Kostenvoranschlag - das müssen Sie wissen und beachten!
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Ob Bauarbeiten, Sanierungen oder Reparaturen – bevor Dachdecker, Fliesenleger, Elektriker oder andere Handwerker beauftragt werden, lassen sich nicht nur Verbraucher gern einen Kostenvoranschlag geben. Aus dem täglichen Wirtschaftsleben sind Kostenvoranschläge deshalb nicht mehr wegzudenken, denn als Kunde will man vorher wissen, welchen Preis man am Ende zahlen soll. Rechtlich gesehen gibt es viele Fragen rund um den Kostenvoranschlag. Zu den absoluten Klassikern der Rechtsfragen beim Kostenvoranschlag gehören die Fragen nach der Vergütung, die Verbindlichkeit von Kostenvoranschlägen und inwieweit Kostenvoranschläge überschritten werden dürfen.
Kann der Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt werden?
Die Verärgerung vieler Verbraucher beginnt schon damit, dass Handwerker und Co. den erstellten Kostenvoranschlag vergütet haben wollen. Als potenzieller Kunde beabsichtigt man mit dem Kostenvoranschlag aber, eine Vorstellung von den zu erwartenden Kosten für Reparatur oder Sanierung zu bekommen und durch Preisvergleich den günstigsten Anbieter zu finden. Der Spareffekt geht jedoch verloren, wenn man jeden einzelnen Kostenvoranschlag gesondert bezahlen muss. Deshalb stellt sich rechtlich die Frage, ob Handwerker und Co. einen Rechtsanspruch auf Vergütung eines Kostenvoranschlags haben.
Vergütung muss gesondert vereinbart werden
Wie so oft im juristischen Bereich gibt es auf diese scheinbar simple Frage keine eindeutige Antwort, sondern es kommt auf den konkreten Einzelfall an. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Vergütungspflicht für Kostenvoranschläge zwar, besagt aber, dass der Kostenanschlag – wie es den Kostenvoranschlag nennt – „im Zweifel“ nicht zu vergüten ist. Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass die Vergütung eines Kostenvoranschlags gesondert vereinbart werden muss. Entscheidend für die Frage, ob Handwerker und Co. einen Vergütungsanspruch haben, ist daher die getroffene Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Nur wenn explizit vertraglich ausgemacht wurde, dass der Unternehmer den Kostenvoranschlag in Rechnung stellen darf, muss der Verbraucher oder Kunde seine Erstellung als eigene Dienstleistung bezahlen.
Verweis auf AGB ist nicht ausreichend
Kostenvoranschläge sind also in der Regel nicht zu vergüten. Nur wenn der Handwerker vorher explizit darauf hinweist, dass sein Kostenvoranschlag nicht kostenlos ist, und der Kunde sich darauf einlässt, hat der Handwerker einen Zahlungsanspruch für den Kostenvoranschlag. Rechtsgrundlage für diesen Zahlungsanspruch ist dann ein eigenständiger Vertrag über die Erstellung des Kostenvoranschlags. Dabei ist es nicht ausreichend, wenn der Unternehmer lediglich auf seine AGB verweist und diese eine Regelung zur Vergütungspflicht von Kostenvoranschlägen enthalten. Eine derartige Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam, weil die Gerichte sie entweder als überraschende Klausel einstufen oder als unzumutbare Benachteiligung des Kunden werten. Die Kostenpflicht des Kostenvoranschlags muss damit vor Erstellung des Kostenvoranschlags ausdrücklich vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung muss nicht schriftlich erfolgen, ein mündlicher Hinweis des Handwerkers genügt.
Ausnahme: Vergütung ist branchenüblich
Grundsätzlich gilt also, dass die Vergütung eines Kostenvoranschlags explizit vereinbart werden muss. Von dieser Grundregel gibt es aber eine bedeutende Ausnahme: Ist die Vergütung des Kostenvoranschlags branchenüblich (wie z. B. bei Reparaturen im Elektrobereich oder Kfz-Wesen), besteht der Vergütungsanspruch auch ohne ausdrückliche Vereinbarung.
Sind Kostenvoranschläge rechtsverbindlich?
Die zweite klassische Rechtsfrage im Zusammenhang mit Kostenvoranschlägen ist die Frage nach der Verbindlichkeit, denn nicht selten weichen die tatsächlichen Kosten von den veranschlagten Kosten ab.
Kostenvoranschläge sind normalerweise unverbindlich
Auch wenn landläufig viele der Ansicht sind, ein Kostenveranschlag sei eine verbindliche Kostenaufstellung, ist dem rechtlich nicht so. Grundsätzlich dient ein Kostenvoranschlag dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ein bestimmter Auftrag kosten würde. Deshalb handelt es sich beim Kostenvoranschlag definitionsgemäß um die fachmännische Kalkulation von Kosten, die für einen bestimmten Auftrag wahrscheinlich anfallen werden. Der Handwerker schätzt also beim Kostenvoranschlag, welche Kosten bei der angefragten Reparatur anfallen werden, welche Materialien er benötigen und wie viel Zeit er brauchen wird. Auf diesen Schätzungen beruhend rechnet er die einzelnen Kostenpositionen aus, sodass der potenzielle Kunde einschätzen kann, welcher Kostenaufwand in etwa auf ihn zukommt. Da der Kostenvoranschlag somit lediglich die ungefähr zu erwartenden Kosten beziffert, ist er im Regelfall nicht rechtsverbindlich. Rechtlich gesehen ist der Kostenvoranschlag also lediglich eine unverbindliche Schätzung.
Ausnahme: Festpreisvereinbarung
Auch wenn Kunden mit dem Kostenvoranschlag bezwecken, herauszufinden, wie viel eine Reparatur, ein Bauauftrag oder eine Sanierung kostet, stellt der Kostenvoranschlag also im Regelfall keine verbindliche Preiszusage dar. Bei der Ausführung des Auftrags ist der Unternehmer daher nicht an die veranschlagten Kosten gebunden. Aber auch von dieser Grundregel gibt es wichtige Ausnahmen. So ist es z. B. bei der Erteilung des Auftrags möglich, den Kostenvoranschlag als verbindlich zu erklären. Lässt sich der Unternehmer auf eine solche Vereinbarung ein, spricht man von einer Festpreisvereinbarung, weil hier der Preis aus dem Kostenvoranschlag als rechtsverbindlich vereinbart wird. Wird also vereinbart, dass eine Reparatur, ein Bauprojekt oder eine Renovierung zum Preis des Kostenvoranschlags durchgeführt werden soll, wird der Kostenvoranschlag verbindlich. Daneben ist der Kostenvoranschlag auch dann verbindlich, wenn der Unternehmer garantiert, dass der Auftrag die veranschlagte Summe nicht überschreiten wird. In diesen Ausnahmefällen darf dann nicht mehr in Rechnung gestellt werden, als auf dem Kostenvoranschlag veranschlagt wurde.
Darf der Kostenvoranschlag überschritten werden?
Da der Kostenvoranschlag nur in Ausnahmefällen verbindlich ist, darf er vom Unternehmer überschritten werden. Jedoch ist die Überschreitung des Kostenvoranschlags nicht grenzenlos möglich, denn auch der im Grundsatz unverbindliche Kostenvoranschlag hat eine rechtliche Bedeutung. So sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich vor, dass der Unternehmer den Auftraggeber – auch Besteller genannt – rechtzeitig über wesentliche Überschreitungen informieren muss.
Unterscheidung wesentlicher und unwesentlicher Überschreitung
Es ist also auch beim unverbindlichen Kostenvoranschlag nicht jede Überschreitung zulässig, sondern es muss zwischen einer unwesentlichen Überschreitung und einer wesentlichen Überschreitung unterschieden werden. Während Kunden eine unwesentliche Überschreitung der Gesamtkosten akzeptieren müssen, haben sie bei einer wesentlichen Überschreitung verschiedene Rechte (z. B. Recht auf Information, außerordentliches Kündigungsrecht oder Schadensersatzansprüche). Wo genau die Grenze zwischen einer wesentlichen und einer unwesentlichen Überschreitung verläuft, lässt sich aber mangels festen Prozentsatzes nicht eindeutig festlegen. Die Gerichte schwanken hier zwischen einer Überschreitung von zehn bis zu zwanzig Prozent. Überschreitet der Unternehmer die Gesamtsumme also um mehr als 10, 15 oder 20 %, muss er den Kunden darüber informieren, dem dann verschiedene Rechte zustehen.
Rechte des Kunden bei wesentlicher Kostenüberschreitung
Eine erhebliche Überschreitung des Kostenvoranschlags müssen Kunden nicht hinnehmen, sondern sie haben die Wahl zwischen der Fortführung zum höheren Preis oder einer außerordentlichen Kündigung. Bei der außerordentlichen Kündigung müssen sie allerdings die bereits erbrachten Leistungen bezahlen. Daneben kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht. Diese bestehen z. B., wenn der Unternehmer die zu niedrige Kalkulation zu vertreten hat oder den Kunden zu spät über die Kostensteigerung informiert. Da der Kunde aber den Fehler des Unternehmers bei der Kalkulation und den dadurch entstandenen Schaden nachweisen muss, sind Schadensersatzansprüche in der Regel nur schwer durchsetzbar.
Fazit:
Rechtlich sorgt der Kostenvoranschlag also oft für Zündstoff, wenn er etwa gesondert vergütet werden soll oder der veranschlagte Preis überschritten wird. Im Regelfall ist der Kostenvoranschlag nicht extra zu vergüten, da für einen Vergütungsanspruch eine gesonderte Vereinbarung notwendig ist. Da ein Kostenvoranschlag nur eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten ist, stellt er aber auch keine verbindliche Kostengarantie dar. Handwerker sind deshalb im Normalfall nicht an den Kostenvoranschlag gebunden, müssen Kunden aber rechtzeitig auf erhebliche Abweichungen hinweisen.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Kostenvoranschlag
Welche Informationen muss der Kostenvoranschlag enthalten?
Unternehmer sollten bei der Erstellung des Kostenvoranschlages auf eine korrekte Aufschlüsselung gemäß der Berechnungsgrundlage achten. Ein professioneller Kostenvoranschlag sollte deshalb grundsätzlich schriftlich formuliert werden und folgende Informationen enthalten:
- Art und Umfang der Arbeiten
- (geschätzte) Arbeitszeit
- (geschätzte) Arbeitskosten der Arbeitskräfte
- Materialkosten
- Gültigkeit des Kostenvoranschlags
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Aus § 649 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) lässt sich ableiten, dass es sich bei einem Kostenvoranschlag lediglich um eine „Kosteneinschätzung“ handelt – und er damit unverbindlich ist. Da dies den meisten Kunden nicht klar ist, sollten Betriebe und Unternehmen immer einen entsprechenden Hinweis in das Schriftstück einfügen.
Darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?
In einem bestimmten Rahmen muss der Auftraggeber eine Überschreitung hinnehmen. In der Vergangenheit sahen Gerichte eine Überschreitung von 10 % bis 20 % als akzeptabel an. Wann eine Abweichung wesentlich ist, muss ebenfalls im Einzelfall gerichtlich geklärt werden.
Gemäß § 649 Abs. 2 BGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Überschreitung mitzuteilen. Dieser kann dann entscheiden, ob er die Überschreitung akzeptiert oder außerordentlich kündigt. In diesem Fall sind die bereits erbrachten Bauleistungen abzurechnen.
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Rechtstipps zu "Kostenvoranschlag" | Seite 10
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08.08.2013 Rechtsanwalt Andreas Schwartmann„… Schönheitsreparaturen zu beteiligen (Quotenabgeltungsklausel), und zur Berechnung der Abgeltungsbeträge eine Regelung vorsieht, nach der als Berechnungsgrundlage „der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter …“ Weiterlesen
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15.07.2013 Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur.„… eine Quotenabgeltungsklausel vereinbart, wonach bei Auszug die Renovierungskosten aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts bemessen werden. Vorliegend war …“ Weiterlesen
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15.07.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Der Vermieter darf im Mietvertrag nicht einen von ihm selbst einzuholenden Kostenvoranschlag eines Malerunternehmens zur verbindlichen Grundlage für die vom Mieter zu übernehmenden Kosten erklären …“ Weiterlesen
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27.06.2013 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… zu dem von dem Referenzbetrieb gewährten Garantieumfangs des Fehlens eines verbindlichen Reparaturangebotes in Form eines Kostenvoranschlages (vgl. LG Berlin, Urteil vom 15.12.08, A.Z. 58 S 169/08) ein Verweis …“ Weiterlesen
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28.05.2013 Heinz Rechtsanwälte„… kann es auch sein, zu entscheiden, ob Sie einen freien, unabhängigen und von Ihnen beauftragten Sachverständigen mit der Begutachtung des Fahrzeuges beauftragen dürfen oder ob ein Kostenvoranschlag ausreichend ist. Noch …“ Weiterlesen
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10.05.2013 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.„… begutachtete. Unter dem 29.11.2010 legte der Kläger einen Kostenvoranschlag des eigenen Betriebs zur Reparatur vor, aufgrund dessen die Beklagte eine Regulierungszusage erteilte, obwohl im Haus der Beklagten …“ Weiterlesen
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05.04.2013 Rechtsanwalt Özkan Akkoc„… C 208/11 und bejahten die Erstattungsfähigkeit. Gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherungen wenden häufig ein, dass sie die Gebühren für einen Kostenvoranschlag verrechnen werden, sofern das Fahrzeug …“ Weiterlesen
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18.03.2013 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.„… . Der Versicherungsvertreter besichtigte den Schaden, fertigte Fotos und füllte ein Schadenmeldeformular der Beklagten aus. Zwischen den Parteien wurde abgestimmt, dass ein Kostenvoranschlag eingeholt werden …“ Weiterlesen
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16.01.2013 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… Angebot erfordert. Die bloße Verweisung auf nahegelegene Werkstätten sei nicht ausreichend, zumindest ein Kostenvoranschlag sei notwendig, der nachweise, dass in der vom Sachverständigen ermittelten Art …“ Weiterlesen
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02.01.2013 Rechtsanwalt Thomas Schulze„… der Vermieter die Möglichkeit, durch Vorlage eines konkreten Leistungsverzeichnisses und die Einholung darauf basierender Kostenvoranschläge die darin ausgewiesenen Beträge im Rahmen …“ Weiterlesen
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28.11.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… kann auch der Kostenvoranschlag einer Werkstatt genügen. Wer wegen einer Lappalie gleich einen Sachverständigen beauftragt, bleibt unter Umständen auf den Gutachterkosten sitzen …“ Weiterlesen
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Betriebskostenabrechnung des Vermieters - hier fiktive Hausmeisterkosten und Kosten der Gartenpflege19.11.2012 Rechtsanwalt Klaus Eberhard Klöckner„… ) erbrachten Hausmeister- und Gartenpflegearbeiten aufgrund von eingeholten Kostenvoranschlägen fiktiv abgerechnet werden können. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter aufgrund …“ Weiterlesen
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19.11.2012 Rechtsanwalt Martin Klein„… Kosten eines Drittunternehmens, beispielsweise auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages und den dortigen Nettopreisen (ohne Mehrwertsteuer) abrechnen kann. Durch diese Entscheidung …“ Weiterlesen
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15.10.2012 Rechtsanwalt Thomas Schulze„… ein Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes zugrunde gelegt werden sollte. Der BGH hält zwar nach wie vor Quotenklauseln zur Abgeltung der Schönheitsreparaturen für zulässig, weil …“ Weiterlesen
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09.10.2012 SALLECK + PARTNER„… durchzuführen. Ein Schadensgutachten darf der Geschädigte bei Bagatellschäden nicht einholen. Hier genügt ein Kostenvoranschlag. Darauf verweist der Erlanger Fachanwalt für Verkehrsrecht Marcus Fischer …“ Weiterlesen
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08.08.2012 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… eines Kostenvoranschlages gleich. Fragen hierzu beantwortet gerne Ihr Rechtsanwalt. Die Abrechnung nach Gutachten wird jedoch zunehmend erschwert. Immer häufiger versuchen die Versicherungen …“ Weiterlesen
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19.07.2012 SALLECK + PARTNER„… , gespachtelt und lackiert werden. Die Kosten dafür beliefen sich auf 868 Euro. Diesen Betrag sowie Nutzungsausfall für drei Tage in Höhe von 195 Euro, die Ausgaben für den Kostenvoranschlag in Höhe …“ Weiterlesen
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19.06.2012 Benholz Mackner Faust„1. Ein Kostenvoranschlag ist eine kaufmännische Vorkalkulation. Er stellt eine grobe, wenn auch fachmännische Schätzung der voraussichtlichen Kosten eines Auftrages dar. Er dient dem Zweck …“ Weiterlesen
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13.04.2012 Rechtsanwältin Christine Frey„… Sie beispielsweise folgende Positionen geltend machen: Reparaturkosten /Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschaden Sachverständigenkosten / Kostenvoranschlag Schmerzensgeld ggf. Haushaltsführungsschaden Verdienstausfall Schadenersatz für Gegenstände, welche durch den Unfall beschädigt wurden“ Weiterlesen
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23.02.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… ist er verpflichtet, den Schaden gering zu halten. Darf man ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, oder reicht ein Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt? Beweissicherung Diese Frage …“ Weiterlesen
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02.12.2011 Rechtsanwalt Tobias Helfert„… für die tatsächliche Reparatur als auch für die fiktive Abrechnung des Schadens auf Gutachtenbasis oder nach Kostenvoranschlag (der Markenwerkstatt ). Praxistipp Nehmen Sie den gängigen Verweis …“ Weiterlesen
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01.12.2011 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… . 06.08.1998 , Az.: B 3 KR 14/97 R ). anwalt.de-Tipp: Damit man den finanziellen Überblick behält, sollte man auf jeden Fall zuerst einen Kostenvoranschlag einholen, den man dann dem Hilfeträger vorlegt …“ Weiterlesen
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18.08.2011 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… die Handwerkerleistungen auch angemessen sind (s. o.). Fachanwaltstipp Vermieter: Prüfen Sie vor Auftragsvergabe, ob die im Kostenvoranschlag der Handwerkerfirma aufgeführten Kosten auch angemessen sind. In jedem …“ Weiterlesen
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09.08.2011 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… die Handwerkerleistungen auch angemessen sind (s. o.). Fachanwaltstipp Vermieter: Prüfen Sie vor Auftragsvergabe, ob die im Kostenvoranschlag der Handwerkerfirma aufgeführten Kosten auch angemessen …“ Weiterlesen