021 Rechtsanwalt Michael Dietz„… Feststellung - Besteuerung bei der Gesellschaft (Körperschaftssteuer) mit Ausschüttungsbesteuerung (Kapitalertragsteuer) Autor dieses Beitrages: Rechtsanwalt Michael Dietz, DIETZ Unternehmensrecht …“ Weiterlesen
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10.07.2023 Rechtsanwalt, Steuerberater Jan-Henrik Leifeld„… auf verschiedene Weisen erfolgen (z.B. Kapitalertragsteuer oder das sogenannte Teileinkünfteverfahren, in dem ein Teil des ausgeschütteten Gewinns mit dem persönlichen Einkommensteuersatz …“ Weiterlesen
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18.12.2020 Rechtsanwältin Bettina Glaab„… der Kapitalertragsteuer, die von der Gesellschaft abzuführen ist. Der Geschäftsführer hat diese verdeckte Gewinnausschüttung als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG zu versteuern, während der angemessene …“ Weiterlesen
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28.10.2020 Rechtsanwalt Christian Keßler„… Kapitalertragsteuer erstattet. Dem Fiskus entstand durch diese Geschäfte ein Schaden in Milliardenhöhe. Unternehmensberatung Ernst&Young Die Unternehmensberatung EY ist auch im Rahmen des jüngsten …“ Weiterlesen
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20.09.2020 Rechtsanwältin Maha Zelzili„… entrichten. Soweit eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter erfolgt, muss dieser ebenfalls die Kapitalertragsteuer leisten. Auch hinsichtlich der Buchführung müssen zahlreiche Regelung beachtet …“ Weiterlesen
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08.09.2020 Rechtsanwältin Maha Zelzili„… . Kapitalgesellschaften als eigenständige Steuersubjekte versteuern Ihre Gewinne im Rahmen der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag sowie der Gewerbesteuer. Wird einem Gesellschafter im Rahmen der Ausschüttung ein Betrag ausgezahlt, fällt als zusätzliche Steuer die Kapitalertragsteuer an.“ Weiterlesen
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10.07.2023 Rechtsanwalt, Steuerberater Jan-Henrik Leifeld„… gutgeschrieben. Die Unternehmensbeteiligungen haben Gewinne abgeworfen. B hat darauf weder im Ausland noch in Deutschland Steuern gezahlt. Er hat daher Einkommensteuer in der Form der Kapitalertragsteuer …“ Weiterlesen
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11.05.2020 Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier„… anrechnen lassen muss. Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschläge, welche vom Versicherer abgeführt wurden, sind ebenfalls anzurechnen. Allerdings sind Abschlusskosten, Verwaltungskosten und sonstige …“ Weiterlesen
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17.02.2020 Rechtsanwalt Dr. Walter Späth„… bezahlt wurde. Somit kam es in der Vergangenheit in großem Stil zur mehrfachen Erstattung von nur einmal abgeführter Kapitalertragsteuer. Für viele Anleger war die Erstattung der Kapitalertragssteuer …“ Weiterlesen
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25.10.2019 Rechtsanwalt Kay Hübner„… , dass diese Nutzungen versteuert werden müssen (Kapitalertragsteuer). Der Ärger dabei ist: Die Finanzämter lassen oft nicht zu, dass die Zinsen, die sie an die Bank gezahlt haben, gegen diese Nutzungen gerechnet …“ Weiterlesen
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02.10.2019 Rechtsanwältin Kerstin Bontschev„… eines Kalenderjahres einen verrechenbaren Verlust, so kann ein Verlustausgleich nicht stattfinden, da die Bank bereits am Anfang des Kalenderjahres für den positiven Ertrag die Kapitalertragsteuer automatisch …“ Weiterlesen
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14.08.2019 Rechtsanwalt Markus Mehlig„… . Kapitalertragsteuer & Solidaritätszuschlag Einkommensteuer aus Kapitalvermögen unterliegen dem gesonderten Steuertarif des § 32b Einkommensteuergesetz (EStG). Sie beträgt 25 …“ Weiterlesen
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12.08.2019 Rechtsanwalt Michael Staudenmayer„… , ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. „Aber Vorsicht. Auch der Staat will vom Widerrufsjoker profitieren und verlangt Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag und ggf …“ Weiterlesen
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11.07.2023 Rechtsanwalt, Steuerberater Jan-Henrik Leifeld„… Körperschaftsteuer), Gewerbesteuer und (bei einer verdeckten Gewinnausschüttung aus einer GmbH) Kapitalertragsteuer an. Da in der Regel für mehrere Jahre in der Vergangenheit geprüft wird, summieren …“ Weiterlesen
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08.03.2019 Rechtsanwältin Kerstin Bontschev„… des Investments gab es nicht. Nach dem Kundenvertrag sollten sich die Anleger alle 30 Tage ihre Rendite auszahlen lassen können. Die Auszahlung der Rendite sollte unter Abzug der Kapitalertragsteuer erfolgen …“ Weiterlesen
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28.01.2019 Rechtsanwalt Helge Petersen„… vor dem Oberlandesgericht Hamm bezüglich der Kapitalertragsteuer ein positives Urteil für unsere Mandantin zu erstreiten. Im Rahmen eines Vergleichs vor dem Landgericht Essen sollte die Mandantin wegen fehlerhafter …“ Weiterlesen
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19.10.2018 Rechtsanwalt Kay Hübner„… , dass dieser Nutzungsersatz der Kapitalertragsteuer unterliegt (§ 20 EStG). Wir sind der Ansicht, dass der Nutzungsersatz NICHT der Kapitalertragsteuer unterliegt. Hierfür gibt es verschiedene Gründe …“ Weiterlesen
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29.09.2018 Rechtsanwältin Kerstin Bontschev„… in Japan bei 7 %. Diesen Prozentsatz an der Dividende behalten der Quellenstaat erst einmal ein. Wie deutlich wird, verzichten manche Länder auf die Kapitalertragsteuer für ausländische Investoren …“ Weiterlesen
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18.09.2018 Rechtsanwalt Guido Lenné„… nicht von den Rückerstattungsansprüchen des Versicherungsnehmers in Abzug gebracht werden. Hingegen kann der Versicherer die bereits abgeführte Kapitalertragsteuer als Kostenpunkt ansetzen. Der Bundesgerichtshof hat …“ Weiterlesen
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13.06.2018 Rechtsanwältin Kerstin Bontschev„… /16 zunächst festgestellt, dass dem Darlehensnehmer ein Anspruch gegen die Bank zusteht auf 100 % der Nutzungen, ohne Abzug von Kapitalertragsteuer . Er kann mit diesem Anspruch – dessen Gläubiger …“ Weiterlesen
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27.04.2018 Rechtsanwalt Werner Hogrefe„… Entreicherung vorliegt. Auch könnte der persönliche Steuersatz unter den 25 % Kapitalertragsteuer liegen. Das hätte dann zumindest eine teilweise Erstattung der Steuer zur Folge, wodurch sich der Betrag …“ Weiterlesen
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27.03.2018 Rechtsanwalt Stefan A. Seitz„… die Risikoanteile und gegebenenfalls auch die abgeführte Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag abziehen. Rechtsanwalt Stefan A. Seitz vertritt seit 15 Jahren Kapitalanleger, Verbraucher, Unternehmer …“ Weiterlesen
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25.10.2017 Rechtsanwalt Dr. Ingo Heuel„… der Körperschaftsteuer auch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer zählen können. a) Körperschaftsteuer aa) Berechnung Für die Berechnung des Verkürzungsschadens gilt auch nach Abschaffung …“ Weiterlesen
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22.10.2017 Rechtsanwalt Stephan Lengnick„… begründen möchte oder ob sie den Bonuszins nicht zahlen möchte. Außerdem hat das AG Nürnberg zu Recht entschieden, dass von dem Anspruch auf den Bonuszins kein Abzug wegen Kapitalertragsteuern zu machen …“ Weiterlesen