Kostenvoranschlag - das müssen Sie wissen und beachten!
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Ob Bauarbeiten, Sanierungen oder Reparaturen – bevor Dachdecker, Fliesenleger, Elektriker oder andere Handwerker beauftragt werden, lassen sich nicht nur Verbraucher gern einen Kostenvoranschlag geben. Aus dem täglichen Wirtschaftsleben sind Kostenvoranschläge deshalb nicht mehr wegzudenken, denn als Kunde will man vorher wissen, welchen Preis man am Ende zahlen soll. Rechtlich gesehen gibt es viele Fragen rund um den Kostenvoranschlag. Zu den absoluten Klassikern der Rechtsfragen beim Kostenvoranschlag gehören die Fragen nach der Vergütung, die Verbindlichkeit von Kostenvoranschlägen und inwieweit Kostenvoranschläge überschritten werden dürfen.
Kann der Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt werden?
Die Verärgerung vieler Verbraucher beginnt schon damit, dass Handwerker und Co. den erstellten Kostenvoranschlag vergütet haben wollen. Als potenzieller Kunde beabsichtigt man mit dem Kostenvoranschlag aber, eine Vorstellung von den zu erwartenden Kosten für Reparatur oder Sanierung zu bekommen und durch Preisvergleich den günstigsten Anbieter zu finden. Der Spareffekt geht jedoch verloren, wenn man jeden einzelnen Kostenvoranschlag gesondert bezahlen muss. Deshalb stellt sich rechtlich die Frage, ob Handwerker und Co. einen Rechtsanspruch auf Vergütung eines Kostenvoranschlags haben.
Vergütung muss gesondert vereinbart werden
Wie so oft im juristischen Bereich gibt es auf diese scheinbar simple Frage keine eindeutige Antwort, sondern es kommt auf den konkreten Einzelfall an. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Vergütungspflicht für Kostenvoranschläge zwar, besagt aber, dass der Kostenanschlag – wie es den Kostenvoranschlag nennt – „im Zweifel“ nicht zu vergüten ist. Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass die Vergütung eines Kostenvoranschlags gesondert vereinbart werden muss. Entscheidend für die Frage, ob Handwerker und Co. einen Vergütungsanspruch haben, ist daher die getroffene Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Nur wenn explizit vertraglich ausgemacht wurde, dass der Unternehmer den Kostenvoranschlag in Rechnung stellen darf, muss der Verbraucher oder Kunde seine Erstellung als eigene Dienstleistung bezahlen.
Verweis auf AGB ist nicht ausreichend
Kostenvoranschläge sind also in der Regel nicht zu vergüten. Nur wenn der Handwerker vorher explizit darauf hinweist, dass sein Kostenvoranschlag nicht kostenlos ist, und der Kunde sich darauf einlässt, hat der Handwerker einen Zahlungsanspruch für den Kostenvoranschlag. Rechtsgrundlage für diesen Zahlungsanspruch ist dann ein eigenständiger Vertrag über die Erstellung des Kostenvoranschlags. Dabei ist es nicht ausreichend, wenn der Unternehmer lediglich auf seine AGB verweist und diese eine Regelung zur Vergütungspflicht von Kostenvoranschlägen enthalten. Eine derartige Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam, weil die Gerichte sie entweder als überraschende Klausel einstufen oder als unzumutbare Benachteiligung des Kunden werten. Die Kostenpflicht des Kostenvoranschlags muss damit vor Erstellung des Kostenvoranschlags ausdrücklich vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung muss nicht schriftlich erfolgen, ein mündlicher Hinweis des Handwerkers genügt.
Ausnahme: Vergütung ist branchenüblich
Grundsätzlich gilt also, dass die Vergütung eines Kostenvoranschlags explizit vereinbart werden muss. Von dieser Grundregel gibt es aber eine bedeutende Ausnahme: Ist die Vergütung des Kostenvoranschlags branchenüblich (wie z. B. bei Reparaturen im Elektrobereich oder Kfz-Wesen), besteht der Vergütungsanspruch auch ohne ausdrückliche Vereinbarung.
Sind Kostenvoranschläge rechtsverbindlich?
Die zweite klassische Rechtsfrage im Zusammenhang mit Kostenvoranschlägen ist die Frage nach der Verbindlichkeit, denn nicht selten weichen die tatsächlichen Kosten von den veranschlagten Kosten ab.
Kostenvoranschläge sind normalerweise unverbindlich
Auch wenn landläufig viele der Ansicht sind, ein Kostenveranschlag sei eine verbindliche Kostenaufstellung, ist dem rechtlich nicht so. Grundsätzlich dient ein Kostenvoranschlag dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ein bestimmter Auftrag kosten würde. Deshalb handelt es sich beim Kostenvoranschlag definitionsgemäß um die fachmännische Kalkulation von Kosten, die für einen bestimmten Auftrag wahrscheinlich anfallen werden. Der Handwerker schätzt also beim Kostenvoranschlag, welche Kosten bei der angefragten Reparatur anfallen werden, welche Materialien er benötigen und wie viel Zeit er brauchen wird. Auf diesen Schätzungen beruhend rechnet er die einzelnen Kostenpositionen aus, sodass der potenzielle Kunde einschätzen kann, welcher Kostenaufwand in etwa auf ihn zukommt. Da der Kostenvoranschlag somit lediglich die ungefähr zu erwartenden Kosten beziffert, ist er im Regelfall nicht rechtsverbindlich. Rechtlich gesehen ist der Kostenvoranschlag also lediglich eine unverbindliche Schätzung.
Ausnahme: Festpreisvereinbarung
Auch wenn Kunden mit dem Kostenvoranschlag bezwecken, herauszufinden, wie viel eine Reparatur, ein Bauauftrag oder eine Sanierung kostet, stellt der Kostenvoranschlag also im Regelfall keine verbindliche Preiszusage dar. Bei der Ausführung des Auftrags ist der Unternehmer daher nicht an die veranschlagten Kosten gebunden. Aber auch von dieser Grundregel gibt es wichtige Ausnahmen. So ist es z. B. bei der Erteilung des Auftrags möglich, den Kostenvoranschlag als verbindlich zu erklären. Lässt sich der Unternehmer auf eine solche Vereinbarung ein, spricht man von einer Festpreisvereinbarung, weil hier der Preis aus dem Kostenvoranschlag als rechtsverbindlich vereinbart wird. Wird also vereinbart, dass eine Reparatur, ein Bauprojekt oder eine Renovierung zum Preis des Kostenvoranschlags durchgeführt werden soll, wird der Kostenvoranschlag verbindlich. Daneben ist der Kostenvoranschlag auch dann verbindlich, wenn der Unternehmer garantiert, dass der Auftrag die veranschlagte Summe nicht überschreiten wird. In diesen Ausnahmefällen darf dann nicht mehr in Rechnung gestellt werden, als auf dem Kostenvoranschlag veranschlagt wurde.
Darf der Kostenvoranschlag überschritten werden?
Da der Kostenvoranschlag nur in Ausnahmefällen verbindlich ist, darf er vom Unternehmer überschritten werden. Jedoch ist die Überschreitung des Kostenvoranschlags nicht grenzenlos möglich, denn auch der im Grundsatz unverbindliche Kostenvoranschlag hat eine rechtliche Bedeutung. So sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich vor, dass der Unternehmer den Auftraggeber – auch Besteller genannt – rechtzeitig über wesentliche Überschreitungen informieren muss.
Unterscheidung wesentlicher und unwesentlicher Überschreitung
Es ist also auch beim unverbindlichen Kostenvoranschlag nicht jede Überschreitung zulässig, sondern es muss zwischen einer unwesentlichen Überschreitung und einer wesentlichen Überschreitung unterschieden werden. Während Kunden eine unwesentliche Überschreitung der Gesamtkosten akzeptieren müssen, haben sie bei einer wesentlichen Überschreitung verschiedene Rechte (z. B. Recht auf Information, außerordentliches Kündigungsrecht oder Schadensersatzansprüche). Wo genau die Grenze zwischen einer wesentlichen und einer unwesentlichen Überschreitung verläuft, lässt sich aber mangels festen Prozentsatzes nicht eindeutig festlegen. Die Gerichte schwanken hier zwischen einer Überschreitung von zehn bis zu zwanzig Prozent. Überschreitet der Unternehmer die Gesamtsumme also um mehr als 10, 15 oder 20 %, muss er den Kunden darüber informieren, dem dann verschiedene Rechte zustehen.
Rechte des Kunden bei wesentlicher Kostenüberschreitung
Eine erhebliche Überschreitung des Kostenvoranschlags müssen Kunden nicht hinnehmen, sondern sie haben die Wahl zwischen der Fortführung zum höheren Preis oder einer außerordentlichen Kündigung. Bei der außerordentlichen Kündigung müssen sie allerdings die bereits erbrachten Leistungen bezahlen. Daneben kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht. Diese bestehen z. B., wenn der Unternehmer die zu niedrige Kalkulation zu vertreten hat oder den Kunden zu spät über die Kostensteigerung informiert. Da der Kunde aber den Fehler des Unternehmers bei der Kalkulation und den dadurch entstandenen Schaden nachweisen muss, sind Schadensersatzansprüche in der Regel nur schwer durchsetzbar.
Fazit:
Rechtlich sorgt der Kostenvoranschlag also oft für Zündstoff, wenn er etwa gesondert vergütet werden soll oder der veranschlagte Preis überschritten wird. Im Regelfall ist der Kostenvoranschlag nicht extra zu vergüten, da für einen Vergütungsanspruch eine gesonderte Vereinbarung notwendig ist. Da ein Kostenvoranschlag nur eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten ist, stellt er aber auch keine verbindliche Kostengarantie dar. Handwerker sind deshalb im Normalfall nicht an den Kostenvoranschlag gebunden, müssen Kunden aber rechtzeitig auf erhebliche Abweichungen hinweisen.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Kostenvoranschlag
Welche Informationen muss der Kostenvoranschlag enthalten?
Unternehmer sollten bei der Erstellung des Kostenvoranschlages auf eine korrekte Aufschlüsselung gemäß der Berechnungsgrundlage achten. Ein professioneller Kostenvoranschlag sollte deshalb grundsätzlich schriftlich formuliert werden und folgende Informationen enthalten:
- Art und Umfang der Arbeiten
- (geschätzte) Arbeitszeit
- (geschätzte) Arbeitskosten der Arbeitskräfte
- Materialkosten
- Gültigkeit des Kostenvoranschlags
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Aus § 649 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) lässt sich ableiten, dass es sich bei einem Kostenvoranschlag lediglich um eine „Kosteneinschätzung“ handelt – und er damit unverbindlich ist. Da dies den meisten Kunden nicht klar ist, sollten Betriebe und Unternehmen immer einen entsprechenden Hinweis in das Schriftstück einfügen.
Darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?
In einem bestimmten Rahmen muss der Auftraggeber eine Überschreitung hinnehmen. In der Vergangenheit sahen Gerichte eine Überschreitung von 10 % bis 20 % als akzeptabel an. Wann eine Abweichung wesentlich ist, muss ebenfalls im Einzelfall gerichtlich geklärt werden.
Gemäß § 649 Abs. 2 BGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Überschreitung mitzuteilen. Dieser kann dann entscheiden, ob er die Überschreitung akzeptiert oder außerordentlich kündigt. In diesem Fall sind die bereits erbrachten Bauleistungen abzurechnen.
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Rechtstipps zu "Kostenvoranschlag" | Seite 9
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14.04.2015 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… Kostenvoranschlag oder eine Reparaturrechnung muss gründlich überprüft werden. In bestimmten Fällen kann von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden und stattdessen ein Fahrverbot verhängt …“ Weiterlesen
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26.02.2015 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Erfolgshonorar sind im Übrigen nicht zulässig. In jedem Fall muss der Arzt vor der Leistung einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen. Weitere Sicherheit schafft der Abschluss einer schriftlichen …“ Weiterlesen
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12.01.2015 Rechtsanwalt Nima Armin Daryai„… Wahrscheinlichkeit unwirksam. Quotenabgeltungsklausel meint, dass der Vermieter eine prozentuale Beteiligung des Mieters an den Kosten der Schönheitsreparaturen entsprechend dem Kostenvoranschlag …“ Weiterlesen
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02.01.2015 Fachanwalt Verkehrsrecht John Christall„… , wenn ein Fahrzeug ein anderes berührt. Sie können sich sicher erinnern, wie hoch der letzte Kostenvoranschlag der Werkstatt ihres Vertrauens war, als der „kleine Kratzer“ im Kotflügel entfernt …“ Weiterlesen
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03.12.2014 Fachanwalt Verkehrsrecht John Christall„… - und Personenschäden unterschieden. Die Höhe des Sachschadens an Ihrem Fahrzeug wird durch einen Gutachter oder bei geringen Schäden per Kostenvoranschlag der Werkstatt festgestellt. Die Kosten für …“ Weiterlesen
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02.12.2014 Fachanwalt Verkehrsrecht John Christall„… ein Kostenvoranschlag einer Autowerkstatt eingeholt wird. Hiermit kommen Sie Ihrer Schadensminderungspflicht nach, da ein Gutachten auch Geld kostet. Die Rechnung des Gutachters ist, wie der eigentliche Schaden …“ Weiterlesen
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27.11.2014 Rechtsanwalt Gerhard Jucknischke„… den Sachverhalt wurde ebenso die Wohnungseigentümergemeinschaft unterrichtet. Diese ließen einen Kostenvoranschlag für den Austausch der Schließanlage erstellen, da es aus Sicherheitsgründen unabdingbar …“ Weiterlesen
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07.11.2014 Rechtsanwalt Dariusz Perzanowski„… aufgrund einer quittierten Rechnung der Werkstatt oder eines Gutachtens des Sachverständiger, bzw. eines Kostenvoranschlags verlangen. Für eingebaute neue Ersatzteile erfolgt kein Abzug (Urteil …“ Weiterlesen
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27.10.2014 Rechtsanwalt Klaus Eberhard Klöckner„… zur Mängelbeseitigung durch die Wohnungseigentümer, gegebenenfalls auch das Einholen von Kostenvoranschlägen. Zur Beauftragung eines Sachverständigen zur Feststellung von Schadensursachen …“ Weiterlesen
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14.10.2014 anwalt.de-Redaktion„… , dass die Versicherung überhaupt eintrittspflichtig ist, weil der Gegner den Unfall zumindest mitverursacht hat. Die Höhe des Schadenersatzes wird dann durch ein Gutachten bzw. einen Kostenvoranschlag …“ Weiterlesen
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14.08.2014 Rechtsanwalt Jürgen Leister„… absehbar ist. Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten. Ist ein Kostenvoranschlag erstellt worden, so richtet sich die Vergütung …“ Weiterlesen
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10.04.2014 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… erfordert. Die bloße Verweisung auf nahegelegene Werkstätten sei nicht ausreichend, zumindest ein Kostenvoranschlag sei notwendig, der nachweise, daß in der vom Sachverständigen ermittelten Art und Weise …“ Weiterlesen
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24.03.2014 GKS Rechtsanwälte„… nicht in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt, sondern in einer freien Werkstatt durchführen. Infolge eines Defekts an der Ölpumpe blieb das Fahrzeug liegen. Der Kostenvoranschlag für die Reparatur belief …“ Weiterlesen
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13.03.2014 Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. iur. Eckhart Jung„… . Denn dem Geschädigten ist das Risiko nicht zuzumuten, dass die Haftpflichtversicherung einen Kostenvoranschlag als unzureichend ablehnt. Nach Auffassung des Gerichts liegt in diesen Fällen kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor (AZ: 6 S 34/13).“ Weiterlesen
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06.03.2014 Rechtsanwalt Martin Klein„… des Mietverhältnisses nur einen der Schlüssel zurückgeben. Über den Verbleib des fehlenden Schlüssels konnte er keine Angaben machen. Es wurde ein Kostenvoranschlag für den Austausch der Schließanlage …“ Weiterlesen
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24.02.2014 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… , wenn sie den Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt, die für die Abgeltung maßgeblichen Fristen und Prozentsätze am Verhältnis zu den üblichen Renovierungsfristen ausrichtet und dem Mieter …“ Weiterlesen
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22.01.2014 Bruckmann Germer Scholten Rechtsanwälte und Notare„… Prozessvortrag. Es ist weder die Vorlage eines Privatgutachtens noch die Darstellung von Sanierungsplänen und/oder Kostenvoranschlägen erforderlich. ( BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - V ZR 201/09 ).“ Weiterlesen
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02.01.2014 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… der Schönheitsreparaturen in einen Schadensersatzanspruch auf Geld an der Aufforderung des Mieters. Viele Vermieter fügen hier einfach nur einen Kostenvoranschlag mit pauschalen Angaben (50 m² Wandflächen streichen …“ Weiterlesen
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09.12.2013 Rechts- und Fachanwältin Margit Bandmann„… Beträgen auf Basis eines Kostenvoranschlages abzurechnen. Der ein oder andere Geschädigte nutzt dabei das Schadensgutachten dazu, die relativ hohen Preise einer Fachwerkstatt netto erstattet …“ Weiterlesen
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19.11.2013 Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.„… . Nach schriftlicher Schilderung Ihres Anliegens und Hereingabe der wichtigsten und aussagekräftigsten Unterlagen erhalten Sie einen kostenfreien und unverbindlichen Kostenvoranschlag, der auch eine Angabe …“ Weiterlesen
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24.10.2013 Rechtsanwalt Martin J. Haas„… , kann sich aus Hausgeldabrechnungen der vergangen Jahre ergeben. Oder aus Kostenvoranschlägen, die für die Beseitigung von Schäden eingeholt wurden, die der Mieter zu verantworten hat. Genau …“ Weiterlesen
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16.10.2013 Rechtsanwalt Nima Armin Daryai„… sind. Allerdings scheiterte in einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine solche Quotenabgeltungsklausel erst daran, dass die „Berechnungsgrundlage [...] der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter …“ Weiterlesen
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25.09.2013 steuerwerk PartG mbB„… Renovierungskosten enthalten: „Berechnungsgrundlage ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts." Diese Formulierung benachteiligt den Mieter unangemessen …“ Weiterlesen
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12.08.2013 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… . Seine Klage blieb ohne Erfolg. Die im konkreten Vertrag verwendete Formulierung sah vor, dass Berechnungsgrundlage der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts sei. Das ging …“ Weiterlesen