Kostenvoranschlag - das müssen Sie wissen und beachten!
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Ob Bauarbeiten, Sanierungen oder Reparaturen – bevor Dachdecker, Fliesenleger, Elektriker oder andere Handwerker beauftragt werden, lassen sich nicht nur Verbraucher gern einen Kostenvoranschlag geben. Aus dem täglichen Wirtschaftsleben sind Kostenvoranschläge deshalb nicht mehr wegzudenken, denn als Kunde will man vorher wissen, welchen Preis man am Ende zahlen soll. Rechtlich gesehen gibt es viele Fragen rund um den Kostenvoranschlag. Zu den absoluten Klassikern der Rechtsfragen beim Kostenvoranschlag gehören die Fragen nach der Vergütung, die Verbindlichkeit von Kostenvoranschlägen und inwieweit Kostenvoranschläge überschritten werden dürfen.
Kann der Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt werden?
Die Verärgerung vieler Verbraucher beginnt schon damit, dass Handwerker und Co. den erstellten Kostenvoranschlag vergütet haben wollen. Als potenzieller Kunde beabsichtigt man mit dem Kostenvoranschlag aber, eine Vorstellung von den zu erwartenden Kosten für Reparatur oder Sanierung zu bekommen und durch Preisvergleich den günstigsten Anbieter zu finden. Der Spareffekt geht jedoch verloren, wenn man jeden einzelnen Kostenvoranschlag gesondert bezahlen muss. Deshalb stellt sich rechtlich die Frage, ob Handwerker und Co. einen Rechtsanspruch auf Vergütung eines Kostenvoranschlags haben.
Vergütung muss gesondert vereinbart werden
Wie so oft im juristischen Bereich gibt es auf diese scheinbar simple Frage keine eindeutige Antwort, sondern es kommt auf den konkreten Einzelfall an. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Vergütungspflicht für Kostenvoranschläge zwar, besagt aber, dass der Kostenanschlag – wie es den Kostenvoranschlag nennt – „im Zweifel“ nicht zu vergüten ist. Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass die Vergütung eines Kostenvoranschlags gesondert vereinbart werden muss. Entscheidend für die Frage, ob Handwerker und Co. einen Vergütungsanspruch haben, ist daher die getroffene Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Nur wenn explizit vertraglich ausgemacht wurde, dass der Unternehmer den Kostenvoranschlag in Rechnung stellen darf, muss der Verbraucher oder Kunde seine Erstellung als eigene Dienstleistung bezahlen.
Verweis auf AGB ist nicht ausreichend
Kostenvoranschläge sind also in der Regel nicht zu vergüten. Nur wenn der Handwerker vorher explizit darauf hinweist, dass sein Kostenvoranschlag nicht kostenlos ist, und der Kunde sich darauf einlässt, hat der Handwerker einen Zahlungsanspruch für den Kostenvoranschlag. Rechtsgrundlage für diesen Zahlungsanspruch ist dann ein eigenständiger Vertrag über die Erstellung des Kostenvoranschlags. Dabei ist es nicht ausreichend, wenn der Unternehmer lediglich auf seine AGB verweist und diese eine Regelung zur Vergütungspflicht von Kostenvoranschlägen enthalten. Eine derartige Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam, weil die Gerichte sie entweder als überraschende Klausel einstufen oder als unzumutbare Benachteiligung des Kunden werten. Die Kostenpflicht des Kostenvoranschlags muss damit vor Erstellung des Kostenvoranschlags ausdrücklich vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung muss nicht schriftlich erfolgen, ein mündlicher Hinweis des Handwerkers genügt.
Ausnahme: Vergütung ist branchenüblich
Grundsätzlich gilt also, dass die Vergütung eines Kostenvoranschlags explizit vereinbart werden muss. Von dieser Grundregel gibt es aber eine bedeutende Ausnahme: Ist die Vergütung des Kostenvoranschlags branchenüblich (wie z. B. bei Reparaturen im Elektrobereich oder Kfz-Wesen), besteht der Vergütungsanspruch auch ohne ausdrückliche Vereinbarung.
Sind Kostenvoranschläge rechtsverbindlich?
Die zweite klassische Rechtsfrage im Zusammenhang mit Kostenvoranschlägen ist die Frage nach der Verbindlichkeit, denn nicht selten weichen die tatsächlichen Kosten von den veranschlagten Kosten ab.
Kostenvoranschläge sind normalerweise unverbindlich
Auch wenn landläufig viele der Ansicht sind, ein Kostenveranschlag sei eine verbindliche Kostenaufstellung, ist dem rechtlich nicht so. Grundsätzlich dient ein Kostenvoranschlag dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ein bestimmter Auftrag kosten würde. Deshalb handelt es sich beim Kostenvoranschlag definitionsgemäß um die fachmännische Kalkulation von Kosten, die für einen bestimmten Auftrag wahrscheinlich anfallen werden. Der Handwerker schätzt also beim Kostenvoranschlag, welche Kosten bei der angefragten Reparatur anfallen werden, welche Materialien er benötigen und wie viel Zeit er brauchen wird. Auf diesen Schätzungen beruhend rechnet er die einzelnen Kostenpositionen aus, sodass der potenzielle Kunde einschätzen kann, welcher Kostenaufwand in etwa auf ihn zukommt. Da der Kostenvoranschlag somit lediglich die ungefähr zu erwartenden Kosten beziffert, ist er im Regelfall nicht rechtsverbindlich. Rechtlich gesehen ist der Kostenvoranschlag also lediglich eine unverbindliche Schätzung.
Ausnahme: Festpreisvereinbarung
Auch wenn Kunden mit dem Kostenvoranschlag bezwecken, herauszufinden, wie viel eine Reparatur, ein Bauauftrag oder eine Sanierung kostet, stellt der Kostenvoranschlag also im Regelfall keine verbindliche Preiszusage dar. Bei der Ausführung des Auftrags ist der Unternehmer daher nicht an die veranschlagten Kosten gebunden. Aber auch von dieser Grundregel gibt es wichtige Ausnahmen. So ist es z. B. bei der Erteilung des Auftrags möglich, den Kostenvoranschlag als verbindlich zu erklären. Lässt sich der Unternehmer auf eine solche Vereinbarung ein, spricht man von einer Festpreisvereinbarung, weil hier der Preis aus dem Kostenvoranschlag als rechtsverbindlich vereinbart wird. Wird also vereinbart, dass eine Reparatur, ein Bauprojekt oder eine Renovierung zum Preis des Kostenvoranschlags durchgeführt werden soll, wird der Kostenvoranschlag verbindlich. Daneben ist der Kostenvoranschlag auch dann verbindlich, wenn der Unternehmer garantiert, dass der Auftrag die veranschlagte Summe nicht überschreiten wird. In diesen Ausnahmefällen darf dann nicht mehr in Rechnung gestellt werden, als auf dem Kostenvoranschlag veranschlagt wurde.
Darf der Kostenvoranschlag überschritten werden?
Da der Kostenvoranschlag nur in Ausnahmefällen verbindlich ist, darf er vom Unternehmer überschritten werden. Jedoch ist die Überschreitung des Kostenvoranschlags nicht grenzenlos möglich, denn auch der im Grundsatz unverbindliche Kostenvoranschlag hat eine rechtliche Bedeutung. So sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich vor, dass der Unternehmer den Auftraggeber – auch Besteller genannt – rechtzeitig über wesentliche Überschreitungen informieren muss.
Unterscheidung wesentlicher und unwesentlicher Überschreitung
Es ist also auch beim unverbindlichen Kostenvoranschlag nicht jede Überschreitung zulässig, sondern es muss zwischen einer unwesentlichen Überschreitung und einer wesentlichen Überschreitung unterschieden werden. Während Kunden eine unwesentliche Überschreitung der Gesamtkosten akzeptieren müssen, haben sie bei einer wesentlichen Überschreitung verschiedene Rechte (z. B. Recht auf Information, außerordentliches Kündigungsrecht oder Schadensersatzansprüche). Wo genau die Grenze zwischen einer wesentlichen und einer unwesentlichen Überschreitung verläuft, lässt sich aber mangels festen Prozentsatzes nicht eindeutig festlegen. Die Gerichte schwanken hier zwischen einer Überschreitung von zehn bis zu zwanzig Prozent. Überschreitet der Unternehmer die Gesamtsumme also um mehr als 10, 15 oder 20 %, muss er den Kunden darüber informieren, dem dann verschiedene Rechte zustehen.
Rechte des Kunden bei wesentlicher Kostenüberschreitung
Eine erhebliche Überschreitung des Kostenvoranschlags müssen Kunden nicht hinnehmen, sondern sie haben die Wahl zwischen der Fortführung zum höheren Preis oder einer außerordentlichen Kündigung. Bei der außerordentlichen Kündigung müssen sie allerdings die bereits erbrachten Leistungen bezahlen. Daneben kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht. Diese bestehen z. B., wenn der Unternehmer die zu niedrige Kalkulation zu vertreten hat oder den Kunden zu spät über die Kostensteigerung informiert. Da der Kunde aber den Fehler des Unternehmers bei der Kalkulation und den dadurch entstandenen Schaden nachweisen muss, sind Schadensersatzansprüche in der Regel nur schwer durchsetzbar.
Fazit:
Rechtlich sorgt der Kostenvoranschlag also oft für Zündstoff, wenn er etwa gesondert vergütet werden soll oder der veranschlagte Preis überschritten wird. Im Regelfall ist der Kostenvoranschlag nicht extra zu vergüten, da für einen Vergütungsanspruch eine gesonderte Vereinbarung notwendig ist. Da ein Kostenvoranschlag nur eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten ist, stellt er aber auch keine verbindliche Kostengarantie dar. Handwerker sind deshalb im Normalfall nicht an den Kostenvoranschlag gebunden, müssen Kunden aber rechtzeitig auf erhebliche Abweichungen hinweisen.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Kostenvoranschlag
Welche Informationen muss der Kostenvoranschlag enthalten?
Unternehmer sollten bei der Erstellung des Kostenvoranschlages auf eine korrekte Aufschlüsselung gemäß der Berechnungsgrundlage achten. Ein professioneller Kostenvoranschlag sollte deshalb grundsätzlich schriftlich formuliert werden und folgende Informationen enthalten:
- Art und Umfang der Arbeiten
- (geschätzte) Arbeitszeit
- (geschätzte) Arbeitskosten der Arbeitskräfte
- Materialkosten
- Gültigkeit des Kostenvoranschlags
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Aus § 649 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) lässt sich ableiten, dass es sich bei einem Kostenvoranschlag lediglich um eine „Kosteneinschätzung“ handelt – und er damit unverbindlich ist. Da dies den meisten Kunden nicht klar ist, sollten Betriebe und Unternehmen immer einen entsprechenden Hinweis in das Schriftstück einfügen.
Darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?
In einem bestimmten Rahmen muss der Auftraggeber eine Überschreitung hinnehmen. In der Vergangenheit sahen Gerichte eine Überschreitung von 10 % bis 20 % als akzeptabel an. Wann eine Abweichung wesentlich ist, muss ebenfalls im Einzelfall gerichtlich geklärt werden.
Gemäß § 649 Abs. 2 BGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Überschreitung mitzuteilen. Dieser kann dann entscheiden, ob er die Überschreitung akzeptiert oder außerordentlich kündigt. In diesem Fall sind die bereits erbrachten Bauleistungen abzurechnen.
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Rechtstipps zu "Kostenvoranschlag" | Seite 7
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24.09.2020 Rechtsanwalt Matthias H. Bernds„… , dass ich konkrete Anfragen zu einem Rechtsfall nicht kostenlos beantworten kann – und will. Ich unterbreite Ihnen aber gerne einen verbindlichen Kostenvoranschlag über meine Beratungstätigkeit.“ Weiterlesen
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28.08.2017 LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte„… oder Kostenvoranschlag nachzuweisen. Ist die Grenze des bedeutenden Schadens erreicht – in der heutigen Zeit kommen 1.400 Euro schnell zusammen – beginnt bei der Justiz ein Automatismus zu laufen. Steht fest …“ Weiterlesen
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11.04.2018 Rechtsanwalt Lothar Christian Mientus„… in Betracht ziehen, auch wenn Ihnen eine Mithaftung vorgeworfen wird. Bei Kleinstschäden (Bagatellschäden) sollten Sie eine möglichst genaue Dokumentation der Schäden durch Fotoaufnahmen vornehmen und die Abrechnung anhand eines Kostenvoranschlages Ihrer Werkstatt bzw. der tatsächlichen Reparaturkosten vornehmen.“ Weiterlesen
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24.09.2020 Rechtsanwalt Matthias H. Bernds„… : Rechtsanwalt Matthias H. Bernds , Köln Bitte haben Sie Verständnis, dass ich konkrete Anfragen zu einem Rechtsfall nicht kostenlos beantworten kann – und will. Ich unterbreite Ihnen aber gerne einen verbindlichen Kostenvoranschlag über meine Beratungstätigkeit.“ Weiterlesen
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24.09.2020 Rechtsanwalt Matthias H. Bernds„… Anfragen zu einem Rechtsfall nicht kostenlos beantworten kann – und will. Ich unterbreite Ihnen aber gerne einen verbindlichen Kostenvoranschlag über meine Beratungstätigkeit.“ Weiterlesen
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15.08.2017 Rechtsanwältin & Avvocato Maryam Mamozai Maître en droit„… grundsätzlich die Reparaturkosten ersetzt, bei Bagatellschäden kann bereits die Vorlage eines Kostenvoranschlages genügen; Abschleppkosten Diese werden nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt übernommen …“ Weiterlesen
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24.09.2020 Rechtsanwalt Matthias H. Bernds„… nicht möglich. Rechtsanwalt Matthias H. Bernds, Köln Bitte haben Sie Verständnis, dass ich konkrete Anfragen zu einem Rechtsfall nicht kostenlos beantworten kann – und will. Ich unterbreite Ihnen aber gerne einen verbindlichen Kostenvoranschlag über meine Beratungstätigkeit.“ Weiterlesen
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24.09.2020 Rechtsanwalt Matthias H. Bernds„… , Köln Bitte haben Sie Verständnis, dass ich konkrete Anfragen zu einem Rechtsfall nicht kostenlos beantworten kann – und will. Ich unterbreite Ihnen aber gerne einen verbindlichen Kostenvoranschlag über meine Beratungstätigkeit.“ Weiterlesen
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07.06.2017 Rechtsanwalt Stefan A. Seitz„Der Kostenvoranschlag des Handwerkers stellt eine grobe Schätzung der voraussichtlichen Kosten eines Auftrages dar. Dadurch soll sich der Kunde eine Vorstellung über die voraussichtlichen Kosten …“ Weiterlesen
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05.05.2017 Rechtsanwältin & Notarin Esther Czasch„… die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten zu decken. Der Auftraggeber muss weder sachverständige Beratung in Anspruch nehmen noch Kostenvoranschläge einholen. Er darf die Kosten laienhaft schätzen“ OLG …“ Weiterlesen
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23.03.2017 Anwalt Armin Gutschick„… eines Leistungsverzeichnisses abzuschließen. Oft wird der Bauauftrag auch auf der Grundlage eines mehr oder weniger genauen Kostenvoranschlages erteilt. Um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollte aber bereits beim …“ Weiterlesen
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14.02.2018 Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi„… - rechtfertigt nach der Rechtsprechung nur die Einholung eines Kostenvoranschlages. 8. Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren …“ Weiterlesen
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08.03.2017 Rechtsanwalt mag. iur. Robin Freund„… frequentieren. Anhand der zu erwartenden Höhe des Schadens wird durch die Werkstatt selber ein Kostenvoranschlag erstellt oder durch einen Gutachter ein entsprechendes Sachverständigengutachten …“ Weiterlesen
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06.02.2017 Rechtsanwalt Niklas Clamann„… durch einen Scheidungskostenrechner auf der Online-Scheidungs-Homepage selbst zu berechnen oder einen kostenlosen ganz individuellen Kostenvoranschlag bei dem Rechtsanwalt einzuholen. Kosten sparen: Online-Scheidung mit nur …“ Weiterlesen
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20.01.2017 Rechtsanwalt Maximilian Strohmayer„… nach tatsächlichem Anfall oder auf fiktiver Basis – nachgewiesen durch Gutachten bzw. bei Bagatellschäden Kostenvoranschlag – erstattet werden. Die Mehrwertsteuer wird erstattet, wenn der Anfall nachgewiesen werden …“ Weiterlesen
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18.01.2017 Rechtsanwältin Marina Fütterer„… . Darunter versteht man die Erstattung der Reparaturkosten und des Minderwertes nach Maßgabe eines Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlags. Dabei werden die fiktiven Kosten ersetzt …“ Weiterlesen
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09.11.2016 Rechtsanwältin Katja Schulze„… einen Bagatellschaden handele. Als der Käufer dem Verkäufer einen Kostenvoranschlag für die Reparatur des Lackschadens über ca. 540 Euro vorgelegte, erklärte der Verkäufer, dass er aus Kulanz allenfalls 300 Euro …“ Weiterlesen
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04.11.2016 Rechtsanwalt Jörg Schwede„… von Kostenvoranschlägen und Gutachten. Ist der Käufer ein Verbraucher und kein Unternehmer hilft deshalb die Vermutung des § 476 BGB, dass ein Mangel, der sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe …“ Weiterlesen
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27.10.2016 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… ein Bagatellschaden vor. Der vom Käufer eingeholte Kostenvoranschlag eines Lackierbetriebs belief sich jedoch auf über 500 Euro Reparaturkosten. An Reparaturkosten wollte der Neuwagenverkäufer aber nur …“ Weiterlesen
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24.10.2016 Rechtsanwalt Albert Cermak„Viele Geschädigte eines Verkehrsunfalls möchten den Schaden gerne fiktiv – d.h. „nach Gutachten“ oder Kostenvoranschlag – abrechnen und sich die Schadenssumme auszahlen lassen. Dies ist das gute …“ Weiterlesen
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02.06.2020 Rechts- und Fachanwalt Christian Doerfer„Wer nach einem Verkehrsunfall seinen Kfz-Schaden beim gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend macht, muss die Höhe des Schadens belegen. Dies kann durch einen Kostenvoranschlag …“ Weiterlesen
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12.09.2016 Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky„Der Fall: Unsere Mandantin leidet unter an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit rechts sowie hochgradiger Schwerhörigkeit links. Mit Kostenvoranschlag ihres Hörgeräte-Akustikers über knapp 1750 …“ Weiterlesen
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24.08.2016 BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner„… das Fahrzeug bestehende Gebrauchtwagengarantie, eine Versicherungsgesellschaft, für die entstehenden Kosten aufkommt. Diese erklärt nach Kostenvoranschlag die Kostenübernahme und die Reparatur …“ Weiterlesen
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11.08.2016 Rechtsanwalt Thomas Lustenberger„… Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung in Verbindung setzen und Ihre Schadensersatzforderung benennen und beziffern. Dies geschieht entweder mittels eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens über …“ Weiterlesen