Kostenvoranschlag - das müssen Sie wissen und beachten!
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Ob Bauarbeiten, Sanierungen oder Reparaturen – bevor Dachdecker, Fliesenleger, Elektriker oder andere Handwerker beauftragt werden, lassen sich nicht nur Verbraucher gern einen Kostenvoranschlag geben. Aus dem täglichen Wirtschaftsleben sind Kostenvoranschläge deshalb nicht mehr wegzudenken, denn als Kunde will man vorher wissen, welchen Preis man am Ende zahlen soll. Rechtlich gesehen gibt es viele Fragen rund um den Kostenvoranschlag. Zu den absoluten Klassikern der Rechtsfragen beim Kostenvoranschlag gehören die Fragen nach der Vergütung, die Verbindlichkeit von Kostenvoranschlägen und inwieweit Kostenvoranschläge überschritten werden dürfen.
Kann der Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt werden?
Die Verärgerung vieler Verbraucher beginnt schon damit, dass Handwerker und Co. den erstellten Kostenvoranschlag vergütet haben wollen. Als potenzieller Kunde beabsichtigt man mit dem Kostenvoranschlag aber, eine Vorstellung von den zu erwartenden Kosten für Reparatur oder Sanierung zu bekommen und durch Preisvergleich den günstigsten Anbieter zu finden. Der Spareffekt geht jedoch verloren, wenn man jeden einzelnen Kostenvoranschlag gesondert bezahlen muss. Deshalb stellt sich rechtlich die Frage, ob Handwerker und Co. einen Rechtsanspruch auf Vergütung eines Kostenvoranschlags haben.
Vergütung muss gesondert vereinbart werden
Wie so oft im juristischen Bereich gibt es auf diese scheinbar simple Frage keine eindeutige Antwort, sondern es kommt auf den konkreten Einzelfall an. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Vergütungspflicht für Kostenvoranschläge zwar, besagt aber, dass der Kostenanschlag – wie es den Kostenvoranschlag nennt – „im Zweifel“ nicht zu vergüten ist. Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass die Vergütung eines Kostenvoranschlags gesondert vereinbart werden muss. Entscheidend für die Frage, ob Handwerker und Co. einen Vergütungsanspruch haben, ist daher die getroffene Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Nur wenn explizit vertraglich ausgemacht wurde, dass der Unternehmer den Kostenvoranschlag in Rechnung stellen darf, muss der Verbraucher oder Kunde seine Erstellung als eigene Dienstleistung bezahlen.
Verweis auf AGB ist nicht ausreichend
Kostenvoranschläge sind also in der Regel nicht zu vergüten. Nur wenn der Handwerker vorher explizit darauf hinweist, dass sein Kostenvoranschlag nicht kostenlos ist, und der Kunde sich darauf einlässt, hat der Handwerker einen Zahlungsanspruch für den Kostenvoranschlag. Rechtsgrundlage für diesen Zahlungsanspruch ist dann ein eigenständiger Vertrag über die Erstellung des Kostenvoranschlags. Dabei ist es nicht ausreichend, wenn der Unternehmer lediglich auf seine AGB verweist und diese eine Regelung zur Vergütungspflicht von Kostenvoranschlägen enthalten. Eine derartige Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam, weil die Gerichte sie entweder als überraschende Klausel einstufen oder als unzumutbare Benachteiligung des Kunden werten. Die Kostenpflicht des Kostenvoranschlags muss damit vor Erstellung des Kostenvoranschlags ausdrücklich vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung muss nicht schriftlich erfolgen, ein mündlicher Hinweis des Handwerkers genügt.
Ausnahme: Vergütung ist branchenüblich
Grundsätzlich gilt also, dass die Vergütung eines Kostenvoranschlags explizit vereinbart werden muss. Von dieser Grundregel gibt es aber eine bedeutende Ausnahme: Ist die Vergütung des Kostenvoranschlags branchenüblich (wie z. B. bei Reparaturen im Elektrobereich oder Kfz-Wesen), besteht der Vergütungsanspruch auch ohne ausdrückliche Vereinbarung.
Sind Kostenvoranschläge rechtsverbindlich?
Die zweite klassische Rechtsfrage im Zusammenhang mit Kostenvoranschlägen ist die Frage nach der Verbindlichkeit, denn nicht selten weichen die tatsächlichen Kosten von den veranschlagten Kosten ab.
Kostenvoranschläge sind normalerweise unverbindlich
Auch wenn landläufig viele der Ansicht sind, ein Kostenveranschlag sei eine verbindliche Kostenaufstellung, ist dem rechtlich nicht so. Grundsätzlich dient ein Kostenvoranschlag dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ein bestimmter Auftrag kosten würde. Deshalb handelt es sich beim Kostenvoranschlag definitionsgemäß um die fachmännische Kalkulation von Kosten, die für einen bestimmten Auftrag wahrscheinlich anfallen werden. Der Handwerker schätzt also beim Kostenvoranschlag, welche Kosten bei der angefragten Reparatur anfallen werden, welche Materialien er benötigen und wie viel Zeit er brauchen wird. Auf diesen Schätzungen beruhend rechnet er die einzelnen Kostenpositionen aus, sodass der potenzielle Kunde einschätzen kann, welcher Kostenaufwand in etwa auf ihn zukommt. Da der Kostenvoranschlag somit lediglich die ungefähr zu erwartenden Kosten beziffert, ist er im Regelfall nicht rechtsverbindlich. Rechtlich gesehen ist der Kostenvoranschlag also lediglich eine unverbindliche Schätzung.
Ausnahme: Festpreisvereinbarung
Auch wenn Kunden mit dem Kostenvoranschlag bezwecken, herauszufinden, wie viel eine Reparatur, ein Bauauftrag oder eine Sanierung kostet, stellt der Kostenvoranschlag also im Regelfall keine verbindliche Preiszusage dar. Bei der Ausführung des Auftrags ist der Unternehmer daher nicht an die veranschlagten Kosten gebunden. Aber auch von dieser Grundregel gibt es wichtige Ausnahmen. So ist es z. B. bei der Erteilung des Auftrags möglich, den Kostenvoranschlag als verbindlich zu erklären. Lässt sich der Unternehmer auf eine solche Vereinbarung ein, spricht man von einer Festpreisvereinbarung, weil hier der Preis aus dem Kostenvoranschlag als rechtsverbindlich vereinbart wird. Wird also vereinbart, dass eine Reparatur, ein Bauprojekt oder eine Renovierung zum Preis des Kostenvoranschlags durchgeführt werden soll, wird der Kostenvoranschlag verbindlich. Daneben ist der Kostenvoranschlag auch dann verbindlich, wenn der Unternehmer garantiert, dass der Auftrag die veranschlagte Summe nicht überschreiten wird. In diesen Ausnahmefällen darf dann nicht mehr in Rechnung gestellt werden, als auf dem Kostenvoranschlag veranschlagt wurde.
Darf der Kostenvoranschlag überschritten werden?
Da der Kostenvoranschlag nur in Ausnahmefällen verbindlich ist, darf er vom Unternehmer überschritten werden. Jedoch ist die Überschreitung des Kostenvoranschlags nicht grenzenlos möglich, denn auch der im Grundsatz unverbindliche Kostenvoranschlag hat eine rechtliche Bedeutung. So sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich vor, dass der Unternehmer den Auftraggeber – auch Besteller genannt – rechtzeitig über wesentliche Überschreitungen informieren muss.
Unterscheidung wesentlicher und unwesentlicher Überschreitung
Es ist also auch beim unverbindlichen Kostenvoranschlag nicht jede Überschreitung zulässig, sondern es muss zwischen einer unwesentlichen Überschreitung und einer wesentlichen Überschreitung unterschieden werden. Während Kunden eine unwesentliche Überschreitung der Gesamtkosten akzeptieren müssen, haben sie bei einer wesentlichen Überschreitung verschiedene Rechte (z. B. Recht auf Information, außerordentliches Kündigungsrecht oder Schadensersatzansprüche). Wo genau die Grenze zwischen einer wesentlichen und einer unwesentlichen Überschreitung verläuft, lässt sich aber mangels festen Prozentsatzes nicht eindeutig festlegen. Die Gerichte schwanken hier zwischen einer Überschreitung von zehn bis zu zwanzig Prozent. Überschreitet der Unternehmer die Gesamtsumme also um mehr als 10, 15 oder 20 %, muss er den Kunden darüber informieren, dem dann verschiedene Rechte zustehen.
Rechte des Kunden bei wesentlicher Kostenüberschreitung
Eine erhebliche Überschreitung des Kostenvoranschlags müssen Kunden nicht hinnehmen, sondern sie haben die Wahl zwischen der Fortführung zum höheren Preis oder einer außerordentlichen Kündigung. Bei der außerordentlichen Kündigung müssen sie allerdings die bereits erbrachten Leistungen bezahlen. Daneben kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht. Diese bestehen z. B., wenn der Unternehmer die zu niedrige Kalkulation zu vertreten hat oder den Kunden zu spät über die Kostensteigerung informiert. Da der Kunde aber den Fehler des Unternehmers bei der Kalkulation und den dadurch entstandenen Schaden nachweisen muss, sind Schadensersatzansprüche in der Regel nur schwer durchsetzbar.
Fazit:
Rechtlich sorgt der Kostenvoranschlag also oft für Zündstoff, wenn er etwa gesondert vergütet werden soll oder der veranschlagte Preis überschritten wird. Im Regelfall ist der Kostenvoranschlag nicht extra zu vergüten, da für einen Vergütungsanspruch eine gesonderte Vereinbarung notwendig ist. Da ein Kostenvoranschlag nur eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten ist, stellt er aber auch keine verbindliche Kostengarantie dar. Handwerker sind deshalb im Normalfall nicht an den Kostenvoranschlag gebunden, müssen Kunden aber rechtzeitig auf erhebliche Abweichungen hinweisen.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Kostenvoranschlag
Welche Informationen muss der Kostenvoranschlag enthalten?
Unternehmer sollten bei der Erstellung des Kostenvoranschlages auf eine korrekte Aufschlüsselung gemäß der Berechnungsgrundlage achten. Ein professioneller Kostenvoranschlag sollte deshalb grundsätzlich schriftlich formuliert werden und folgende Informationen enthalten:
- Art und Umfang der Arbeiten
- (geschätzte) Arbeitszeit
- (geschätzte) Arbeitskosten der Arbeitskräfte
- Materialkosten
- Gültigkeit des Kostenvoranschlags
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Aus § 649 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) lässt sich ableiten, dass es sich bei einem Kostenvoranschlag lediglich um eine „Kosteneinschätzung“ handelt – und er damit unverbindlich ist. Da dies den meisten Kunden nicht klar ist, sollten Betriebe und Unternehmen immer einen entsprechenden Hinweis in das Schriftstück einfügen.
Darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?
In einem bestimmten Rahmen muss der Auftraggeber eine Überschreitung hinnehmen. In der Vergangenheit sahen Gerichte eine Überschreitung von 10 % bis 20 % als akzeptabel an. Wann eine Abweichung wesentlich ist, muss ebenfalls im Einzelfall gerichtlich geklärt werden.
Gemäß § 649 Abs. 2 BGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Überschreitung mitzuteilen. Dieser kann dann entscheiden, ob er die Überschreitung akzeptiert oder außerordentlich kündigt. In diesem Fall sind die bereits erbrachten Bauleistungen abzurechnen.
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Rechtstipps zu "Kostenvoranschlag" | Seite 8
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26.03.2024 Rechtsanwalt Christian Schilling„… eines Kostenvoranschlages einer Fachfirma in Betracht kommen. Bei Kunstgegenständen oder sonstigen Wertgegenständen führt häufig kein Weg an der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Taxierung der Schäden …“ Weiterlesen
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23.07.2016 Rechtsanwältin Claudia Behrschmidt„… beauftragt werden. In einem solchen Fall sollte ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt eingeholt werden. Mit Hilfe eines Gutachtens kann auch die unfallbedingte Ausfallzeit eines Fahrzeuges …“ Weiterlesen
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08.06.2016 Rechtsanwalt Ralf Gerdes„… und den Mandanten bitten, Schadensunterlagen beizubringen. Diesbezüglich kann bei einem Schaden geringeren Ausmaßes ein Kostenvoranschlag der Werkstatt seines Vertrauens eingeholt werden. Bei größeren Schäden …“ Weiterlesen
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02.05.2016 HSV Rechtsanwälte„… einen geringeren Schadensbetrag zu bezahlen habe, als eine markengebundene Werkstatt als Kostenvoranschlag benannt hatte. Die hiergegen eingelegte Berufung hatte vor dem Landgericht Stuttgart Erfolg …“ Weiterlesen
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01.05.2016 Rechtsanwalt Burkhard Rega„… von „Ihrem“ Leasingfahrzeug machen. Sollten Sie dabei selbst Schäden am Fahrzeug feststellen, ist es angebracht zu überlegen, ob Sie nicht vorab einen Kostenvoranschlag zur Beseitigung dieser Schäden einholen. Dabei …“ Weiterlesen
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29.04.2016 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„… nicht fälliger Schönheitsreparaturen zu beteiligen und den „Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts“ zur Berechnungsgrundlage macht. Nach Ansicht des Gerichts …“ Weiterlesen
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28.04.2016 Rechtsanwalt und Fachanwalt Arndt Schirneker-Reineke„… Sie bei der gegnerischen Versicherung geltend machen kann: Abschleppkosten, Reparaturkosten laut Rechnung, Gutachten oder Kostenvoranschlag, Sachverständigenkosten, Anwaltskosten, Wertminderung …“ Weiterlesen
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01.04.2016 Rechtsanwältin Simone Huckert„… und Notwendigkeit belegt werden. Luxussanierungen dürfen nicht zulasten des Elternunterhalts durchgeführt werden. Es ist sinnvoll, mehrere Kostenvoranschläge von Handwerksbetrieben einzuholen, um gegebenenfalls …“ Weiterlesen
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14.03.2016 Gerold und Partner - Rechtsanwälte und Notar„… . Stattdessen soll die vom Versicherer benannte Partnerwerkstatt schnell reparieren und nach Kostenvoranschlag mit der Versicherung abrechnen. Lassen Sie sich nicht darauf ein. Als Geschädigter haben Sie ab …“ Weiterlesen
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04.02.2016 Rechtsanwältin Erika von Heimburg„… des Schadens, einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über die Schadenshöhe. Bereits hier ist es notwendig, sich mit dem Anwalt für Verkehrsrecht in Verbindung zu setzen, damit die Kosten für ein Gutachten …“ Weiterlesen
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29.01.2016 Rechtsanwalt Niklas Clamann„… dass hier tatsächlich keine Überraschung drohen muss. Viele Rechtsanwälte bieten die Möglichkeit an, bereits im Vorfeld einen gebührenfreien Kostenvoranschlag zu erstellen oder die Kosten individuell kostenlos …“ Weiterlesen
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15.01.2016 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… Kostenvoranschläge für Umzugskosten vorzulegen, verweigerte es die Zusicherung der Kostenübernahme. Nach Ansicht des Jobcenters war ein Umzug der Frau wegen der vermieterseitigen …“ Weiterlesen
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12.01.2016 Rechtsanwälte Hellwig & Osthoff„… - und Unfallfolgeschäden auf sich allein gestellt. Regulierung eines Kfz-Schadens, Begutachtung durch einen freien Sachverständigen oder Kostenvoranschlag, Reparaturwürdigkeit oder wirtschaftlicher …“ Weiterlesen
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17.12.2015 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion„… . Die Beseitigung des Schadens sollte nach dem Kostenvoranschlag ca. 1400 Euro kosten. Reparaturkosten verlangt Diese Kosten verlangte die Frau von dem Mann als Schadensersatz, denn nach ihrer Meinung hätte …“ Weiterlesen
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17.12.2015 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… in einem Kostenvoranschlag oder Gutachten anhand der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt ermittelt, fallen diese grundsätzlich höher aus, als dies bei einer Reparatur in einer freien Werkstatt …“ Weiterlesen
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28.11.2015 Rechtsanwältin Gabriele Jodl„… der Entscheidungsfindung -Instandsetzung oder Modernisierung – stellt der Vermieter bereits aus wirtschaftlichen Überlegungen Vergleichsberechnungen an oder holt Kostenvoranschläge ein. Diese können …“ Weiterlesen
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17.11.2015 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… Sie daher nur mit Kostenvoranschlägen und holen Sie sicherheitshalber auch ein oder zwei Angebote anderer Sanierungsfirmen ein.“ ViSdP: Dr. Sven Tintemann Rechtsanwalt“ Weiterlesen
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11.11.2015 Rechtsanwalt Marc-Torsten Canestrini„Man hat einen Unfall und möchte sein Kfz nicht reparieren, sondern den Schaden von der Versicherung fiktiv, d.h. auf Basis eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens, ohne Mehrwertsteuer …“ Weiterlesen
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05.11.2015 MSH Rechtsanwälte GbR„… und Kostenvoranschläge sollten daher dringend aufbewahrt werden, damit man diese vollumfänglich geltend machen kann. Auch ein Mehrbedarf an Kleidung zählt dazu, weil man beispielsweise nunmehr im Rollstuhl …“ Weiterlesen
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08.10.2015 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion„… Fall sollte der Kunde vorab einen Kostenvoranschlag verlangen und die Art der Vergütung zwingend schriftlich im Vertrag festhalten: pauschale Vergütung: Diese Art der Vergütung erfolgt zum Festpreis …“ Weiterlesen
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05.07.2015 Rechtsanwältin Dr. Claudia von Seck LL.M.„… eines Kostenvoranschlages abrechnen darf. Da ein Vermögensschaden beim Vermieter erst dann eintritt, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wird, wurde die Klage des Vermieters abgewiesen. Für einen Anspruch …“ Weiterlesen
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29.06.2015 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… an der Stoßstange beschädigt wird, kann der Eigentümer dieses Fahrzeugs die Kosten der Reparatur der Stoßstange nach einem entsprechenden Kostenvoranschlag oder Gutachten geltend machen …“ Weiterlesen
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25.06.2015 Rechtsanwalt Azur Prnjavorac„… die Kosten nicht dieses bestimmte Limit überschreiten. Auf diese Weise haben Sie auch bevor der Anwalt seine Dienstleistung beendet und die Rechnung herausgibt, einen klaren Kostenvoranschlag und der Anwalt …“ Weiterlesen
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15.04.2015 Rechtsanwalt Nikolai Odebralski„… zu zahlen, jedoch wird die Umsatzsteuer dem vermutlich zugrundeliegenden Kostenvoranschlag abgezogen. Welche Strafe steht auf das Sprayen von Graffiti? Auch bei dieser Frage ist zwischen den verschiedenen …“ Weiterlesen